Ruft Gema persönlich an ?

  • Ersteller cherry50
  • Erstellt am
Ich wurde bei der VÖ meines letzten Albums auch von der GEMA angerufen. Aber da hatte ich das Album auch angemeldet (wenn auch GEMA-frei). Dann wurden mir Gebühren in Rechnung gestellt und ich habe Einspruch gegen die Rechnung eingelegt. Daraufhin kam dann der Anruf mit einer Entschuldigung, dass ein Fehler vorliegt. Das Ganze wurde dann auch noch schriftlich mitgeteilt. Also ganz ungewöhnlich ist so ein Anruf nicht.

Muss man nicht jedes Album (auch Volks- oder Weihnachtslieder) bei der GEMA anmelden? Auch wenn es verschenkt wird, ist das ja quasi eine VÖ. Dass dann keine Gebühren entstehen, ist wieder eine andere Sache. Aber meiner Meinung nach hätte man diese CD anmelden müssen.
 
@bartman4ever
Muss man nicht jedes Album (auch Volks- oder Weihnachtslieder) bei der GEMA anmelden? Auch wenn es verschenkt wird, ist das ja quasi eine VÖ. Dass dann keine Gebühren entstehen, ist wieder eine andere Sache. Aber meiner Meinung nach hätte man diese CD anmelden müssen.

Hallo bartman
So ähnlich hatte die Frau von der G. auch argumentiert.

Das ist ja genau das, was ich unter anderem wissen wollte, ob die Gema auch Anrufe tätigt.


Nee wats dat all forn Schiet ?

Danke für die Info

LG Cherry50
 
Muss man nicht jedes Album (auch Volks- oder Weihnachtslieder) bei der GEMA anmelden?

Warum sollte man das tun, wenn man gar nicht in der GEMA ist?
Die sind doch (offiziell) nur dazu da deine Rechte zu vertreten....wenn du das selber kannst und willst...oder darauf gar keinen Wert legst bringt die einem aber doch gar nix.
Klingt bei dir jetzt grad so als wäre es ein MUSS in der GEMA zu sein oder als wenn die ne Behörde wären. Aus meiner Sicht isses mehr ein "Verein" der dafür sorgt, dass der "Geldfluss" zwischen Musikern und Veranstaltern vereinfacht wird.
 

War das nicht die GEZ? :D:D:D

Naja..dass die Reichen reicher und die Armen nur ärmer werden is nu kein spezielles Gemaproblem...
Darum gehts auch gar nicht..ich frag mich nur, warum ich bei der GEMA was (eigenes) anmelden sollte wenn ich nicht bei dem Verein bin....schon vorsorglich (auch als Nichtmitglied) damit ich von Anrufen und blauen Briefen verschont bleibe? Steh ich sonst direkt mal unter Generalverdacht? Aus rein rechtlicher Sicht kann ich das grad nicht nachvollziehen woher das Recht kommen sollte. Wenn dem aber so wäre...dann käme mir auch tatsächlich das Wort Mafia in den Sinn...
 
Ok...merk schon....jetzt gehts langsam wieder in die völlig falsche Richtung ..wie bei jedem GEMA-Thread. naja.gut. War nicht so wichtig. :)
 
Muss man nicht jedes Album (auch Volks- oder Weihnachtslieder) bei der GEMA anmelden?

Warum sollte man das tun, wenn man gar nicht in der GEMA ist?

Tja, ich wollte bartman auch zuerst vehement widersprechen. Habe dann aber ein wenig recherchiert und es ist in der Tat so, dass jede Tonträgerherstellung meldepflichtig bei der GEMA ist. Scheint ähnlich zu sein wie bei der GEMA-Vermutung. Allerdings ist es so, dass wenn keine GEMA-plichtigen Titel auf dem Tonträger verwendet werden, die Bearbeitung der Meldung auch nichts kostet.
 
Muss man nicht jedes Album (auch Volks- oder Weihnachtslieder) bei der GEMA anmelden?

