formlose, schriftliche Verträge

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Lucky

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Hallo,

ich habe derzeit Probleme, mit jemandem, der Leistungen von mir fordert aber irgendwie einen Bogen um schriftliche Verträge macht. Er selbst hätte ja die entsprechenden Musterverträge zu Hause liegen, aht aber schon dreimal hintereinander "vergessen", sie mitzubringen... Jetzt sollte ich einen Vertrag aufsetzen, formlos genüge, hieß es, brachte den auch mit... Wir füllten den komplett aus, aber als es dann ums Unterzeichnen ging, meinte mein Auftraggeber fadenscheinig... "Ja, irgendwie... die Überschrift... und sowieso, dass alle Aufträge auf einem Blatt wären und bla...."... wollte das zu Hause neu aufsetzen und beim nächsten Mal unterzeichnet mitbringen. Was natürlich nicht geschah - mal wieder.

Langsam hab ich da die Faxen dicke. Ich mache da vllt die fairsten Preise, die man für sowas überhaupt anbieten kann und hab die Aufträge alle schon teilweise angefangen (schön doof, ich weiß). Morgen sehen wir uns wieder und da will ich meinen bisherigen Vertrag noch mal zum Unterzeichnen mitbringen und sagen, dass ohne Unterschrift und Anzahlung bis auf weiteres alle Räder stillstehen!!

Ist es denn nicht so, dass für sowas "formlose" Verträge genügen? Warum sollte das nicht so sein? Meiner sieht z.Zt. so aus:

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PRODUKTIONSVERTRAG

Hiermit beauftrage ich Herrn XXXXXX XXXXXXXX verbindlich, folgende Leistungen für die nebenstehenden Honarare zu erbringen:

1) Komposition und Produktion von des Songs XXXXX,
inkl. Einspielung aller Instrumente, Abmischung und Mastering.....XXX €

2) Design des Artworks für diese [g=420]CD[/g], Layout des Booklets............XXX €

3) Erstellung einer Internetpräsenz inkl. blablabla.........................XXX €

Den Gesamtbetrag von XXX € werde ich bis spätesten XX.XX.XX auf das folgende KOnto überweisen:

XXXXXXXXXXXXXX
KtoNr. XXXXXXXXX
BLZ: XXXXXXXX
XXXXXX XXXXXXXXX

Ort, Datum: ________________________

Unterschrift Auftraggeber_____________________ (XXXXXX)

Unterschrift Beauftragter______________________ (XXXXXX)

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Damit sollte ich doch auf der sicheren Seite sein. Oder kann ich das durch spezielle Sätze noch sinnvoll ersetzen?
 
Als Auftraggeber würde mir eine Regelung über die Rechte an dem Endprodukt fehlen. Prinzipiell sind derartige (oder auch mündliche) Verträge aber okay, was nicht drin steht regelt das BGB.

Gruß Stephan
 
Auch wenn das vermutlich kaum durchsetzbar ist, aber wenn du Geld haben möchtest würde ich ausser bei Stammkunden auschliesslich auf Vorkasse arbeiten, bzw. im Tausch gegens Master! (Und da auch hart bleiben)

Viel erfolg!

:)
 
HALT STOP so nicht!

Hier fehlen entscheidende Punkte. Welche Leistung bringt der Kunde bei - an welchem Tag finden die Produktionen statt - was passiert bzw welche Kosten entstehen dem Kunden wenn Produktion ausfällt - welches Mitspracherecht hat der Kunde beim Master/Mix - welches Equipment steht zur Verfügung und wer darf es bedienen - welche Aufgaben hast du selbst - was muß zur Produktion alles vorhanden sein - welche Zahlung wann.

Mit deinem Muster wirst du im Ernstfall voll über den Tisch gezogen!
Im Vertrag unbedingt alles Regeln!!!!!!!!

