Erst GEMA-frei - jetzt GEMA

MacKnaeckebrot

MacKnaeckebrot

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Hallo Leute,

vermutlich ein Thema, welches hier schon 500x + n durch die Forengassen gehauen wurde - Ich habe nach adäquaten Antworten gesucht, aber so wirklich bin ich nicht schlauer geworden. Versuche ich es also noch einmal konkret und hoffe auch eure Hilfe:

Ich habe im Vorfeld mehrere Jahr Gema-freie Musik produziert und veröffentlicht. Jetzt erwäge ich die Gema-Mitgliedschaft, weil sich dies jetzt lohnt. Was geschieht nach dem Wahrnehmungsvertrag mit den Gema-freien Veröffentlichungen unter meiner Urheberschaft? Muss ich die nachmelden? Kann ich das? Was wenn nicht und das Material ist weiterhin via z.B. Spotify veröffentlicht etc.?

Also ganz konkret: Vor 4 Jahren gab es eine Gema-freie Veröffentlichung via CD, Vinyl und digitalem Vertrieb (Spotify usw.). Entsprechend habe ich keine Gema-Gebühren gezahlt usw. Jetzt werde ich Gema-Mitglied: Hat dies Auswirkungen? Sollte ich nachmelden? Geht das überhaupt?

Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen und sag jetzt schon Mal "DANKE" für eure Hilfe.
 
Du musst eine Kopie deiner alten Verträge mit deinem Aufnahmeantrag an die GEMA schicken, damit diese Lieder/Texte von der Rechteübertragung ausgenommen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst eine Kopie deiner alten Verträge mit deinem Aufnahmeantrag an die GEMA schicken, damit die diese Lieder/Texte von der Rechteübertragung ausgenommen werden.

Danke! Ich dachte, es wären nur die Verwerter wie Youtube oder grundsätzliche Onlineverwertung ausschließbar. Ok, wenn das auch mit einzelnen Veröffentlichungen geht, wäre das ja super.
Auf welche Verträge beziehst Du dich? Sorry, muss da blöd nachfragen :)
 
Du musst eine Kopie deiner alten Verträge mit deinem Aufnahmeantrag an die GEMA schicken, damit die diese Lieder/Texte von der Rechteübertragung ausgenommen werden.

Danke! Ich dachte, es wären nur die Verwerter wie Youtube oder grundsätzliche Onlineverwertung ausschließbar. Ok, wenn das auch mit einzelnen Veröffentlichungen geht, wäre das ja super.
Auf welche Verträge beziehst Du dich? Sorry, muss da blöd nachfragen :)

Meine alten Verträge, in denen ich Lizenzen an Personen oder Unternehmungen vergeben hatte.
Die habe ich eingescanned und als PDF an die Sachbearbeiterin der GEMA, die meinen Aufnahmeantrag gerade bearbeitet hat, mitgeschickt.
Natürlich musst du denen sagen, das deine Werke, die du früher an Dritte lizenziert hast, ausgenommen werden sollen.
 
Ich dachte Gema ist immer ganz oder garnicht? Oder ist das nur ab Vertragsschluss auf die Zukunft gerichtet?
 
Wohl auf die Zukunft gerichtet oder doch nicht? Urheberrechte sind ja in Deutschland nicht veräußerbar.

Welche Rechte übertrage ich der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag?
Im Berechtigungsvertrag übertragen Sie der GEMA als Treuhänderin weltweit alle Ihnen gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Rechte an Ihren Werken zur Wahrnehmung.
 
Deine Werke gehören als Urheber immer dir und nie einem anderen Urheber. Du könntest aber bspw. vor deiner Mitgliedschaft die Nutzungsrechte an deiner Imagefilmmusik bspw. exklusiv an jemanden für einen bestimmten Zeitraum zur weltweiten Nutzung übertragen haben.

In diesem Fall kann ich mir vorstellen, dass es schwierig wäre, wenn nun die Gema auf deinen Kunden zuginge, der wegen mir pauschal die Nutzung bereits abgegolten hat, buyout so zu sagen.

Wie das gelöst wird weiß ich nicht. Urheber bist du immer.
 
Ich dachte Gema ist immer ganz oder garnicht? Oder ist das nur ab Vertragsschluss auf die Zukunft gerichtet?
Die GEMA hat kein Recht deine alten Verträge zu annulieren.
Für alles andere musst du natürlich die Verwertungsrechte abgeben.
 
Ich habe dann jetzt auch mal eine klare Antwort der GEMA zu diesem Sachverhalt bekommen. Folgender Auszug aus der Mail:

Möchten Sie Werke, die vor Ihrer GEMA-Mitgliedschaft entstanden sind, von dem Berechtigungsvertrag (https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Gema/Berechtigungsvertrag.pdf) ausschließen, müssen Sie uns dies bereits im Aufnahmeprozess und vor Abschluss des Berechtigungsvertrages mitteilen. Bitte beachten Sie, dass Werke nicht nachträglich ausgeschlossen werden können.


Wünschen Sie, dass die GEMA zukünftige Nutzungen Ihrer zuvor geschaffenen Werke lizenziert, können Sie diese nach Aktivierung Ihrer Mitgliedschaft bei der GEMA registrieren.

Eine rückwirkende Ausschüttung für Werknutzungen vor Ihrer Mitgliedschaft ist nicht möglich.


Damit wäre es so, wie TCM sagte. Danke noch Mal!
 
Danke. Klare Aussage.
 
Möchten Sie Werke, die vor Ihrer GEMA-Mitgliedschaft entstanden sind, von dem Berechtigungsvertrag (https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Gema/Berechtigungsvertrag.pdf) ausschließen, müssen Sie uns dies bereits im Aufnahmeprozess und vor Abschluss des Berechtigungsvertrages mitteilen. Bitte beachten Sie, dass Werke nicht nachträglich ausgeschlossen werden können.
Die Suche hat sich gelohnt. ;) Ich nehme an, dass diese Regelung heute noch gilt, oder? :)
 

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