Warum sollte man das tun, wenn man gar nicht in der GEMA ist?
Weil die GEMA, ohne eine derartige Anmeldung des Tonträgers und der darauf enthaltenen Titel, wohl schwerlich prüfen kann, ob die Titel auf dem Tonträger auch wirklich frei von der Lizenzgebührenpflicht der GEMA sind.
Und genau diese Prüfung ist nunmal der gesetzliche Auftrag und damit die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht der GEMA. ;)
 
In welchem Gesetz wird die GEMA namentlich erwähnt?

Wenn ich das richtig sehe ist die GEMA grade mal rechtlich legitimiert gemäss dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und hat keineswegs den gesetzlichen Auftrag jede in Deutschland produzierte Musik sich vorlegen zu lassen, sondern hauptsächlich ihre Mitglieder zu vertreten...wie der Name des Gesetzes schon sagt. Wenn das dadurch geschieht, dass ich nen Generalverdacht ausspreche und somit jeden Musikschaffenden automatisch in die Beweislast zwinge mag das sehr praktisch sein, weil es Arbeit und Personal spart...aber die rechtliche Grundlage seh ich irgendwie nicht.

Das ist doch "nur" eine Verwertungsgesellschaft (privat und keine Behörde, oder? ) die dir helfen soll eben jene Rechte , die du durch das Urheberrechtsgesetz hast aber nicht selber wahrnehmen kannst für dich sicherzustellen. Es gibt ja noch mehr Verwertungsgesellschaften glaub ich...weltweit ja auf jedenfall...müsste ich mich dann nicht bei allen melden, wenn ich nen Tonträger herstellen? Man weiss ja nie wo er landet..und im Internet gibts ja eh keine Grenzen.

Also mir kommt diese Sonderstellung der Gema komisch vor und ich finde in den Gesetzen jetzt beim ersten überfliegen auch keinen Hinweis darauf, dass es eine Meldepflicht gegenüber Verwertungsgesellschaften gibt.

Vllt kann mir ja jemand den oder die entsprechenden Paragraphen nennen...das Juristendeutsch ist ja nicht immer so einfach zu verstehen...vllt stehts ja da und ich check es nur nicht.

Soll jetzt nicht heissen, dass ich das alles für unrechtens halte...ich bräuchte nur mal ne ganz konkrete Aussage wo genau das steht, dass der Gema alles zu melden ist....aber bitte nicht die Gema-Seite oder deren Statuten selbst, weil mich das als NIchtmitglied ja dann zunächst mal nicht interessieren muss ;)
Was genau (Gesetz) zwingt mich der GEMA meinen Titel zu melden?
Und wenn es das gibt...müsste ich dann nicht auch jeden Titel, den ich z.b. hier veröffentliche melden?

Ich kann nicht behaupten dass ich Ahnung von dem ganzen GEMA-Zeug habe...aber solche geschichten wie die von Cherry machen mir echt Angst. Darum die Fragen...ernstgemeint und nicht als Provokation, wie das hier ja sonst gern geschieht.

Und nein das ist nicht OT...das ist genau das Ding um das es hier geht....sonst hätte cherry das Problem ja nicht gehabt.
 
Also Titel bei der GEMA anmelden musst du als Urheber wenn du Mitglied bist und es veröffentlichst, damit es von der Firma verwaltet werden kann.

Und als Aufführender oder Veranstalter wenn du Gemapflichtiges Material vorträgst.
Aus dem selben Grund.

Für das verwenden von allgemeinem Liedgut musst du meines Erachtens nichts melden.
Natürlich musst du die Rechtefreiheit des verwendeten Materials geprüft haben und im Zweifelsfall nachweisen.
 
Also Titel bei der GEMA anmelden musst du als Urheber wenn du Mitglied bist und es veröffentlichst, damit es von der Firma verwaltet werden kann.
Und als Aufführender oder Veranstalter wenn du Gemapflichtiges Material vorträgst.
Aus dem selben Grund..
Und auch als Hersteller von Vervielfältigungen (Tonträger). Ebenso gilt das für den Vertrieb über den Handel (physisch wie auch online) und/oder auch das Verbreiten über Streamingplattformen.