Gruß Hartmut
 
Rechte am Produkt (Komposition/Design) regelt das Urheberrecht. Mittels Vertrag kann man dies aber mit teils übertragen. Erstellen einer Internetpräsentation ist eine Dienstleistung, ebenso wie die Produktion von des Songs XXXXX, inkl. Einspielung aller Instrumente, Abmischung und Mastering.

Dein Vertrag sollte den genauen Umfang der Arbeiten enthalten. Was machst du für wieviel Geld = wieviele Stunden? Änderungen, wie oft? Freischalten der Internetpräsens, Master der Musik und Herausgabe des Designs nur mit der Schlußzahlung. Hast du Kosten im Vorlauf, dann mit Abschlag im vorraus oder zumindest nur gegen zeitlich festgelegte Abschlagszahlungen.

Übrigends, bist du nicht Beauftragter sondern Auftragnehmer. Beauftragter ist noch was anderes ;)
 
Okay, danke für die Hinweise. Hab mal was Neues aufgesetzt. Das soll kein Muster für die Zukunft sein, sondern mich in dem konkreten Fall dieser bereits begonnenen Produktion auf die sichere Seite bringen. Dass ich in dem Fall die ganze Produktion allein mache, ohne dass der Kunde ständig mitmischt, liegt u.a. an räumlicher Trennung und an manch anderen Gründen, die jetzt hier zu weit führten.

Legende:
#### ist der Auftraggeber
%%%% bin ich

Frage:
1) Wie regelt man das mit den Leistungsrechten? (Ich möchte mein eigenes Playback gern später noch weiterverwenden können, um selbst dazu zu singen.)
2) Weitere Verbesserungsvorschläge
3) Könnt ihr eine Mindestgrenze nennen, was man für eine solche Produktion nehmen sollte. (Tages/Stunden-Sätze veranschlage ich ungern, weil ich relativ langsam (und dafür genauer) arbeite... nach Stundensätzen gerechnet würde das ganz schön teuer!)

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Kompositions-, Bearbeitungs- und Produktionsvertrag

Hiermit beauftrage ich, ####, Herrn %%%% verbindlich zum Preis von XXX €, die Komposition, Bearbeitung und Produktion des Gospels „XXXXX“ (Arbeitstitel) zu übernehmen.

Der Vetrag beinhaltet im Einzelnen:

• Komposition der Melodie
• Arrangement und Chorsatz
• Einspielung aller Instrumente exkl. einer eventuellen [g=422]Gitarre[/g]
• Einsingen eines Chores, bestehend aus 5 weiteren SängerInnen, deren Honorare nicht in diesem Vertrag mit inbegriffen sind.
• Halbtägiger Termin (bis zu 4 Stunden) zum Einsingen der Solo-Stimme durch #### bis spätestens 20.09.2007
• Sämtliches Aufnahme-Equipment ist vorhanden und braucht vom Kunden nicht besorgt zu werden. Es wird ausschließlich von %%%% bedient
• Schnitt und Abmischung aller aufgenommenen Spuren
• Erstellung eines Pre-Masters
• Design von [g=420]CD[/g]-Cover, Booklet und InlayCard als druckfertige Vorlage
• Übergabe von Pre-Master und Artwork-Design bis spätestens 14 Tage nach Einsingen der Solo-Stimme

Der Vertrag umfasst ausdrücklich nicht:

• Vervielfältigung des Premasters
• Vervielfältigung des Covers und Booklets
• Honorar-Regelung für weitere Musiker (nach Absprache Chor bzw. Gitarrist)

Die Urheberrechte der Komposition verbleiben beim Auftragnehmer.

Mit seiner Unterschrift erkennt der Kunde an, dass ihm bei nachträglicher Absage der bereits begonnenen Produktion 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt werden müssen. Die Produktion erfolgt[e] nach positiver Beurteilung der vorausgegangenen Songskizze bzw. Besprechung eventueller Änderungswünsche in alleiniger Regie von %%%%. Änderungswünsche nach Auslieferung des Premasters werden zu einem Tagessatz (8 Stunden) von XXX € berechnet und nach Besprechung und Vereinbarung der voraussichtlichen Änderungszeit in Angriff genommen.

