für RMX Vokals rippen? urheberrecht...

exsess

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Hallo,

nun mal eine nichttechnische frage meinerseits :) :

Ich sitze grad an einem remix, den ich im Kundenauftrag machen soll... Leider kenn ich mich da nicht so aus, was das urheberrecht angeht, wenn ich die vokals und einen Part von der CD rippe! Das ich mir die rechte bei dem Urheber, bzw dessen Label erfragen muß, bzw das geld kostet ist mir klar - es geht nur darum, ob das von Haus aus erlaubt ist, oder nicht - ein kumpel meint nämlich, daß nachspielen und nachsingen erlaubt wäre - direktes rippen allerdings von haus aus verboten sei und ich mich da auch gar nicht erst um die Urheberrechte bemühen brauch, sondern eher noch vorsichtig sein müsse, daß ich nicht verklagt werde!?!? - so krass wird das sicher nicht laufen - schließlich habe ich die nummer bislang nicht veröffentlicht und verdiene auch keinen cent dran... - evtl hat da schon jemand erfahrung hier gemacht, oder kennt sich mit der materie aus...

wer muß sich eigentlich um die urheberrechte kümmern - ich als "produzent" oder der Auftraggeber, der das dann veröffentlichen möchte?

danke, greets david
 
Du versicherst als Produzent und Autor dem Auftraggeber üblicherweise, daß das Werk frei von Rechten Dritter ist. Sollte der Auftraggeber aber darauf bestehen, daß Du ein bestimmtes Sample benutzt, müßtest Du mit ihm eine schriftliche Absprache treffen, was im Falle einer eventuellen Forderung Dritter von wem zu bezahlen wäre.
Wenn Du etwas von CD sampelst, verletzt Du eventuell das "mechanische Recht" ( liegt üblicherweise bei der Plattenfirma" und das Urheberrecht ( liegt beim Autor).
Wenn Du nachsinst oder -spielst, verletzt Du immer noch das Urheberrecht.
Grundsätzlich "läuft das aber alles nicht so krass", wie Du schon sagst. Sieh Dir mal einen Werbeblock im Fernsehen an, da sind über 90% geklaut und ich weiß, daß es nur alle paar Jahre mal zu einem Prozeß kommt. Nur wenn Dein Remix Aufsehen erregt, das heißt z.B. Top Ten geht, interessiert sich vielleicht überhaupt jemand dafür.
Gruß, Globo
 
hi,

vielen dank für deine antwort - dachte schon es herscht hier eine"dem exsess wird nicht mehr geantwortet" stimmung ;-)

hehe - cu david
 
Hi Leute,

ich hab da auch mal eine Frage. Ich denke die passt schon in diesen Thread.

Wenn ich also von einem Song einige Drums und Snares sample und für meinen Beat verwende, kann ich dann dafür belangt werden wenn ich mal einen Nummer eins Hit lande (*grins* ich mein ja nur theoretisch! ) ;-)
 
Da brauchst Du Dir eigentlich gar keine Sorgen zu machen. Einzelne Drumsounds sind urheberrechtlich nicht geschützt und der Nachweis, daß Du ihn gesampelt hast, ist praktisch nicht zu führen.
Ich glaube mich zu erinnern, daß es ein Urteil gibt, nach dem einzelne Drumsounds sogar gesampelt werden dürfen.
Gruß, Globo
 
hm - naja - läuft das dann nicht nach dem prinzip: "was kostet ein tropfen Benzin - nichts - na dann tröpfeln sie mir mal voll"...

so weit ich weis, sind 15 sek oder so zur freien verwendung - für werbezwecke im radio - sprich gemafrei... So wars bei mir zumindest - ich hatte einen song gemacht, der in einer Disko voll abging - die ist dann umgezogen und hat einen ausschnitt für ihre eigene Werbung im Radio gebracht - ohne mein Einverständniß, bzw ohne mich gefragt zu haben - ich wurde damals vom rechtsanwalt auf eine solche klausel hingewiesen - wie´s genau aussieht, weis ich bis heute noch nicht...

zu einzelne Snare´s oder kick´s die gesampelt sind denk ich mal kann man nichts einwenden, zumal sie etwas gepitcht oder mit effekten versehen ohnehin nicht mehr als gerippt erkennbar währen - außerdem sind snare´s ja kürzer als 15 sek :)

mit ganzen loops würde ich da ein bischen vorsichtiger sein - aber wie gesagt - ich habe diesbezüglich auch mehr fragen als antworten - drum frag ich ja hier :) (siehe weiter unten!)

greets david
 
Hi,

das mit der beschränkten Dauer ist soweit ich weis Blödsinn. Es kursieren da Zeiten zw. 7 und 15 Sekunden, die man "gemafrei" verwenden oder sampeln dürfe.
Aber nicht die Dauer entscheidet, sondern der Wiedererkennungswert. Es gab doch da ein Urteil, in dem 3 aufeinanderfolgende Töne in einer Tonfolge übernommen werden dürfen, alles was darüber geht, ist nicht erlaubt. Bin mir da aber nicht sicher.

Das mit der Wiedererkennung ist für mich aber in höchstem Maße schwammig und Auslegungssache. Wenn sich wie gesagt überhaupt jemand für die samples interessiert.

mfg, SonicAddict
 
SonicAddict hat Recht, es geht nur um den Wiedererkennungswert. Das mit den drei aufeinanderfolgenden Tönen ist aber auch falsch. Entscheidend ist in der Rechtsprechung vielmehr, ob Du Du die Bekanntheit (den Wiedererkennungswert) eines Werkes dazu nutzt, Dein Werk besser zu verkaufen oder Dein Waschmittel anzupreisen.
Ihr düft jetzt aber nicht "gemafrei" und "zur freien Verwendung" durcheinander bringen. Wenn Dir der Anwalt das so gesagt hat, hat er keine Ahnung. Es gibt zwar ein Zeitlimit, unter dem die Gema Werke nicht erfaßt und es somit auch zu keiner Auszahlung kommt, aber das gibt der Diskothek nicht das Recht, Musik von Dir ohne Deine Zustimmung für ihre Werbezwecke zu nutzen. Hier hätten sie Dir das Nutzungsrecht an der Musik abkaufen müssen und das hat mit der GEMA überhaupt nichts zu tun.
Gruß, Globo
 
Hi - danke euch allen für die antworten - ich werde mal schauen, was dabei rauskommt - ich werd euch am laufenden halten - im Knast gibts ja zur not auch internet :)

das mit dem Song, der zu werbezwecke geklaut wurde ist eh schon über 4 Jahre her - da reg ich mich schon gar nicht mehr drüber auf - war hald "lustig" plötzlich sein lied im Radio zu hören :)

greets david
 

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