Eric Prydz Remix von Steve Winwoods "Valerie"

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Hallo,

Beschäftige mich als Hobbymusiker häufig mit der Frage, wie die großen Künstler so Ihre Werke komponieren.

Kürzlich hörte ich im Radio Eric Prydz - Call on me, wo mir gleich der Hit von Steve Winwoods - Valerie eingefallen ist.

Bei Wikipedia steht, dass es ganz offiziell ein abgesprochener Remix ist, wo Winwood sogar extra nochmal neu eingesungen hat.

Hier meine Frage: Musste Prydz hierbei zwingend Rechte einholen für den Remix oder hätte er es auch so machen können? Also hat er es einfach mehr deswegen getan, weil er vielleicht die orig. Stimme von Winwood brauchte und/oder auch gerne einfach mit anderen zusammenarbeitet?

Ich stelle mir die Frage deshalb, weil ich auf http://www.stud.uni-karlsruhe.de/~udgk/plagi.php Werke gefunden habe, wo eine "Inspiration" ebenso klar herauszuhören ist, aber man von Rechten und Absprache keine Infos findet.
Bsp. Robbie Williams - Entertain you, ganz klar wird das Akkordchema auch bei Stones - Sympathie devil, und noch klarer bei D:Ream - Shoot me verwendet.
http://en.wikipedia.org/wiki/Let_Me_Entertain_You_(Robbie_Williams_song)


Meine Fragen:
1. Hat Prydz sich für seinen Remix zwingend eine Erlaubnis holen müssen oder hätte er es auch so machen können, wenn ihm die Zusammenarbeit abgelehnt worden wäre?

2. Gibt es klare Gesetzestexte, die besagen, wie ähnlich ein Song einem anderen sein darf?
3. Gibt es irgendwo eine aktuellere Plagiate-Liste als die o.g.? Habe noch nix gefunden.



schöne Feiertage
Christoph
 
mensch, hier knallen die antworten ja nur so rein :-D

zum thema:
ich habe ein ähnliches problem, welches prinzipiell die selbe frage aufwirft.

ich möchte gerne einen remix machen zu einem bekannten hit aus den aktuellen charts. die frage ist, darf ich das einfach so machen? muss ich dies mit dem künstler, der gema, allen beiden oder garkeinem klären?

ich habe im nachhinein auch vor den track zu veröffendlichen, wenn sich ein label findet.

daher will ich rechtlich natürlich auf der sicheren seite sein.

vielleicht noch gut zu wissen ist, das ich lediglich den gesang (acapella) aus dem song verwenden möchte und den restlichen track komplett neu erstelle.

ich denke das die antwort hierfür auch die andere frage klären wird.

MFG
 
Remix machen, wegschicken, das Label entscheidet, ob der Remix so gut und profitabel sein wird können, dass es sich lohnt die Reche abzuklären.

So ist der Lauf der Dinge. Remix kannst du immer machen wovon du willst und z.B. als DJ privat für dich spielen und den Club und die Leute darin (glaube ich, sicher bin ich nicht, ich machs' so und es wäre mir auch schnulle, ob man das darf oder nicht - im nachhinein kann ich immernoch sagen "das war live ineinander gemischt")

Natürlich wird man nicht einfach ohne den Urheber zu fragen was rausknallen dürfen. Das ist ja nicht deine Stimme in dem Lied dann. Würdest du ja auch nicht toll finden, wenn du mal einen tollen Song gemacht hast, der dir was bedeutet, und aufeinmal aus heiterem Himmel taucht davon was im Radio und den Charts auf.

Kommt letztlich wohl auch auf den Künstler an, der der Urheber ist. Wenn der cool und locker ist und der Remix ihm gefällt wird er sicher ja dazu sagen. Dann kriegt er seinen Teil vom Kuchen und alle sind glücklich! In der Regel ist das nicht so, denke ich.

Nur mal als Beispiel Michael Jackson hat für den Song Will You Be There einen Rechtsstreit verloren, weil eine TONABFOLGE (!) sehr sehr ähnlich war zu der eines italienischen Musikers (bei Interesse einfach mal googlen)

Ich halte es für mich persönlich so: Was in meinem Studio gemacht wird geht niemanden was an, ich zerschnibbel und Remixe wie und was ich will. Hoch lebe die künstlerische Freiheit. Mir kommt das Kotzen, wenn dann sterile Sesselfurzer aus Gier da den Zeigefinger heben. Gut, ist mir eigentlich noch nie passiert, aber ich hab so einen Remix dann auch noch nie rausgehauen und weggeschickt. Wenn man mit dem Bewusstsein ins Studio geht "darf ich das?" wird das nichts! Deswegen: "Ich darf alles!" und dann ist es am Ende so geil, dass sich ein Label um die Rechte bemüht. Stellt euch beim produzieren einfach vor der Urheber ist mittlerweile ne arme Maus und freut sich, wenn er seine Stimme mal wieder aus dem Radio plärren hört und noch Kohle dafür kriegt ;D
 
Meine Fragen:
1. Hat Prydz sich für seinen Remix zwingend eine Erlaubnis holen müssen

Nicht für den Remix, wohl aber für dessen Veröffentlichung.

oder hätte er es auch so machen können, wenn ihm die Zusammenarbeit abgelehnt worden wäre?

In Deutschland hätte Winwood zustimmen müssen, in den USA muss man nur melden und bezahlen.

2. Gibt es klare Gesetzestexte, die besagen, wie ähnlich ein Song einem anderen sein darf?

Nein. Aber die übliche Regel ist, dass Du nur dann halbwegs auf der sicheren Seite bist, wenn ein Laie das Original NICHT heraushören kann.

@no-mensch
vielleicht noch gut zu wissen ist, das ich lediglich den gesang (acapella) aus dem song verwenden möchte und den restlichen track komplett neu erstelle.

Das spielt keinerlei Rolle, im Gegenteil. Würdest Du das Original 1:1 covern, könntest Du die Sache einfach mit der GEMA abmachen. Sobald Du irgend was veränderst, brauchst Du die Zustimmung des Original-Autors.
Wobei der Gesang an sich unter Leistungsschutzrecht fällt, bei dem auch nicht die bei reinen Kompositionen üblichen Urheberrechtlichen Grundsätze gelten wie z.B. dass einzelne Töne, Intervalle oder Akkorde nicht schützenswert sind.
Wenn eine Stimme aus einer veröffentlichten Produktion in Deinem Track auch nur "nuff" sagen soll, brauchst Du die Zustimmung des Produzenten.

Dass diese Regeln oft nicht eingehalten werden, ist normal und auch mir klar. Nur ist das leider eine Kläger/Richter-Geschichte. Sobald ein Track mit Samples von mehr als ein paar hundert Leuten gehört wird, kann es sehr leicht richtig Stress geben.
Und ab dem ersten Brief vom Anwalt der Gegenseite läuft der Geldsauger -- selbst, wenn es glimpflich ausgeht, kommt man unter ein paar Kilo E nicht davon.
 

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