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Ich weiss ja nicht wie gut ihr euch kennt, aber bei Geld kenn ICH niemanden, ausser Herrn "Zahlenicht"

Deswegen rate ich wirklich DRINGENST zu dem Vertragspunkt:

Master der Musik und Herausgabe des Designs nur mit der Schlußzahlung.

...oder so ähnlich...

DU rennst sonst deinem Geld hinterher, und das einzige Druckmittel ist weg!


OT:
Es wird ausschließlich von %%%% bedient
:-D Ein sehr weiser Punkt!
 
falls du mehr in diese richtung machst empfiehlt sich wahrscheinlich sowas

http://www.audio-workshop.de/modules/news/index.php?storytopic=40

man kann dir hier schlecht einen ordentlichen auftragsproduktionsvertrag ins forum schreiben. außerdem musst du den ja dann noch verhandeln.

falls du kein geld für einen anwalt ausgeben möchtest (der sich unbedingt im urhr/musikbereich auskennen müsste), fürchte ich, du musst dich selbst ein bisschen darum kümmern.

viel erfolg

lG f
 
Lacunaflow schrieb:
Ich weiss ja nicht wie gut ihr euch kennt, aber bei Geld kenn ICH niemanden, ausser Herrn "Zahlenicht"


Haha, den habe ich auch sehr gut kennengelernt, leider..


Gruss Holgi
 
holgi schrieb:
Lacunaflow schrieb:
Ich weiss ja nicht wie gut ihr euch kennt, aber bei Geld kenn ICH niemanden, ausser Herrn "Zahlenicht"


Haha, den habe ich auch sehr gut kennengelernt, leider..


Gruss Holgi

Und mir hat es 1997 meine Selbstständigkeit gekostet. Nur noch gegen Sofortkohle. Alles andere ist großer Mist für den Auftragnehmer. Weise Worte, die ich damals in meinem Bereich besser befolgt hätte.

Im Prinzip ist dein "kleiner" Vertrag ganz gut. Das wichtigste hast du erwähnt. Nur eine pauschale Summe bei Absage wirst du nicht gerichtlich durch bekommen. Nur deinen tatsächlichen Aufwand + entgangenen Gewinn kannst du in Anrechnung bringen.

Würde noch eine salvatorische Klausel mit reinbringen und gut ist es. Alles andere hat der Gesetzgeber im BGB geregelt. http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel

Wichtig ist wie, bereits vorher erwähnt, WAS willst du für WIEVIEL in WELCHER ZEIT und WANN GIBT ES KOHLE. Aber achte auch darauf, das der Vertrag nicht nur einseitig vorteilhaft für dich ist. Auch du must dich verplichten deine Leistungen zu erbringen und bis wann.

Alle meine Tipps sind ohne Gewähr und keine Rechtsberatung sondern spiegeln lediglich meine Meinung/Erfahrung wieder. ;) (Heute muss man ja vorsichtig sein was man schreibt.)
 
was ihr auch auf jeden fall regeln solltet sind urheberrechtliche nutzungsrechte:

wer darf welche arbeitsergebnisse wann, wo und wozu nutzen? im internet anbieten/auf [g=420]cd[/g] vervielfältigen/drucken/bearbeiten/im radio senden? wer ist für rechte dritter verantwortlich (chorsänger)? hast du einen wahrnehmungsvertrag mit einer verwertungsgesellschaft geschlossen?

regel: alle rechte, die nicht ausdrücklich oder nach dem zweck des vertrags eingeräumt sind, bleiben beim urheber/künstler/tonträgerhersteller. das kann günstig sein, ausdrücklich regeln ist aber oft fair und schafft klarheit: zB dein playback.

usw

wie gesagt, dreizeiler reichen hier nicht.

lGf
 

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