Das Cover einer gecoverten Parodie?

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Sayne

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Hallo,

in anderen Ländern ist es ja da es dort den starren Melodienschutz nicht gibt leichter möglich Parodien so zu gestalten das sie wiederrum als eigene Werke gelten und vermarktet werden dürfen.

Wie ist da nun die Rechtslage bei folgendem Fall.

Mal ein Beispiel ein Song von Bon Jovi. Dieser Song wird als Parodie so gecovert das er als eigenes Werk gilt und vermarktet wird und der Parodist kein Mitglied einer Copyrightgesellschaft ist.

Was ist nun wenn man diese Parodie covert? Greift das dann doch wieder über auf die Ursprungsversion von Bon Jovi oder wäre dann Lizenstechnisch nichts zui befürchten da es über den Parodisten läuft?
 
Mal ein Beispiel ein Song von Bon Jovi. Dieser Song wird als Parodie so gecovert das er als eigenes Werk gilt und vermarktet wird und der Parodist kein Mitglied einer Copyrightgesellschaft ist.
Eine Veränderung des Songs mal vorausgesetzt, also eben kein "Cover", wird die Parodie die Erlaubnis des Urhebers brauchen.


Was ist nun wenn man diese Parodie covert?
Das Cover einer Parodie hat immer noch den Bon Jovi-Song zum Ursprung. Deshalb: siehe oben.
 
Dieser Song wird als Parodie so gecovert das er als eigenes Werk gilt
Er gilt niemals als eigenes Werk, nur als andere Fassung des selben Werks.

und der Parodist kein Mitglied einer Copyrightgesellschaft ist
- Was ist eine Copyrightgesellschaft? - Und wenn er kein Mitglied ist, hat er kein Urheberrecht an seiner Fassung?

Vielleicht hat er seine Verwertungsrechte nicht abgetreten, dann musst Du den Preis halt mit ihm direkt aushandeln.

wäre dann Lizenstechnisch nichts zui befürchten
Bezahl einfach für die Verwendung, und zwar an die Urheber beider Fassungen.

Dann hast Du nichts zu befürchten.
 

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