Astronautenkost
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Nein, auch bei kostenfreier öffentlicher Aufführung nimmt die GEMA die Rechte der Urheber für Musik und Text war. Wesentlich ist der Faktor der öffentlichen Aufführung, auch von CD oder anderen Medien. Das ist auch richtig so. Kindergärten haben in der Regel einen Pauschalbetrag mit der GEMA mit etlichen Vergünstungen gegenüber anderen Nutzern. Wenn nicht hat der Träger oder die Leitung gepennt. Ein Künstler kann nicht bei jeder Aufführung anwesend sein und dann direkt kassieren. Dafür gibt es den Verein. Wenn wir professionelle Künstler haben wollen, geht das nur mit einem solchen System. Ja und auch auf Notenblättern können volkommen zu recht Urheberrechte drauf sein, wenn derselbige Urheber noch lebt oder noch keine 70 Jahre tot ist, und deshalb darf man die auch nicht einfach für den öffentlichen Gebrauch kopieren. Mit Geschmäckle hat das nichts zu tun.