Diebstahl oder nicht ?

  • Ersteller AndreasB
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Beatles Kompositionen gab es per se nicht. In der Regel kamen die Songs von Lennon/McCartney

Das Problem sind nicht die Komponisten, sondern das die Rechte an den Songs mehrfach veräussert wurden. Die Yoko Ono hatte da nicht wenig Anteil daran, als sie die Beatles Songs die Lennon gehörten verkauft hat. Einige der Songs lagen z.b. bei Michael Jackson der sie wiederrum verkauft hat usw.

Daran wiederum ist interessant, dass man als Komponist nach wie vor die Kompositionsrechte hat. Hier ein kleines Beispiel (wahre Geschichte):

Michael Jackson überließ einen Beatles-Song einem Wursthersteller, der diesen Song für Wurst-Werbung nutzte.
McCartney als überzeugter Vegetarier wollte das nicht, klagte und bekam Recht. Er als Komponist muss nicht mit Dingen in Verbindung gebracht werden, die er nicht will!

(Jackson übrigens war das überaus peinlich. Der Wurstfabrikant meinte, er hätte aus Respekt vor McCartney das auch nicht weitergeführt. Ob er das bei Humpfty Dumpfty auch gemacht hätte?).


Achja, die Beatles-Songs kamen übrigens entweder von Lennon, oder McCartney. Sie haben das nur immer als Gemeinschaftsproduktion angegeben. Man konnte jedoch den Komponisten daran erkennen, wer sang (bis auf wenige Ausnahmen).
 
Sorry,das ich nochmal dazwischen quatsche.Ich hab nichts mit Kalkbrenner,aber hier wurde ja behauptet,dass der Text von den Beatles sei und deshalb nicht verwerflich,dass dann auch zu machen.Das ist wieder mal so ein Internet Phänomen.Ich hab gerade mal gegoogelt.

Der Text von den Beatles oder Harrison ist dieser:

http://www.lyricsfreak.com/g/george+harrison/here+comes+the+sun_20059163.html

Wenn man googelt,wird einem tatsächlich dieser Text auch bei Kalkbrenner angezeigt:

http://www.songtexte.com/songtext/fritz-kalkbrenner/facing-the-sun-3e925ff.html

Der nächste Schritt war mir den Song vom Fritz anzuhören:

http://www.musictory.de/musik/Fritz+Kalkbrenner/Facing+The+Sun

Da habe ich festgestellt das ist ja gar nicht der Text von den Beatles sondern eher der hier:

http://www.songtextemania.com/facing_the_sun_songtext_fritz_kalkbrenner.html

also,scheint er nicht geklaut zu haben und alles ist gut und die Frage erübrigt sich so oder so.
smil451c71f7edf7c.gif
 
Insofern ist es interessant zu erfahren, ob auch die George Harrison Songs mit im "Michael Jackson Paket" sind (als da wären Here comes the sun und While my guitar gently weeps) oder nicht, wo da jetzt sämtliche Rechte liegen.
 
Oder nimm einen Text von einem, der schon über 70 Jahre tot ist. Je älter, um so besser.

Bibel mit original Luthertext oder Nibelungenlied wären todsicher. :D

Was können sich alle glücklich schätzen, dass der Johann Pachelbel schon über 300 Jahre über die Wupper ist...

Oder zählt das mit den 70 Jahren nur bei Texten? ;-)
 
Was können sich alle glücklich schätzen, dass der Johann Pachelbel schon über 300 Jahre über die Wupper ist...
@Wennto
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen - aber weil ich nun einmal selbst Texter bin ;-)

=> Du brauchst die Zustimmung des Rechte-Inhabers
(der durch einen Verlag repräsentiert sein kann)

In Deinem Fall ist diese ganz sicher kostenpflichtig! Mein Tipp: Finger weg!

(Das Gleiche gilt umgekehrt, wenn ein Englischer Song mit Deutschem Text versehen wird: dann muss auch der Komponist - oder sein rechtlicher Vertreter - zustimmen, und es gibt ein neues "Werk", das dann wieder lizensiert werden kann usw.).

