Urheberrecht

  • Ersteller Florian Hoffmann
  • Erstellt am
Es ist einfach zu viel Krempel, ohne Mehrwert. Sunos AGB bestehen beispielsweise aus 15 Seiten Terms und 6 Seiten Privacy. 95% davon sind das übliche Blabla, das sich in allen AGBs sinngemäß immer wieder identisch vorfindet. ("Wir sind nicht dafür verantwortlich, wenn jemand dein Passwort klaut und in deinem Namen Blödsinn treibt" usw.) Ne gute Regelung wäre, diesen Batzen zum gesetzlich verbindlichen Standard zu erklären, und die Anbieter zu verpflichten, nur noch die Abweichungen davon zu deklarieren. Die Terms würden dadurch auf eine kurze Liste schrumpfen, die man dann tatsächlich sinnvoll beurteilen kann.

Warum sollten irgendwelche Verträge von irgendwelchen Butzen zum gesetzlichen Standard werden sollen?! In DE und Festlandeuropa, v.a. in den Ländern, die weitestgehend vom römischen Recht beeinflusst sind, gibt es sogenanntes Kodifiziertes Recht.

D.h. die Gesetze sind im Idealfall so abstrakt formuliert, dass sie auf zahlreiche, am besten alle möglichen Anwendungsfälle anwendbar sind. Das ist beim guten alten BGB zum Beispiel der Fall. Steile These: auch ohne die Implementierung der E-Commerce Richtlinie wäre das BGB ausreichend gewesen, um Online-Handel "abzubilden". Das UrhG reicht im Grunde auch aus, um die Lizenzthemen bei KI zu regeln. Der kürzeste Vertrag ever: Das Brötchen kostet 1 EUR. Im übrigen findet geltendes Recht Anwendung. Den zweiten Teil müsste man sogar noch nicht mal sagen, weil es ohnehin so ist.

Jetzt kommt aber der Knaller: es gibt einen weiteren, gerade im Bereich IT wichtigen Rechtskreis: Common Law (UK und ehem. Commonwealth Staaten) und das US Law. Beiden Systemen ist gleich, dass es wenig kodifiziertes Recht gibt, dafür aber Case Law. D.h. zur Klärung eines Rechtsstreites zieht man einen ähnlich gelagerten Fall heran, wie dort entschieden worden ist. Selbst wenn man einen IT Fall mit einem Kuhhandelsfall aus Wyoming im Jahre 1893 lösen will. Aus diesem Grunde muten Entscheidungen von US Gerichten teilweise abstrus an. Oder es gibt irrge Regeln im jeweiligen County wie man darf nachts nicht bei Vollmond fischen.

Das Fehlen eines "staturory law" Unterbaus führt dazu, wenn man dem Moonshine Act von Nebraska entkommen will, dass man alles aber wirklich ALLES im Vertrag regelt. Denn dann kann und muss das Gericht nur den Vertrag auslegen, was nicht geregelt ist, gibt es nicht. Daher regelt man lieber zu viel als zu wenig.

Die Verträge nach US/UK Law, die bei mir auf dem Tisch liegen sind typischerweise 2-4x so lang wie deutsche Verträge nach deutschem Recht. Wobei sich hier in der IT auch massiv die Unart eingeschlichen hat, trotzdem alles im Vertrag zu regeln und je nachdem wem es nutzt, anwendbares Recht auszuschließt oder zu beschränkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mir gearde eingefallen ist - was wäre bei einem einem KI-generierten Artwork erforderlich, z.B. welche Bearbeitng (nicht "Bearbeitung" iSd UrhG) müsste man wohl vornehmen, um daraus eine eigene geistige Schöpfung zu entwickeln? Zuschneiden und Color-Grading z.B. reichen mit Sicherheit nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube insbesondere bei Udio sollte man sich momentan mit rechtlichen Ansprüchen nach Kräften zurückhalten. Da sind inzwischen Dinge rausgekommen, da geht einem echt der Hut hoch.

