News Erfolg für den Filmton

Tarifvertrag 2018

Die Verhandlungen über den Tarifvertrag für auf Produktionsdauer angestellte Film- und Fernsehschaffende enden mit einem positiven Ergebnis für Filmtonschaffende: Es ist gelungen, Sounddesigner*innen in die Gagentabelle aufzunehmen. Damit existiert erstmalig in Deutschland eine tarifliche Mindestgage für einen Beruf in der Tonpostproduktion. Auch die 2. Tonassistenz ist jetzt tariflich verankert. Dadurch ist eine solide Kalkulationsgrundlage für den Einsatz dreiköpfiger Tonteams bei Dreharbeiten geschaffen worden. Der Tarifvertrag Film- und Fernsehschaffende soll am 29. Juni 2018 unterzeichnet werden.

Während für die tariflich etablierten Gewerke vor allem Verbesserungen, wie die Beschränkung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden und die durchschnittliche Gagenerhöhung von 7,6% in drei Stufen im Vordergrund stehen, stellt dieser Vertrag im Filmtonbereich ein Novum und einen großen Durchbruch dar. Durch die Einbeziehung des Sounddesigns zu einer Wochengage von 1480€ auf Lohnsteuerkarte ab September 2018, sind eine langjährige Kernforderung und ein Gründungsziel der Berufsvereinigung Filmton e.V. erfüllt worden.

Ein Tarif für Sounddesign

Auch wenn die Zeile „Sounddesign“ in der Tariftabelle mit der auffälligen Fußnote „Soweit beim Produzenten angestellt“ gekennzeichnet ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Tarif zukünftig als Richtschnur zur Berechnung der Mindestgagen von freiberuflichen Tongestalter*innen in Postproduktionshäusern herangezogen wird.

Tongeräteassistenz

Mit der Aufnahme der 2. Tonassistenz zu einer Wochengage von 819€ ist eine Grundlage für die Budgetierung von dreiköpfigen Tonteams am Filmset gelegt. Dies wird die Arbeitsbedingungen beim Dreh erleichtern und die Ausbildungssituation für Tonassistent*innen deutlich verbessern. Dabei ist die 2. Tonassistenz als eine „Tongeräteassistenz“ und keine billige weitere 1. Tonassistenz zu verstehen, was auch die Produzentenseite einräumt.

Der Tarifvertrag beinhaltet darüber hinaus noch viele weitere neue Regelungen, so z.B. zu Hochschulproduktionen und zur Pensionskassen-Anrechnung. Die Tarife steigen ab Juli 2019 um weitere 2,5% und nochmals um 2,25% ab April 2020. Der Dank der bvft geht an die ver.di Filmunion für die tatkräftige Unterstützung bei der Aufnahme der neuen Berufe. Die bvft wird sich über ihren seit 2009 bestehenden Sitz im ver.di Tarifausschuss auch weiter bemühen, zusätzliche Tonpostproduktionsberufe im Tarifvertrag zu verankern.
 

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