Ansonsten hat EarlGrey einen guten Hinweis gegeben:
das Urheberrecht (damit Deine Probleme) endet 70 Jahre nach Ableben des Urhebers, das wäre in diesem Fall Dezember 2071 (George Harrison ist am 29.11.2001 gestorben).

Du könntest also auch warten ;-)

Bernd
 
Ich warte ab :)


Text gelöscht:

Texte unterliegen genau wie Kompositionen dem Urheberrecht. Es ist nicht erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke (Texte eben auch) ohne Genehmigung des Rechteinhabers zu veröffentlichen etc.
 
Anscheinend hat er wirklich nichts "geklaut", ansonsten wäre das ja wenigstens in der GEMA-Auskunft drin:

Titel der Werkfassung: FACING THE SUN
Beteiligte: CAE/IPI Rolle
KALKBRENNER, FRITZ 00575575015 Komponist
KALKBRENNER, FRITZ 00575575015 Textdichter
 
Ich war irgendwie verkehrt gepolt - dachte, ich hätte was von "Beatles" gelesen.

Autoren:
Warren, Harry
Dubin, Al

Rechteinhaber:
Warner/Chappell Music, Inc

Songtitel ist "September In The Rain"
bekanntester Interpret Frank Sinatra, aber auch von Rod Stewart gesungen und noch ein paar

Al Dubin, der Textdichter, ist 11. Februar 1945 in New York City gestorben. Ab 12. Februar 2015 ist der Text frei verfügbar.

Gema spielt hier gar keine Rolle (müsste übrigens im Repertoire sein), sondern "nur" Warner Music

Bernd
 
Gema spielt hier gar keine Rolle (müsste übrigens im Repertoire sein), sondern "nur" Warner Music

Bernd

Auch das ist eine hochgradig interessante Frage.

Speziell amerikanische Grossklitschen wie Warner oder SonyMusic verkaufen auch gerne mal die weltweiten Rechte an einem Song pauschal. Damit wäre man als Nutzer von weiteren Forderungen aus dem Urheberrecht freigestellt.

Nach GEMA-Richtlinien und Poiltik würde das aber nicht wirksam sein, weil man GEMA bei jeder Aufführung bezahlen muss. Eine Pauschalbezahlung ist nicht vorgesehen.

Hier ein Beispiel:

http://video.golem.de/audio-video/5...essig-den-trickfilm-sita-sings-the-blues.html

Wie siehst Du das.
 
... das wird schon wieder so ein Geschlinger...

In der Ausgangsfrage ging es nur um einen Text, nicht um ein Musikstück. Deshalb hat die Gema damit nichts zu tun, sie ist für Musik zuständig.

Wenn jetzt der Text (sozusagen) neu vertont werden soll, muss
a) der Komponist die Rechte des Textdichters bzw. des Rechteinhabers (Warner) einholen und es entsteht
b) ein neues Werk mit eigenen Rechten (geteilt für Komponist und "Texter"), das dann bei der Gema angemeldet werden kann, oder auch nicht (wenn beide Gema-Mitglieder sind UND es kommerziell ausgewertet werden soll, muss es angemeldet werden, sonst nicht).

***

Der Verkauf von Rechten für einzelne Länder oder insgesamt findet normalerweise zwischen Musikverlagen statt (die großen Tonträgergesellschaften unterhalten eigene Musikverlage) - das ändert an der Rechtslage gar nichts, nur am Ansprechpartner.
 
... das wird schon wieder so ein Geschlinger...

Geschlinger ist ein sehr passender Begriff, würde ich sagen...


Der Verkauf von Rechten für einzelne Länder oder insgesamt findet normalerweise zwischen Musikverlagen statt (die großen Tonträgergesellschaften unterhalten eigene Musikverlage) - das ändert an der Rechtslage gar nichts, nur am Ansprechpartner.

OK - aber wenn nun Vertagspartner A im Einklang mit angelsächsischem Urheberrecht Vertragspartner B gegen Einmalzahlung das Nutzungsrecht pauschal einräumt? Und dann Vertragspartner B wieder im Einklang mit seinem Vertrag mit A und angelsächsischem Recht verfügt, dass das Musikstück in seiner Distribution frei für jeden und ohne weitere Kosten erhältlich sein soll?