Als Beispiel einfach mal die ersten 20 Sekunden dieses Videos anhören :)


View: https://youtu.be/FTiVr986yuk?si=d7jpO87LdI1JW7LT
 
Ich glaube insbesondere bei Udio sollte man sich momentan mit rechtlichen Ansprüchen nach Kräften zurückhalten. Da sind inzwischen Dinge rausgekommen, da geht einem echt der Hut hoch.

Als Beispiel einfach mal die ersten 20 Sekunden dieses Videos anhören :)


View: https://youtu.be/FTiVr986yuk?si=d7jpO87LdI1JW7LT

Wasser auf die Mühlen derer, die in AI nur eine Kopiermaschine sehen. Schade, AI ist mehr als das. In dem Falle sehe ich aber die Programmierer in der Verantwortung. Das ist deutlich genug geklaut, nix AI.
 
Ein paar Gedanken zu "Sync My Music"'s YouTube-Video:

- Hat Udio auf Copyrighted Songs trainiert? Klar, worauf denn sonst? Auf Public Domain Recordings von zirpenden Grillen? Wenn du gute Songs produzieren willst, musst du auf guten Songs trainieren. Was liegt da näher als die Charts der letzten Jahrzehnte.

- Haben sie dafür Lizenzgebühren gezahlt? Nein, natürlich nicht. Wie denn auch, es gibt noch gar keine Bezahlmodelle für diese Art der Nutzung. Solche Lizenzmodelle werden vermutlich gerade ausgeklüngelt* und es wird sie erst in naher Zukunft geben.

(* "Ausgeklüngelt", weil ich befürchte, das wird enden wie die Streaming-Lizenzierung: Die großen Publisher werden pro AI-Training s-Vorgang einmalig einen großen Betrag bekommen. Zu kleinen Publishern und den Künstlern wird davon kaum etwas durchdringen. Nutzungsbezogene Aufschlüsselung, welcher Original-Song zu wieviel in einen Output einging, dürfte unmöglich sein.)

- Speichern sie die Original-Songs? Die Frage ist irreführend. Speichern der Original-Songs ist nicht nötig. Ich könnte Mariah Careys "All I Want For Christmas" jederzeit aus dem Gedächtnis reproduzieren - ohne Festplatte mit der Original-Datei im Kopf.

- Die zentrale Info fehlt: Wie genau haben die Ersteller gepromptet, um diese Ergebnisse zu bekommen? Vermute, sie mussten sehr tief in die Prompting-Trickkiste abtauchen, um das zu bekommen. Haben sie bspw. die Lyrics als Input eingegeben?

- Vergleich zu anderen KI-Modellen hinkt etwas. Stable Diffusion generiert nach Namenseingabe zum Beispiel widerstandslos Porträts bekannter Persönlichkeiten. Das ist deutlich "skandalöser" als Udio, die ja zumindest versuchen, solche Prompts abzulehnen.

- Vergleich zu Menschen-basierten Services fehlt mir. Was ist anders, wenn ich bei Fiverr jemanden anheuern, um eine Variante von "Last Christmas" einzuspielen? Wo und wie fließen da die Lizenzgebühren?

- Udios Terms of Service beinhalten den Abschnitt 6.5 zu DMCA. https://www.udio.com/terms-of-service User können demnach Copyright-Verstöße melden. Haben "Sync My Music" oder die Ersteller das gemacht? Wie hat Udio darauf reagiert?
 
