Demos als Werbung auf CD Weitergeben. In welchem Rahmen ist das gestattet??

BleRi

BleRi

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Hallo an alle.

Ich habe mal eine Frage bezüglich Musikrechte.

Ich mache mit einem Kumpel zusammen Tanzmusik auf verschiedenen Festen (Hochzeiten, Vereinsfeiern, Dorf - und Stadtfeste u.s.w.).
Ich habe nun eine Demo-CD mit Titeln die wir spielen (also Schlager, Volksmusik, Rock, Stimmung u.s.w.) erstellt und möchte diese nun potenziellen Kunden wie Vereinen, Gasthäusern, Hotels, Agenturen u.s.w. als Werbung zur Verfügung stellen. Ich betone das es sich hier nicht um Eigenkompositionnen handelt sondern immer um nachgespielte Originaltitel, denn das macht man ja normaler Weise bei der Tanzmusik.
Nun meine Frage:
In wieweit ist es gestattet so eine CD zu Werbezwecken weiterzugeben, natürlich kostenlos. Düfen die Titel in voller Länge drauf sein, oder muss ich diese nach einer bestimmten Zeit ausblenden bzw. abbrechen. Was muss auf dem Cover bezüglich der Rechte vermerkt sein?? Oder muss ich die Rechte für so eine CD über die [g=119]GEMA[/g] oder den entsprechenden Verlag des einzelnen Titels genehmigen lassen und eventuell sogar dafür bezahlen??
Ich würde mich sehr über ausführliche und rechtlich einwandfreie Antworten zu diesem Thema freuen.
Vielen Dank im Voraus.

Gruß
BleRi
 
Hallo BleRi,

also, was ich denke zu wissen:

Wenn Du fremde Songs von der gekauften CD auf die Festplatte Deines Computer herunterlaedst oder auf eine neue CD brennst liegt eine Vervielfältigung vor. Außer im nunmehr eng begrenzten privaten Bereich sind dafuer immer die Rechte der Beteiligten (meistens beim Verlag) einzuholen.

Eine Information oder textliche Absicherung auf dem Cover der von Dir erstellten CD hinsichtlich der Verletzung fremder Rechte beeinflusst den Tatbestand der Vervielfältigung nicht.

Die [g=119]Gema[/g] ist nur bei öffentlichem Abspielen von Songs zu informieren, die bei der [g=119]Gema[/g] gemeldet sind.

Viele Gruesse

T. aus Muenchen
 
Wenn Du fremde Songs von der gekauften CD auf die Festplatte Deines Computer herunterlaedst oder auf eine neue CD brennst liegt eine Vervielfältigung vor.

Hallo Abraham.

Erstmal Danke für Deine Antwort.
Nochmal zur Erklärung. Es handelt sich nicht um aus dem "www" heruntergeladene Songs oder so. Es handelt sich um von uns eingespielte Titel (nachgespielt) genauso wie wir sie auf den Veranstaltungen auch zur Tanzmusik live spielen.
Also wirklich ein Demo unseres Könnens bzw. ein Teilauszug aus unserem Programm. Mit unserem Gesang, mit meinen Keyboards und dem Kollegen seinen Drums. Alles in unserem original Sound, so wie wir auftreten.
Es sind halt nachgespielte Songs von Original Interpreten, so wie es in der Tanzmusik üblich ist.
Die Leute sollen halt vorab wissen, wen oder was sie sich da "einkaufen" als Band für ihre Veranstaltung.
Darum geht es.
Wie sieht die rechtliche Lage da aus.

Gruß
BleRi
 
Hi,
Grundsaetzlich muesst Ihr auf jeden Fall die Komponisten/Texter der Original Musik auf der CD und/oder dem Booklet angeben. ( Und dann erstmal schweigen im Wald, solange sonst niemand ruft )
Und den Hinweis, dass IHR diese Titel selbst nach / neu Eingespielt habt.

Und dann ist fuer CDs bei entsprechender Auflage auch der Anteil an Tantiemen an die Urheber der Titel zu entrichten...
U U bedeutet das, dass Ihr eigentlich dazu verpflichtet seid, Tantiemen - Gelder ueber [g=119]Gema[/g] an die Urheber abtzutreten.
Bei oeffentlichen Veranstaltungen muss fuer den Auftritt selbst der Veranstalter eine Pauschale an die [g=119]Gema[/g] bezahlen ( eigentlich gilt das auch fuer Veranstaltungen im Privat Rahmen, aber lassen wir das...).
Gleichzeitig seid Ihr auf der anderen Seite dazu berechtigt, Auffuehrungs Tantiemen fuer die Nachgespielten Titel ( entsprechend hohe Anzahl Auftritte uebers Jahr ) via GVL zu kassieren...
( bis sich beides gegeneinander aufrechnet, muesst ihr allerdings so zwischen 60 und 80 Gigs pro Jahr fahren - zumindest war das bis vor einigen Jahren so - bin mittlerweile seit einigen Jahren raus aus dem Tanzmucker - Biz )

Aber: wo kein Richter, da kein Henker.

Gruss, Pete.
 
Hi BleRi,

wenn ich richtig Informiert bin, müsstet Ihr auf jeden Fall [g=119]GEMA[/g] Gebühren zahlen.

Es geht hier nicht um kostenlos oder nicht und auch nicht um Demo oder nicht, sondern um die "Vervielfältigung" (auch die selbst aufgenommenen Stücke) von "geistigem Eigentum" eines anderen Künstlers.

So lange Ihr die Aufgenommenen CD's nur zu hause im Keller höhren würdet, wäre es kein Problem, in dem Moment wo Ihr aber die CD der "öffentlichkeit" zugänglich macht, müsstet Ihr zahlen !

So, aber jetzt kommts:

Wenn ich mich nicht irre, ist die [g=119]GEMA[/g] Gebühr eine Holschuld ! Soll heißen Ihr bekommt keine Strafe wenn Ihr nicht "vorab" zahlt, die [g=119]Gema[/g] muß sich im Zweifelsfall die Gebühr bei euch holen.

DIESE ANGABE IST ABER OHNE GEWÄHR !!!!!!

Gruß

Börni
 

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