Beatstars Lizenzen zu 99% ungültig ?

4thaDrill

4thaDrill

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Servus Leute,

mir ist beim durchlesen der bei exclusiven Beats Standartmäßig generierten Linzenz bei Beatstars der letzte Satz aufgefallen:

This agreement may be executed via facsimile and in two or more counterparts, each of which shall be deemed an original, but all of which shall constitute one instrument. In addition, a signed copy of this agreement transmitted by facsimile, by digital signature, or scanned into an image file and transmitted via email shall, for all purposes, be treated as if it was delivered containing an original manual signature of the party whose signature appears thereon and shall be binding upon such party as though an originally signed document had been delivered.
Auf Deutsch mit Google übersetzt:
Diese Vereinbarung kann per Fax und in zwei oder mehr Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, aber alle eine Urkunde darstellen. Darüber hinaus wird eine unterzeichnete Kopie dieser Vereinbarung, die per Fax, durch digitale Signatur oder in eine Bilddatei eingescannt und per E-Mail übermittelt wird, für alle Zwecke so behandelt, als ob sie mit einer handschriftlichen Originalunterschrift der Partei, deren Unterschrift sie enthält, geliefert worden wäre erscheint darauf und ist für diese Partei bindend, als ob ein original unterzeichnetes Dokument zugestellt worden wäre.

Das Lese ich so,daß wenn es keinen Austausch zwischen Produzenten und Künstler in Form einer Unterschrift wie oben genannt wird gibt
ist diese Lizenz für keine Partei etwas wert !

WIE SEHT IHR DAS ?
Grüße Boris
 
Nee passt schon.
Der digitale Vertrag hat gleiche Gültigkeit wie ein entsprechend handschriftlich signierter.
Das ist die Aussage der Bestimmung.
Das sieht für mich gut aus.
 
Nee passt schon.
Der digitale Vertrag hat gleiche Gültigkeit wie ein entsprechend handschriftlich signierter.
Das ist die Aussage der Bestimmung.
Das sieht für mich gut aus.
Der (mittels digitaler oder gescannter Unterschrift) unterzeichnete Vertrag hat bindende Wirkung wie ein handschriftlich unterzeichneter, das ist der feine Unterschied. Ich lese es so wie der TE.
 
Ist doch eindeutig, oder nicht :schulterzuck::

Darüber hinaus wird eine unterzeichnete Kopie dieser Vereinbarung [...] in eine Bilddatei eingescannt und [...] so behandelt, als ob sie mit einer handschriftlichen Originalunterschrift der Partei, deren Unterschrift sie enthält, geliefert worden wäre [...] und ist für diese Partei bindend, als ob ein original unterzeichnetes Dokument zugestellt worden wäre.
 

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