Nutzungsbezogene Aufschlüsselung, welcher Original-Song zu wieviel in einen Output einging, dürfte unmöglich sein.)

dafür gibt es eigentlich überhaupt kein argument - genauso wie der erstellungsprozess müsste sowas vollständig automatisch bis ins kleinste detail protokollierbar sein, welcher ursprüngliche token da mit welchem zusammen babies gemacht hat. sie werden es nur nicht wollen, und die politik wird die geschichte, dass das eine unmögliche forderung sei, wahrscheinlich wie immer treudoof glauben.

nur ein grund mehr, es mit nachdruck zu fordern. und vergütung, die solche generative AIs schön knapp am rand der wirtschaftlichen machbarkeit hält - oder drunter. musiker hatten schon bei streaming eigentlich keine verpflichtung, der IT irgendwelche businessmodelle, die eigentlich nicht machbar sind, durch verzicht und hardcore-dumping zu ermöglichen. das ist eigentlich deren sch...problem, nicht das der künstler.

das gilt jetzt bei einer technologie, die direkt darauf zielt, die künstler rundheraus überflüssig zu machen, doppelt und dreifach.
 
- Speichern sie die Original-Songs? Die Frage ist irreführend. Speichern der Original-Songs ist nicht nötig. Ich könnte Mariah Careys "All I Want For Christmas" jederzeit aus dem Gedächtnis reproduzieren - ohne Festplatte mit der Original-Datei im Kopf.
bei den audiobeispielen sind passagen dabei, die sich eindeutig anhören nach "originalspur, nur bisschen nach oben gepitcht". mich würde es nicht wundern, wenn man mit bisschen reverse-engineering (zurückpitchen, originaltempo wiederherstellen) da bei so einigen beispielen zumindest eine graduelle phasenauslöschung hinbekommen würde.

mal ganz unabhängig davon, dass mans ja auch echt einfach hört. also gerade auch die last christmas beispiele, sorry, aber das ist halt schlicht und ergreifend george michael in bisschen schneller mit minimal verschobenen formanten.
 
- Die zentrale Info fehlt: Wie genau haben die Ersteller gepromptet, um diese Ergebnisse zu bekommen? Vermute, sie mussten sehr tief in die Prompting-Trickkiste abtauchen, um das zu bekommen. Haben sie bspw. die Lyrics als Input eingegeben?


- Vergleich zu Menschen-basierten Services fehlt mir. Was ist anders, wenn ich bei Fiverr jemanden anheuern, um eine Variante von "Last Christmas" einzuspielen? Wo und wie fließen da die Lizenzgebühren?

sicherlich wurde da der text eingegeben. viel mehr allerdings kann man ja kaum machen, und wenn bei dem text dieselbe harmoniefolge, dieselbe melodie, UND DERSELBE SÄNGER bei rauskommt, ist das aus meiner sicht eine abgeschlossene beweisführung.

und selbst in einer zukunft, wo vielleicht detaillierteres, noch viel kleinteiligeres prompting möglich ist: zumindest diese form von "AI" ist prinzipiell erstmal nichts als eine remixmaschine, nur eine, die die remixgrundlagen besonders kleinteilig vermischt, bis mans nicht mehr erkennt. oder in schwachen momenten, wie hier in udio, halt auch mal nicht, hups.

das ist aber völlig legitim, diese verschleierung mittels gezielter prompts auszuhebeln, denn die entscheidende frage bleibt ja schlicht und ergreifend, wurden da modelle mit daten trainiert von künstlern, die dem nicht zugestimmt haben? diese antwort ist ja, und wie man das rausgefunden hat spielt am ende des tages eigentlich überhaupt keine rolle mehr.

wenn du dir von einem anderen menschen last christmas covern lässt, greifen die geltenden regeln: du musst ihn bezahlen für seine tätigkeit, wenn du das ergebnis kommerziell verwerten möchtest brauchst du je nach szenario keine oder doch eine freigabe der rechteinhaber, und in jedem fall geht evtl. anfallende gema an den originalautor.
nichts davon ist hier der fall, natürlich. es ist die alte geschichte "die IT schafft erstmal bar jeder legalität harte fakten, und danach hüpfen die künstler schon brav übers stöckchen". damit muss einfach irgendwann mal schluss sein, und wann wenn nicht bei einer technologie, die so klar nur noch auf das vollständige ersetzen der künstler setzt...
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben