Bearbeitungszeit der Gema für 1:1 Cover Lizenzantrag?

J

jome

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hallo,


ich bräuchte mal einen rat.

es geht um die Aufname eines konzertes einer kleinen Kapelle, bei der diverse Klassik und etwas modernere stücke 1:1 gecovert wurden bzw. um den dafür notwendigen lizenzantrag an die [g=119]gema[/g], wenn man die aufnahme dann verkaufen möchte.

Bezogen wurde sich dabei auf "offizielle" bearbeitete Versionen der originalstücke. Bearbeiter und Komponisten (wobei man sich letzteres wohl schenken kann, wenn man sich schon auf eine der [g=119]Gema[/g] bekannten bearbeiteten Version bezieht) waren auf dem lizenzantrag angegeben.



Am 20.5 hab ich der [g=119]gema[/g] das gefaxt. ja, die haben auch noch andere sachen zu bearbeiten außer meinen Kram, da aber alles schon einige wochen her ist, frage ich mich ob das noch im rahmen deren üblicher bearbeitungszeit liegt, oder der antrag vielleicht schon durch den aktenvernichter gewandert ist weil ihnen irgendwas nicht gepasst hat und ich nun warten kann bis ich schwarz werde.

Bevor ich da anrufe und mich zum horst mache, würde mich doch interessieren, ob hier schon jemand einen Lizenzantrag für eine 1:1 cover [g=420]CD[/g] gestellt hat und mir sagen kann wie lange die bearbeitung bei ihm gedauert hat? die bearbeitunsgzeit wird sich da sicher von einem lizenzantrag für ein eigenwerk, dass ohne gemareportoire auskommt unterscheiden.


Den Freistellungauftrag habe ich nicht beantragt, da es nur eine kleine Auflage ist und ich jemanden kenne der das nötige Equipment für die Herstellung von Kleinauflagen hat. somit kann ich nicht sagen ob sie diesen geschickt hätten.


bin für jede antwort dankbar!
 
Also ich hab für unsere [g=420]CD[/g] den Antrag bei der [g=119]Gema[/g] eingereicht und die Rechnung nach nem halben Jahr bekommen. Die [g=420]CD[/g]´s haben wir aber schon vorher gemacht und auch verkauft.

Gruß

Sebastian
 
Ist das denn nicht illegal wenn man auf gemarepertoire zurückgreift und die [g=420]CD[/g] verkauft bevor die Rechnung bezahlt ist? laut der gemahomepage gilt ja die Lizenz erst dann als erteilt wenn die gebühren bezahlt sind. vorausgesetzt ich hab das nicht falsch verstanden...
 
stell eine liste zusammen was du gecovert hast.

suche die werksnr. und oder komponisten der stücke heraus

ist die [g=420]cd[/g] kürzer als 20 [g=119]GEMA[/g] Werke

legst du einen Verkaufspreis an den händler HAP unter 6,20 € (nicht der endgültige ladenpreis ) fest.

Schicke die liste an die [g=119]gema[/g]

leg einen Scheck 62 ct + 7% /[g=420]cd[/g] dazu dann hast du wenn du das in ein presswerk gibst innerhalb von 10 tagen dei GEMAFREISTELLUNG fürs presswerk.
wenn du selbstbrenner bist kannst du sofort brennen.

fürs covern braucht man keine genehmigung
 
Hallo,

danke für die Hilfe, aber das war mir schon so bekannt.


das müsste alles ordnungsgemäß ausgefüllt sein, meine Frage ist jetzt, ob die Cover [g=420]CD[/g] verkauft werden darf, wenn die [g=119]Gema[/g] die Rechnung noch nicht geschickt hat und daher die Gebühren noch nicht bezahlt sind.

ich dachte irgendwo auf der [g=119]Gema[/g] Website gelesen zu haben, dass die Lizenz erst dann als erteilt gilt wenn die gebühren bezahlt sind.

das ganze sollte eigentlich so oder so unter die mindestvergütung fallen, weil auch traditionelle Sachen dabei sind.
 
wenn du den Gemawert selbst errechnet hast schick einfach das Geld dann kannst du verkaufen.

um die kammeraden bei der [g=119]GEMA[/g] zu ärgern schicke ich oft mal eben 62 ct. einzeln

wenn du die lizenzen online beantragt hast im lizenzshop kannst du verkaufen sobald die bestätigung da ist.
die arbeit im lizenzshop mache ich nicht - hole mir die kopiergenehmigung vom verlag kopiere berechen den [g=119]gema[/g] anteil und schicke das weg da sind kleine serien oft schon verkauft da haben die ihr geld nicht.
vllt machen die auch nix weil die mich kennen und ich das schon jahre so mache
 

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