Effektiv verbietet die GEMA in Deutschland Künstlern das Verschenken von Musik. Ich bezweifle, dass dies im ganz klassischen Sinne legal ist, wenn es sich auch auf ausländische Künstler ausdehnt.

Aber das ist nicht mehr das Thema...
 
Effektiv verbietet die GEMA in Deutschland Künstlern das Verschenken von Musik. Ich bezweifle, dass dies im ganz klassischen Sinne legal ist, wenn es sich auch auf ausländische Künstler ausdehnt.

Naja, ist was dran! Sie verbietet tatsächlich, Musik "zu verschenken", um sie dann durch andere kommerziell nutzen zu lassen (zum Beispiel lizenzfrei als Musik für Werbung oder Filme zu benutzen, sie auf CDs einzuspielen, oder einfach nur aufzuführen. Die nicht-kommerzielle Nutzung bleibt natürlich erlaubt. Bei Konzerten muss man bedenken, dass es um die kommerzielle Nutzung durch den Veranstalter geht (der Eintritt nimmt oder vermehrte Bierumsätze hat), nicht etwa darum, ob der Einzelkünstler oder die Band bezahlt wird (ich habe den Verdacht, dass viele hier diesen feinen, aber bedeutenden Unterschied nicht verstehen). Tritt eine Band selbst als Veranstalter in eigener Sache auf, sollte sie darauf achten, auch die Mehreinnahmen zu kassieren - sonst wäre sie schon doppelt angeschmiert!

Aber das ist nicht mehr das Thema

Richtig!
 
Effektiv verbietet die GEMA in Deutschland Künstlern das Verschenken von Musik. Ich bezweifle, dass dies im ganz klassischen Sinne legal ist, wenn es sich auch auf ausländische Künstler ausdehnt.

Naja, ist was dran! Sie verbietet tatsächlich, Musik "zu verschenken", um sie dann durch andere kommerziell nutzen zu lassen

Obwohl auch das bereits ein ziemlicher Eingriff in die Rechte der Autoren wäre, gibt es dabei noch ein weiteres Problem. Nämlich die Frage, was aus Sicht der GEMA "nicht kommerziell" bedeutet. Ich konnte bis heute keine detailierte, wasserdichte Erklärung dazu finden. Im Endeffekt läuft das darauf hinaus, dass praktisch jede Veröffentlichung im Internet als "kommerziell" gewertet wird.

Gibt es ein sicheres Zitat von der GEMA, in der sie sinngemäß sagt: "Vom Künstler genehmigte kostenlose Downloadangebote auf Webseiten ohne Verkauf und Werbung sind nicht-kommerziell und damit nicht gebührenpflichtig."?

sorry noch mal für diese Abweichung vom Ursprungsthema. Vielleicht sollten wir diese Fragen in einem neuen Fred diskutieren....
 
Also "kommerziell" ist für mich, wenn irgendetwas gehandelt wird und in irgendeiner Form Gewinn dadurch entsteht.

Das ist ja beim Verschenken nicht der Fall...
 
Gibt es ein sicheres Zitat von der GEMA, in der sie sinngemäß sagt: "Vom Künstler genehmigte kostenlose Downloadangebote auf Webseiten ohne Verkauf und Werbung sind nicht-kommerziell und damit nicht gebührenpflichtig."?

Nein, die GEMA selbst redet da ja nur von "Streaming" und nicht "Download".
 
Also "kommerziell" ist für mich, wenn irgendetwas gehandelt wird und in irgendeiner Form Gewinn dadurch entsteht.

Das ist ja beim Verschenken nicht der Fall...


Für Dich und mich ist es so, wir entscheiden das aber nicht, sondern eben die GEMA.
 
Laut Gema dürfen die Autoren (Texter/Komponisten) selbst auf ihren eigenen Seiten die Sachen anbieten (streaming, nicht zum Download). Die Gema selbst bietet dafür wohl Möglichkeiten (das habe ich nicht aktuell nachrecherchiert, es gibt genug frei verfügbare Streamer).