Für das verwenden von allgemeinem Liedgut musst du meines Erachtens nichts melden.
Auch das muss man anmelden, denn es gibt von zahlreichen bereits allgemeinfreien Werken eigenständig mit Schutzrechten belegte Bearbeitungsversionen. Und um eben genau das auch prüfen zu können, besteht eben halt die Anmeldepflicht bei der Herstellung und dem Vertreiben von Tonträgern.
 
Also Titel bei der GEMA anmelden musst du als Urheber wenn du Mitglied bist und es veröffentlichst, damit es von der Firma verwaltet werden kann.
Und als Aufführender oder Veranstalter wenn du Gemapflichtiges Material vorträgst.
Aus dem selben Grund..
Und auch als Hersteller von Vervielfältigungen (Tonträger). Ebenso gilt das für den Vertrieb über den Handel (physisch wie auch online) und/oder auch das Verbreiten über Streamingplattformen.

Für das verwenden von allgemeinem Liedgut musst du meines Erachtens nichts melden.
Auch das muss man anmelden, denn es gibt von zahlreichen bereits allgemeinfreien Werken eigenständig mit Schutzrechten belegte Bearbeitungsversionen. Und um eben genau das auch prüfen zu können, besteht eben halt die Anmeldepflicht bei der Herstellung und dem Vertreiben von Tonträgern.

Na dann...

Dann fiele die Eigenrecherche aus, wenn es nur über eine Anmeldung geht.
Oder gibt es Verzeichnisse in welchen die Schutzrechte eingetragen sind und einsehbar sind.
 
Hi liebe User

freue mich, daß mein Mißgeschick wenigsten noch dazu gedient hat einen interessanten Thread zu entwickeln, indem es hier oder da gewiss noch wertvolle Erkenntnisse zu lesen gibt.

Vielen Dank und

liebe Grüße
Cherry50
 
Oder gibt es Verzeichnisse in welchen die Schutzrechte eingetragen sind und einsehbar sind.

Natürlich! Ähm... bei der... GEMA! :D
 
Also ich sehe das schon wie Soundkraft:

Die Umkehr der Beweislast - und das noch nicht mal durch eine Behörde, sondern durch einen simplen Verein (der auch noch mit seiner Satzung gegen das Vereinsrecht verstößt) - bildet schon einen Generalverdacht, als wollte ich als Musiker immer erst mal die GEMA bescheißen (und erst nachrangig den wirklichen Urheber).
Das ergibt für mich das gleiche Gefühl, als wäre ich als Mann grundsätzlich ein potenzieller Vergewaltiger und müsste jedesmal meine lauteren Absichten unter Beweis stellen, bevor ich eine Frau anspreche ...

Wir müssen für die Wahrung der Urheberrechte dringend etwas anderes finden als die GEMA ...
 
Das würde ich mal genauer Prüfen (lassen?). War da nicht vor ein paar Jahren ein Aufschrei weil Kindergärten Gemagebühren zahlen sollten - eben genau für das Singen von typischen Weihnachtslieder? Ich hab es leider nicht mehr genau im Kopf erinnere mich aber das da mal was war.

Nein nein, hier ging es um Folgendes:

Der Kindergarten hat für seine Aufführung urheberrechtlich geschützte Musik von CD (für kleine Tanzstückchen) abgespielt UND für diese Aufführung von den Eltern Eintrittsgeld verlangt.
Wäre das Eintrittsgeld weggeblieben, hätte die GEMA nicht eingeschritten
(wobei auch das für mich ein Geschmäckle nach sich zieht: Für mich ist der Eintritt eine Spende der Eltern an den Kindergarten, und nicht an Privatpersonen. Und an dieser Spende partizipiert die GEMA ... - und letztlich fehlt es dann den Kindern. Kann man OK finden - oder auch nicht ...).
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben