Diebstahl oder nicht ?

  • Ersteller AndreasB
  • Erstellt am
Laut Gema dürfen die Autoren (Texter/Komponisten) selbst auf ihren eigenen Seiten die Sachen anbieten (streaming, nicht zum Download).

Das dürfen jetzt auch komplette Stücke und soviel man möchte sein?
Hast Du dazu einen Link?

YouTube, MySpace etc. als nicht-kommerziell zu bezeichnen, soll ja wohl ein Witz sein.
Hat das irgendjemand hier?


Hier wird schon wieder(!) so ein unqualifiziertes Halbwissen breit getreten.

Von wem denn?

Und wenn es so ist, solltest Du vielleicht konkret auf solche Beispiel eingehen und diese wiederlegen.

Leute, was soll das? Die Gema ist die Interessenvertretung der Urheber (Texter, Komponisten). Ihre eigenen Mitglieder sind aufgefordert, NUR solche Stücke anzumelden, die tatsächlich auch kommerziell genutzt werden

Die GEMA-FAQ sagt das nicht so. Dort steht, daß *jede* Veröffentlichung anzumelden ist. Links und Zitate dazu wurde bereits sehr oft geposted.

Bedenke bitte, dass das, was Du hier verbreitest, von Musikern als Entscheidungshilfe verstanden wird. Wenn jemand glaubt, er/sie könne in die GEMA eintreten und danach weiter entscheiden, ob ein neuer Song unter Creative Commons frei verbreitet werden darf oder klassisch lizenziert kommerziell verwertet wird, wird diese Person ein böses Erwachen erleben.

Mit anderen Worten: Ich fürchte, Du verbreitest hier sehr gefährliches Halbwissen.

Das sind einfach die Fakten: Jede Veröffentlichung muss angemeldet werden, sonst liegt ein Vertragsbruch vor.

Ich lasse mich liebend gerne wiederlegen. Ein Link auf irgendeine offizielle Verlautbarung der GEMA, aus der hervorgeht, dass man als Mitglied CC lizenzieren und damit die freie Weitergabe und das Herstellen von Derivaten pauschal erlauben kann und ich springe vor Freude im Viereck.

Mit Deinen bloßen Aussagen/Behauptungen ist es freilich nicht getan.


Ein bisschen Nachdenken kann doch eigentlich nicht schaden, oder?

Mit Nachdenken ist es nicht getan, die Interpretation von Verträgen ist kein kreativer Prozess. Ein einfaches Zitat, das Deine Sichtweise untermauert, würde ich sofort einsehen.

"Klau" doch meine Texte, die sind frei - für nicht-kommerzielle Nutzung.

Bernd

Ich würde das lieber lassen.

Auf Nachfrage erklärte mir ein Anwalt der GEMA ausdrücklich, dass ich GEMA-Mitglieder nicht einmal in einem Jam mitspielen lassen sollte, wenn ich nicht möchte, dass das ganze Stück unter GEMA fällt. Etwas so elaboriertes wie einen Songtext von einem GEMA-Mitglied zu verwenden, dürfte da noch weniger ratsam sein.
 
> Auf Nachfrage erklärte mir ein Anwalt der GEMA ausdrücklich, dass ich GEMA-Mitglieder nicht einmal in einem Jam mitspielen lassen sollte, wenn ich nicht möchte, dass das ganze Stück unter GEMA fällt. <

????

Die Gema hat mit Musikern (Ausführenden) überhaupt nichts zu tun. Was war denn das für ein Anwalt?!
 
> Auf Nachfrage erklärte mir ein Anwalt der GEMA ausdrücklich, dass ich GEMA-Mitglieder nicht einmal in einem Jam mitspielen lassen sollte, wenn ich nicht möchte, dass das ganze Stück unter GEMA fällt. <

????

Zitat:

Frei improvisierte Musik oder Improvisationen über urheberrechtlich freie Werke, an denen mindestens ein Mitglied, dessen Rechte wir wahrnehmen, als Berechtigter beteiligt ist, sind somit durch die GEMA wahrzunehmen.

Zitat Ende

Die Gema hat mit Musikern (Ausführenden) überhaupt nichts zu tun. Was war denn das für ein Anwalt?!

Ein Fachreferent der GEMA-Direktion München, den Namen möchte ich hier nicht sehr gern weitergeben, die Mail war direkt an mich gerichtet und ich bin nicht sicher, ob ich ihre Inhalte ohne weiteres verbreiten sollte.
 
Vor allem, was die nicht-kommerzielle Nutzng angeht: Was nutzt es einer Band oder sonstwem, von einem Gema-Mitglied einen Text für nichtkommerzielle Nutzung "kostenlos" zu übernehmen? Sobald sie damit einen Song macht und diesen das erste Mal gegen Eintritt in einer Kneipe aufführt, ist das eine kommerzielle Nutzung. Da ein Urheber des Werkes (der Texter) Gema-Mitglied ist, wird das Werk spätestens dann anmeldepflichtig, und für seine Aufführung fallen Gema-Gebühren an. Damit kann höchstens der Texter, der seinen Text "kostenlos" weitergegeben hat, Geld verdienen, die Band zahlt im ungünstigsten Fall drauf.
 
Danke, Foria, für das Link - genau darauf hatte ich mich bezogen. Auszug:

"Wenn GEMA-Mitglieder ihre eigenen Werke auf ihrer Website zum Anhören (Streaming) präsentieren, fallen – nunmehr unbefristet und ohne Aufgabe von Rechtsstandpunkten – keine Vergütungen an.
Es muss sich um eine Website des Mitglieds handeln, die keinerlei kommerziellen Hintergrund hat."

Das war das Link, nach dem zettberlin gefragt hatte. Danke noch einmal, wobei ich Deine Schlussfolgerung nicht nachvollziehen kann (mit dem Buch hat das eh' nicht zu tun, da geht es ausdrücklich um die kommerziellen Seiten).

Der zweite Satz bezieht sich eben auf Server wie YouTube, MySpace etc. - darauf hatte ich auch schon hingewiesen (kann im anderen Thread gewesen sein).

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Musiker, sofern nicht (auch) Komponist oder Textdichter, können gar nicht Mitglied der Gema sein. Für die wäre die GVL zuständig.

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> Ein Link auf irgendeine offizielle Verlautbarung der GEMA, aus der hervorgeht, dass man als Mitglied CC lizenzieren und damit die freie Weitergabe und das Herstellen von Derivaten pauschal erlauben kann und ich springe vor Freude im Viereck. <

Da wird man noch eine Weile warten müssen. Wobei die meisten CC-Nutzer wie ich die kommerzielle Nutzung ausdrücklich ausschließen - somit gibt es keine Kollision.

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kommerziell: mit Gewinnabsicht (Werbeeinnahmen, vermehrter Bierumsatz, oder auch einfach nur Knete). Richtig, es gibt eine Einschränkung: Downloads müssten (auch von einem Gema-Mitglied selbst) lizensiert werden.
 
am besten selber texten:

I wanna have fun,
but when comes the sun...
 

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