YouTube, MySpace etc. als nicht-kommerziell zu bezeichnen, soll ja wohl ein Witz sein. Sie zahlen im Übrigen ja auch (meistens, nicht immer) die Gebühren.

Hier wird schon wieder(!) so ein unqualifiziertes Halbwissen breit getreten. Leute, was soll das? Die Gema ist die Interessenvertretung der Urheber (Texter, Komponisten). Ihre eigenen Mitglieder sind aufgefordert, NUR solche Stücke anzumelden, die tatsächlich auch kommerziell genutzt werden (bei mir geht es um insgesamt vielleicht 20 Stücke, die ich in nächster Zeit anmelde - das sind nicht einmal 10%! In den letzten 10 Jahren habe ich auf ca. 2.000,- Euro Tantiemen verzichtet, die soundso anfielen - nicht, dass ich die bräuchte, aber die haben Dieter Bohlen und Co. eingestrichen, und das nervt mich!).

Dass Musiker (also Interpreten) in irgendeiner Weise durch dei Gema eingeschränkt werden, kann gar nicht sein. Wenn Musiker auftreten, ist das (fast immer) kommerziell (und wenn nur der Kneipenwirt dabei Geld verdient), und der Veranstalter zahlt Gebühren, die wiederum an die Urheber ausbezahlt werden. Meistens wird übrigens gecovert; und selten sind bei "eigenen" Stücken ALLE Bandmitglieder die Urheber - das ist oft nur einer. Ich selbst bin Texter von über 200 Stücken, von denen etwa 70 von verschiedenen Band und Einzelmusikern aufgeführt oder veröffentlicht werden/wurden - und bin selbst überhaupt noch nie aufgetreten. Ein bisschen Nachdenken kann doch eigentlich nicht schaden, oder?

Natürlich kann man sich von vornherein entscheiden, dass man prinzipiell überhaupt gar keine kommerziellen Interessen hat (und auch kein Interesse an den Tantiemen, die dann in den "großen Topf" wandern, weil sie soundso anfallen). Dann sollte man als Komponist oder Texter von vornherein kein Gema-Mitglied werden.

Nachdem ich mich schlau gemacht habe, finde ich auch die AKM und AUME (Österreich) gut (ich war da schlecht informiert)! Man zahlt zwar einmalig mehr, dann aber nie wieder, und der Verwaltungsaufwand liegt sogar noch unter dem der Gema. Empfehlung für die Kreativen aus Österreich!

***********

Nochmal zum Post zurück:

Ja, vor 2015 wäre das "Diebstahl"! Das habe ich, glaube ich, schon gesagt - nicht, dass das untergeht ;-)

"Klau" doch meine Texte, die sind frei - für nicht-kommerzielle Nutzung.

Bernd
 
Laut Gema dürfen die Autoren (Texter/Komponisten) selbst auf ihren eigenen Seiten die Sachen anbieten (streaming, nicht zum Download).

Ja, aber wehe nebem den Stream ist ein "MP3 Kaufen"-Button - schon verstößt es gegen die GEMA-Vorschriften.

YouTube, MySpace etc. als nicht-kommerziell zu bezeichnen, soll ja wohl ein Witz sein. Sie zahlen im Übrigen ja auch (meistens, nicht immer) die Gebühren.

YouTube zahlt deshalb nichts, weil die ihr Geld mit Google Adsense verdienen. Und die Kunden die da werben zahlen nicht TKP sondern nur tatsächliche Klicks.

Hier wird schon wieder(!) so ein unqualifiziertes Halbwissen breit getreten. Leute, was soll das?

Der Großteil stimmt hier. Nur die Ausführungen der GEMA sind schwammig und führen eben immer wieder mal zur Verwirrungen.

Die Gema ist die Interessenvertretung der Urheber (Texter, Komponisten). Ihre eigenen Mitglieder sind aufgefordert, NUR solche Stücke anzumelden, die tatsächlich auch kommerziell genutzt werden

Und nun definiere mal "kommerziell" genau :)
 

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