E-Bay Instrumentenkauf... rechtliche Hilfestellung gesucht, sonst Prozeß in Spanien?!...

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Guest
Hi!

Ich habe ein rechtliches Problem: Hab bei E-Bay nen Instrument ersteigert, Kauf war auf Rechnung. Hab noch nciht gezahlt, ist 3 Wochen her. Nun meint der Verkäufer per Telefon, ich müsse bis nächsten Di. zahlen, da die Firma nach Spanien geht und alle sonstigen Transaktionen abgeschlossen wären. Würde ich nicht zahlen, würden die per Gericht an mich treten, was dann von Spanien aus nach Eu-Recht erfolgen würde. Und ich dann gegebenfalls nach Spanien abgeführt werden würde...
Also klingt irgendwie sehr nach Science-Fiction.

Der Anbieter hat aber tatsächlich keine Verkäufe mehr bei E-Bay.
Muss ich jetzt überhaupt etwas zahlen, wenn der nach Spanien geht, oder vielleicht ist der auch ganu konkurs gegangen und will nur an Geld. Nicht das ich nicht zahlen wollen würde, aber die Drohung polizeilich nach Spanien eskortiert zu werden klingt für mich sehr unseriös...

Was meint ihr dazu?

Sorry,dass ich dies hier poste, aber Rechtsanwälte wollen ja schon für ein Beratungsgespräch 50 Tacken...

stay tuned!

Der Schmatzekater
 
Hi Schmatzekater,

irgendwie seh ich das Problem nicht so richtig. Drohung hin oder her, bezahlen mußt Du so oder so. Und wenn der Typ auf den Mond umzieht ist das auch egal, solange er Dir ne Bankverbindung angibt.
Nun hab ich das Kleingedruckte in Deinem Kaufvertrag nicht gelesen, aber eigentlich müßtest Du schon eine Woche in Zahlungsverzug sein, unter der Voraussetzung hast DU angefangen mit den Unseriositäten, nix für ungut.
Ist der Laden konkurs macht das für Dich auch keinen Unterschied, dann kümmert sich eben der Konkursverwalter um die offenen Forderungen.
Das Du wegen der Geschichte in Ketten nach Spanien geschleift wirst ist aber eher unwahrscheinlich bis ausgeschlossen. Du wirst ja wohl nicht gerade ein komplettes Studio geordert und auf dunklen Wegen nach Weißrußland geschleust haben.
Aber egal von wo aus der Laden seine Kohle einklagt, die Unkosten dafür, also Mahngebühren, Anwalt, Gericht, Inkasso etc. trägst Du in jedem Fall, also machs kurz und löhn Deine Rechnung.

Gruß Hendrik
 
Du hast nach 3(!!) Wochen noch nicht gezahlt und siehst den Verkäufer im Unrecht ?! Villeicht hab ich da ja was falsch verstanden aber naja... Warum überweist du das Geld nicht einfach auf ein Treuhandkonto und lässt dir die Ware schicken das ist völlig unkompliziert, es ist völlig egal wo der wohnt und die paar Euro sollten einem ne sichere Transaktion wert sein. Gerichtsstand sollte eigendlich eh bei dir sein da beide deutscher nat. und Gerichtsstand in der Regel beim beklagten.
 
Also so wie ich das gelesen habe. "Kauf war auf Rechnung". Das würde heissen, der Verkäufer schickt die Ware los mit Rechnung und der Käufer bezahlt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. So läuft das bei Kauf auf Rechnung. Wenn dies wirklich so war, würde ich natürlich nicht bezahlen.

Aber im Allgemeinen ist bei Ebay, Kauf auf Vorkasse, hast Du da irgendetwas übersehen ?
Denn Kauf auf Rechnung habe ich bei Ebay bisher nie gesehen.

Poste doch mal die Artikelnummer
 
Ja, es war ein Kauf auf Rechnung, das stimmt alles so...


Gruß

Der Schmatzekater
 
:-? :-? :-? Ich würde mal sagen zahlen!!! und zwar schleunigst. Ich glaub zwar kaum, daß Du wegen so einem Ding dorthin verschleppt wirst, aber Fakt ist, Du bist in diesem Fall der Übeltäter! ;-) Bezahl einfach und die Sache ist abgehakt, ansonsten wirst Du wohl Dein Instrument zurückschicken müssen.
Ich kann Dir sonst auch mal eine kleine Horrorgeschichte von einem "Bekannten", der in Spanien im Knast sitzt erzählen, kein Witz - der ist wegen einer Kleinigkeit die nächsten Jahre dort. Wie gesagt, ich glaube nicht das Du verschleppt wirst, aber...

Grüße, P.
 
Ich denke, du solltest erstmal schreiben, ob du das Instrument schon hast, oder nicht!

Wenn ja - zahlen und die Sache ist erledigt.

Wenn nicht - nicht zahlen und du bist im Recht und hast Forderungen an ihn! Nämlich das er seinen Vertrag erfüllt, dir das Instrument schickt, so dass du dann bezahlen kannst.

Gaaanz einfach!
 
Ui,

naja hier würde ich auf jeden Fall mit dem Treuehandkonto hantieren. Wenn das nichtmehr möglich ist, dann Ebay fragen (ich glaube mit nem Gerichtspozess kann dir keiner nach 3 Wochen kommen), lass man du bist in Urlaub ... Das ganze Scheint mir auf Druck viel zu unseriös und gaunerhaft, ich weiß nicht!

Is echt'n harter Brocken!

Arseen
 
Sorry,dass ich dies hier poste, aber Rechtsanwälte wollen ja schon für ein Beratungsgespräch 50 Tacken...

Na, da bist Du aber günstig dabei :)

Wie die anderen schon geschrieben haben: Hast Du das Instrument schon, bezahlen, aber schnell. Hast Du noch keine Ware erhalten, schreib klipp und klar, dass Du auf Nachnahme bestehst (mindestens). Vorkasse ist eine Zahlungsform, die auf ungetrübtem Vertrauensverhältnis beruht. Und das ist hier ja nicht gegeben.

Eine dritte Möglichkeit wäre die Nutzung eines Treuhandservice (das lohnt aber meist erst ab einer gewissen Höhe) . Hiergegen kann der Gegner keine Einwände haben, wenn Du die Kosten dafür übernimmst. Schlag ihm doch das vor. Weigert es sich, trittst Du vom Kauf zurück (nicht vergessen, Ebay über den Sachverhalt zu benachrichtigen).

Keine Sorgen musst Du Dir machen wegen Gerichtsstand Spanien. Das ist nicht so. Der Zeitpunkt des Abschlusses bestimmt den Gerichtstsand, und der war - wenn ich Dich richtig verstehe - nicht Spanien. Das kann nicht nachträglich geändert werden.

Grüße
MEGA
 

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