Absolut OT: Ebay - Rechtliche Aspekte

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Empathy

Empathy

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Hey,

Nun ja, ich habe gerade ein ärgerliches Problem mit einer Ebay-Transaktion. Tja...ist wirklich ziemlich OT, aber vielleicht kennt sich ja zufällig jemand mit der Thematik aus, oder hatte schonmal ein ähnliches Problem.

Und zwar habe ich vor einer Woche ein Dolby Surround-System bei Ebay versteigert. Habe es dem Käufer zugesandt und gerstern hat sich herausgestellt das die Post das Paket verschlampt hat und keine nützlichen Info´s dazu geben kann. Adresse usw sind laut Quitting 100% richtig.

Ich habe nun einen Nachforschungsantrag gestellt und mir sagen lassen das dass schon mal 2 Monate dauern kann. Sooo...jetzt hat mich der, im Mailkontakt übrigens äuserst nervige, Käufer gerade nochmal angeschrieben und will sofort sein Geld wieder haben.

Kann mir da evtl jemand einen verlässlichen Rat geben was rein rechtlich meine Rechte und Pflichten in so einer Situation sind ? Denn ich habe natürlich nicht vor ihm das Geld jetzt zu erstatten, da das Paket theorethisch ja auch wieder auftauchen könnte und dann ihm zugestellt würde. Sollte ich von der Post über die Versandversicherung den Betrag bekommen, würde ich ihm das Geld natürlich sofort überweisen, aber ist es denn nicht seine Pflicht genauso wie meine so lang zu warten bis näheres feststeht, und wenn´s 2 Monate dauert ? :-?

*Verwirrung*


Anyway...wäre echt super wenn mir da jemand nen Tip geben könnte. Hoffe das der Thread nicht stört...wenn doch, einfach löschen.




Regards,
~Empathy
 
Wie hast du das denn verschickt? Per Einschreiben oder Nachnahme? Dann kannst du selbst mal versuchen über's Internet den bisherigen Weg deines Pakets rauszufinden.
 
Kommt meines Wissens darauf an, ob du die Leistungsgefahr im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hattest und das wiederrum hängt davon ab, ob es ´ne Schickschuld, Bringschuld oder Hohlschuld (oder so ähnlich) war.

Voll ausgebildete Rechtsanwälte können dir da sicher besser helfen als ich.

Vielleicht weiß es jemand und kann mich auch unterrichten? Mich interessiert der Sachverhalt (und wie nahe ich dran bin bzw. wie weit von weg ;-) )
 
Hi !

Hatte das selbe Problem schonmal als Käufer mit ner Gitarre... <br>Also: Grundsätzlich sieht es mal so aus das bis der Käufer die Ware erhält, du noch Eigentümer bist und somit deinem Teil des Kaufvertrages nicht nachgekommen bist.<br> Im Prinzip gibt es jetzt 2 Möglichkeiten : Entweder du zahlst ihm sein Geld zurück und lässt dir von der Post die Versicherung bezahlen oder du überschreibst dem Käufer den Anspruch an dem Nachforschungsantrag - dann muss er sich mit der Post rumschlagen. Das wäre allerdings ein Gefallen von ihm (und es klings nicht so als würde er das machen) rein rechtlich hat er nunmal anspruch auf Vertragserfüllung und das die Post das Paket verschlampt/verzögert ist nicht sein Problem. <br>Aus Erfahrung kann ich sagen das es mit dem Nachforschungsantrag tatsächlich ewig dauert ( insgesammt hat das hin und her bei mir 6 Monate gedauert bis ich tatsächlich Geld hatte...) und sie zahlen nur bis max. 500EUR. Hoffe es hilft.
 
Hi,

Vorab: ich bin kein Rechtsanwalt, kann also keine rechtlich fundierte Auskunft geben, sondern nur meine Meinung kundtun (und begründen).

Rein rechtlich sieht das Ganze etwas komplizierter aus.

§ 446BGB
Gefahr- und Lastenübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.



§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Nach dem Buchstaben des Gesetzes trägt also nach meinem Verständnis (und nach dem, was ich mal gelernt habe) der Käufer das Risiko, sobald der Verkäufer die Ware an das Unternehmen übergeben hat, das es zum Käufer befördert, da der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers ist. Das gilt allerdings nur, wenn der Käufer nicht eine besondere Versandart vorgeschrieben hat, an die sich der Verkäufer nicht gehalten hat.

Nun ist es aber bei der Post so, das nur der Versender einen Nachforschungsantrag stellen kann. In diesem Nachforschungsantrag bestimmt der Verkäufer, wem, falls die Sendung nicht gefunden wird, der Schadensersatz zusteht, den die Post zahlen muss. Und Schadensersatz muss die Post nur leisten, wenn die Ware versichert, also als Paket und nicht als Päckchen verschickt wurde.

Inwieweit nun diese Paragraphen auch auf Privatverkäufe angewendet werden können oder die Rechtsprechung inzwischen wegen der zunehmenden Geschäfte übers Internet die Gesetze etwas anders auslegt, entzieht mich meiner Kenntnis - letztlich ist aber die Rechtsprechung auch an den Buchstaben des Gesetzes gebunden.

Das "Fernabnahmegesetz" (§355 BGB) greift bei Kaufverträgen zwischen Privatpersonen nicht, der Käufer hat also kein Rücktrittsrecht.

In einem solchen Fall würde ich aber dem Käufer das Geld zurückerstatten. Das Geld bekäme ich ja sowieso - wenn auch mit Verzögerung. Nach meiner Meinung (s.o.) könnte ich rechtlich dazu aber nicht gezwungen werden.

Es sei denn, ich war so doof und habe die Ware unversichert oder zu gering versichert versendet....

Gruß Günter
 
Hi nochmal,

erstmal thx euch allen. Besonders dir Günter...hast mal wieder die richtigen Stichworte auf Lager gehabt damit ich mich mal genauer indormieren konnte. Hat mir sehr geholfen. :)

Übrigens habe ich natürlich nicht vor das Geld einfach zu behalten, aber ich meine schon das ich das Recht haben sollte die Nachforschung abzuwarten, denn wenn das Paket in einer Woche wieder auftaucht und die Anlage in einwandfreiem zustand zugestellt wird (ist nicht wahrscheinlich, aber kann ja passieren), dann ist es nur fair wenn er sie auch nach wie vor abnimmt und erstmal bis dahin abwartet, finde ich.

Anyway...du bist ja selbst auch recht aktiv bei ebay hab ich zufällig bemerkt. Muss ja ein ziemlicher Reibach gewesen sein letztens. :-D
Hatte kurz überlegt noch auf einen von den Tube Pre´s zu bieten, aber hatte dann doch keine Kohle dafür.

Danke für die Tips nochmal. :)



Regards,
~Empathy
 
Hi,

demnächst kommt noch mehr Equipment unter den Hammer. Ich mache in bestimmten Abständen immer wieder mal "Aufräumaktionen" - der Sammeltrieb - gerade bei Mikrofonen - ist ja ganz nett, nur die Sache muss sich irgendwie auch rechnen ;-)

Gruß Günter
 

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