FL Studio Verkauf über Ebay nicht möglich ????

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Hallo, folgendes ist mir passiert:
Ich wollte vor cirka drei Wochen FL Studio 5 bei Ebay verkaufen, nach zwei Tagen wurde
das Angebot seitens Ebay vorzeitig beendet.
Ich zitiere:
"Zu unserem Bedauern müssen wir ihnen mitteilen, dass ihr Angebot auf Anforderung der Firma Image Line vorzeitig beendet wurde.
Die Firma Image Line versichert, das ein angebotenes Product ihre Urheber-, Markenrechte oder andere Rechte verletzt hat."

Das Programm habe ich bei M3C gekauft, ist also ein Original-Programm.
Wenn ich ein Programm gekauft habe dann darf ich es doch auch wieder verkaufen oder nicht???, bzw. wenn ich ein Programm gekauft habe habe ich doch eine Lizenz zur Nutzung auf einem wie es so schön heisst Einzelplatzrechner, also darf ich diese Lizenz doch auch verkaufen oder nicht???
Ich habe dann versucht per Mail mit Image Line in Verbindung zu treten, keine Reaktion.
M3C (übrigens sehr gute Kundenbetreuung) hat auch versucht mit der Firma Image Line in Verbindung zu treten, null Reaktion.
Man kommt sich ja wie ein Schwerverbrecher vor, bloss weil man ein Originalprogramm (jedenfalls bei FL-Studio) verkaufen will.
Fällt euch da irgendwas zu ein?
Gruss Thomas
 
Ja, die spinnen...

Hab so einen Fall eines Bekannten auch mal gehört, der wollte nur eine Schalke 04-Tasse verschnacken und das Angebot wurde nach einer Intervention vom Verein (!) auch ohne weitere Begründungen gestrichen.

eBay selber ist ja auch nicht gerade durch Service-Kompetenz und Transparenz erfolgreich. Sie haben eine Monopol-Stellung, von daher ka""en die da drauf, löschen, fertig, und beschäftigen sich nicht weiter mit dem Thema.

Deine Verkaufsabsicht ist meiner Meinung nach voll legitim, habe selber schon Software ver- und gekauft.

Ich würde mich mal an den Hersteller wenden und um eine Stellungnahme bitten, nötigenfalls, falls zufällig Rechtschutzversicherung vorhanden, mit Unterstützung eines Anwaltes.

Berichte mal ruhig, wie die Geschichte weitergeht, wäre interessant zu wissen.

Grüße

Marcoman
 
das Image Line da nicht mitspielt dürfte doch wohl klar sein : mit dem erwerb von fls erhält man dann ja auch in der regel das lifetime update mit ... . und verglichen mit dem preis von z.b. cubase sx, kostet fls ja sowieso nichts. und dann kommen noch ca. 2gb an royalty free samples dazu. der verkauf verstößt, wie gesagt, außerdem gegen die nutzungsbedingungen. hier nach zu lesen : http://www.e-officedirect.com/flstudioorder/documents/121.html
 
seltsam

dann wunderts mich aber was der bengel dann anders gemacht hat.

MFG E.
 
Hallo,
da muss ich leider wiedersprechen, weil ich FL Studio 5 als Box-version gekauft habe die kein Live-Update beinhaltet, das hätte ich dann extra bei Image Line kaufen müssen.
Im übrigen hat sich die Firma bis heute nicht geäussert warum ich das Programm den nun nicht verkaufen darf, es bleibt also ein grosses Fragezeichen.
 
Hallo

Ja Ja, der Umgang der Softwarefirmen mit den Zahlenden Kunden.
Hab gerade das gleiche Problem mit einer sündhaft teuren samplelibrary.
Habe die software verkauft. Dem Käufer wird aber die Registrierung verweigert und meine Handlung als ilegal bezeichnet.
Es scheint dass immer öfter die Softwarehersteller ( besonders die im Ausland-Usa ansässigen ) dem Kunden das Wiederverkaufsrecht versagen wollen.

Man muß allerdings wiessen dass:

Vieles von dem was in den Lizenzbedingungen steht Kässe ist und dem deutschen Recht nicht standhält, also hier schlicht unwirksam ist.
Das betrifft insbesondere die Klauseln die das Wiederverkaufen oder weitergeben ( natürlich nicht als kopie sondern als orginal ) verbieten wollen.
Es ist den Softwarefirmen hierzulande nicht gestatet in die Privatrechtliche Verfügungsfreiheit einzugreifen. Da du das Program in deutschland gekauft hast, findet deutsches Recht anwendung. In diesem fall hat also Image line wiederrechtlich gehandelt.

Du soltest dir dass auf keinen Fall gefallen lassen. Schreib Ihnen dass du in deutschland lebst und die software in Deutschland gekauft hast. Wenn sie nicht reagieren würde ich rechtliche Schritte einleiten.
Ich wünsch dir viel Glück.
 
Würde auch so handeln, wie von Chop_chop in seinem sehr guten Posting beschrieben. Das scheinen die Software-Unternehmen sehr unterschiedlich zu handhaben, die Propellerheads aus Schweden sind in solchen Dingen, um mal ein positives Beispiel zu nennen, bisher immer sehr kulant und hilfsbereit gewesen.

Wäre vielleicht auch eine interessante Fallbeschreibung für unseren hr.de-Anwalt...
 

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