Fanaktivitäten rechtlich bedenklich?

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Rohit_of_Twilight

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Liebe Freunde,
ich habe mal wieder ine - euch vielleicht unverständliche - Frage:

Ich werde dieses Jahr sehr wahrscheinlich auf Tour gehen (ein newbie auf Tour? Na toll werden einige jetzt denken). Allerdings sieht ein Freund von mir die Sache als sehr bedenklich, da ich ausdrücke aus japanischen TV-Serien verwende

z.B. Shikon no Tama (Inuyasha) existiert glaube ich nur in dem Zusammenhang, genauso wie Digitation (Digimon)

1. Sind diese Ausdrücke in irgendeiner Art und weise hier von vornherein geschützt, oder müssen sie extra geschützt werden?

2. Darf ich sie iM Rahmen einer "Fanaktivität", nämlich dem Schreiben und Präsentieren von Liedern im Rahmen einer Großveransteltung mit dem Thema Japan, trotzdem aufzeichnen, oder gibt es da Lizenzrechtlich (NICHT [g=119]GEMA[/g] rechtlich) Probleme? An wen wendet man sich in einem solcehn fall (kann kein japanisch v.v)

Grüße

Yamato
 
Also ich kann dir jetzt keine verbindliche Information geben und die unverbindliche auch nur aus der Sicht österreichischen Jura-Studenten. Geläufige Wörter können in der Regel nicht geschützt werden. Da ich annehme dass es sich bei den hier genannten Begriffen um japanische Wörter handelt wird es auch diese betreffen.

Wenn du keine kompletten Textzeilen etc. kopiert kann ich mir allerdings nicht vorstellen dass es Probleme geben soll.
 

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