Frage zum Thema Tanzmusik

wanc

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Hallo,
ich habe vor sehr bald mit einer Tanzmusik Combo mir ein wenig Geld nebenher zu verdienen, um mein Equipment mal wieder zu erneuern. Wie verhält sich es damit eigentlich mit dem Urheberrecht und der [g=119]Gema[/g].

Gerücht 1: Der Veranstalter trägt die Gemagebühren - die Band muß sich um nix kümmern
Gerücht 2: Die Band gibt vor jedem Auftritt eine komplette Set List bei der [g=119]Gema[/g] ab, und muss entsprechende Abgaben zahlen.
Gerücht 3: Keiner muss überhaupt etwas zahlen...

Was ist nun richtig?

Bei Variante 2: Was tun wenn keiner in der [g=119]gema[/g] drin ist?

Gruß, WANC
 
hi,
ich glaube, das ist so:

1) wenn du nur Lieder spielst, die gemafrei sind: kein problem, niemand zahlt was. (musst aber trotzdem die [g=119]gema[/g] liste ausfüllen, zur Kontrolle).

2)wenn du [g=119]gema[/g] Lieder spielst (Coverversionen): Du füllst dem Veranstalter eine [g=119]Gema[/g] Liste aus, der bezahlt dann an die [g=119]gema[/g].

3)wenn du in der [g=119]gema[/g] bist und DEINE [g=119]gema[/g] Lieder spielst: wie 2), nur dass Du dann am ende nochmal was von der [g=119]gema[/g] bekommst.

gruss bobo
 
moin,

Was Nr. 1 und 2 angeht: Sobald eine Veranstaltung öffentlich ist, fallen [g=119]Gema[/g]-Gebühren an. Öffentlich ist alles, was nicht für einen genau bestimmten Personenkreis ist, der durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden ist. Also Disco; Fete, wo alle möglichen Leute aufschlagen können; Auftritt beim Altstadtfest und ähnliches.

Bei öffentlichen Veranstaltugnen sollte Nr. 1 die Regel sein. Jedenfalls dann, wenn Ihr irgendwo spielt, wo regelmäßig Musikauftritte stattfinden oder [g=119]Gema[/g]-Musik gespielt wird. In diesem Fall zahlt der Veranstalter nicht für jeden gespielten Song separate Gebühren, sondern eine Pauschale, die sich nach Saalgröße und so richtet. Wenn das so ist, dann habt Ihr damit nichts zu tun. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, würde ich das mit dem Veranstalter aber jeweils ausdrücklich abklären.

Die Playlist hat nichts mit Nr. 1 oder 2 zu tun. Sie ist immer wichtig für die Ausschüttung der [g=119]Gema[/g]-Gebühren an die Urheber der gespielten Stücke. Für Euch wäre die wichtig, wenn Ihr in der [g=119]Gema[/g] wäret und eigene Stücke spielen würdet. Ist, wie Du schreibst, nicht der Fall.

Nr. 2 greift dann ein, wenn sich der Veranstalter irgendwie davor drücken kann, [g=119]Gema[/g]-Gebühren zu zahlen, oder wenn Ihr selber mal Veranstalter seid.

Da auf Feten o.ä. in der Regel keiner weiß, was [g=119]Gema[/g] ist, wäre es sehr gut, wenn Ihr vorher den Leuten sagen würdet, wieviel [g=119]Gema[/g]-Gebühren bei soundsoviel Spielzeit7 Stücken bei einer Raumgröße von x qm und y Gästen ungefähr anfallen, zusätzlich zu Eurer Gage. Oder Ihr kalkuliert die von vornherein ein und zahlt sie selber. Wieviel das ist, erfahrt Ihr wiederum von der [g=119]Gema[/g] selber, die geben da gerne Auskunft.


Nr. 3 gilt meines Wissens, wenn es sich um rein private Veranstaltungen handelt, also z.B. Hochzeit nur mit geladenen Gästen. Sobald Publikumsverkehr stattfindet (z.B. im Restaurant, wo jeder reinkommen kann), ist es öffentlich und gebührenpflichtig.


Zu Deiner letzten Frage: Um [g=119]Gema[/g]-Gebühren zu zahlen, muss man nicht [g=119]Gema[/g]-Mitglied sein. Das wäre ja lustig, wenn es so wäre.

Gruß Rainer
 
Aber um es auf die Hintergrundfrage zu konkretisieren:

DU als Band musst dich um [g=119]GEMA[/g] nicht kümmern - außer du bist selbst Veranstalter...

Wenn du in einer Kneipe/Club etc spielst, rechnet der das Event über seinen Rahmenvertrag ab - i.d.R.

Wenn es ein einmaliges Fest ist und öffentlich, kann es sein, dass ihr eine sog. Liedfolge ausfüllen müsst in der alle Songs des Abends mit Schöpfer stehen. das kriegt dann die [g=119]GEMA[/g].

Aber als Band bist du eig immer fein raus.

Gruß, Randy
 
Hallo.

Ich mache selbst seit über 20 Jahren Tanzmucke und es ist im Großen und ganzen so wie EarlGrey und Randy schon geschrieben haben.

1. Bei öffenlichen Veranstaltungen, egal ob mit oder ohne Eintritt, zahlt in der Regel immer der Veranstalter, entweder nachder Play-List oder in einem Rahmenvertrag. Kommt hat ganz auf den Status des Veranstalters an. Wenn Ihr selbst Veranstalter seid, müsst Ihr auch selber an die [g=119]GEMA[/g] zahlen.

2. Bei Famileinfesten, wie z.B. Hochzeiten, Geburtstagen usw., die als geschlossene nicht öffentliche Veranstaltungen betrachtet werden, bekommt die [g=119]GEMA[/g] nichts.

Als Tanzmucker, hast du außer beim Ausfüllen der Play-List, normalerweise nichts mit der [g=119]GEMA[/g] zu tun.
Wir haben, um ganz sicher zu gehen, einen entsprechenden Passus in unseren Verträgen mit drin, wo ganz klar vereinbart wird, dass die Kosten für [g=119]GEMA[/g] in jedem Falle vom Veranstalter zu tragen sind. Damit ist man dann auf der sicheren Seite. (Außnahme: Man ist selber Veranstalter).

Gruß

BleRi
 
Vielen Dank erstmal für die raschen lichtinsdunkelbringenden Antworten!

ich dachte allerdings das man solche Auftritte wie z.B Hochzeit.etc, bloß mündlich macht... wie sieht denn so'n richtiger Vertrag aus?

Und BleRi wenn Du schon seit zig Jahren tanzmuckst, muss man da eigentlich richtig Gewerbe anmelden? Oder bei ca. 10 gigs/Jahr noch nicht?
Müssen dann alle Mitglieder Gewerbe anmelden, oder reicht es wenn einer ein Gewerbe, oder was auch immer angemeldet hat?

Gruß,

wanc
 
Bei Hochzeit und anderen privaten, geschlossenen Veranstaltungen fällt ja keine [g=119]Gema[/g]-Gebühr an, da geht´s "nur" um Eure Gage. Aber auch die kann man doch schriftlich vereinbaren... Bei allen öffentlichen Veranstaltungen wäre es schon gut, was Schriftliches auch hinsichtlich [g=119]Gema[/g]-Zahlung zu haben. Finde ich jedenfalls.

Was die Art der Einkünfte angeht, bin ich auch auf BleRis Antwort gespannt.

Gruß Rainer
 
Hallo.

Also was die Einkünfte angeht:

Ich bin gewerblich angemeldet und somit versteuere ich das erzielte Einkommen auch. Das würde ich jedem empfehlen, allein aus Sicherheitsgründen, denn man weiß ja nie wer im Publikum sitzt. Wir hatten den Fall das da ein 500%tiger Finanzbeamter saß. Der hat uns im Nachhinein erzählt, dass er den folgenden Werktag sofort überprüft hat ob wir ordnungsgemäß angemeldet sind.
Das Gewerbe als sog. "Gelegenheitsmusiker" würde ich auf jeden Fall anmelden, die paar Euro (bei uns auf der Gemeinde sind es 15, kann aber von Ort zu Ort unterschielich sein) dürften kein Problem sein. Und die Einnahmen gibt man als "Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" am Jahresende bei der Einkommenssteuererklärung mit an. Bei 10 Gigs im Jahr dürften diese Einnahmen ja nicht so immens sein, dass Du in eine höhere Steuerklasse kommst. Abgesehen davon hast Du damit auch den Vorteil, dass Du Deine angeschaffte Ausrüstung ( Instrumente + Technik) gleich wieder steuermindernd abschreiben kannst. Wie genau das funktioniert kannst Du bei Deinem Steuerberater erfragen.
Also wenn Du als sog. Alleinunterhalter auftritts und das so machst wie oben beschrieben kann Dir nichts passieren.
Solltet Ihr aber eine Band aus 3 oder mehr Mitgliedern haben, so seid Ihr automatisch, in dem ihr zusammen auftretet, vor dem Steuerrecht eine GbR (Gemeinschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und somit ab einer gewissen Größenordnung Umsatzsteuerpflichtig. Es gelten dann auch andere Steuersätze bei den Gagenabrechnungen. Wie das alles genau und ordnungsgemäß funktioniert sollte auch Dein Steuerberater wissen. Ich würde Euch auch empfehlen dann einen entsprechenden Vertrag miteinander zu machen.

Achja. Du woltest noch wissen wie so ein Vertrag von uns, für Auftritte, aussieht.
Wenn Du möchtest kann ich Dir einen als Muster per e-mail rübersenden. Melde Dich entsprechend per mail bei mir. Natürlich auch noch für weitere Fragen.
Ich hoffe ich konnte mit meinen Antworten so ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

Gruß

BleRi :)
 

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