Sennheiser MD421

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Dann können die Leute, die Screenshots gemacht haben, diese doch mal an die Verbraucherzentrale mitsamt einer Beschreibung schicken. Die wird dann eine wettbewerbsrechtlichen Verstoß prüfen. Mistgabel und Fackeln führen da nicht allzu weit.
ai hier werden einige sicher verbrennen
 
Ich fühle mich bei deinem Versuch des persönlichen Affronts nicht angesprochen. :)

Ich habe lediglich begründet, warum man das auch anders sehen kann (und eigentlich sogar muss). :)

Bewertungen des Verhaltens, bzw. der Meinungen hier im Thread kamen zuerst von dir. ;)
Gut bemerkt! Aber beim Verlauf dieses Threads müsste ich schon etwas mit dem Kopf schütteln.
Aber jetzt genug OT. Viel Spaß, wütender Mob! :D
 
Oh jaaa! Zündet die Fackeln an und holt die Mistgabeln aus der Scheune! :D

Mal ernsthaft: Wer lange labert verpasst manchmal auch die guten Deals. So ist das Leben.
Aber diese pedantische Mentalität empfinde ich als sehr unangenehm.

Schön das du es in Ordnung findest wenn andere wortbrüchig werden und du satt genug bist, dass das dich 133 Ersparnis nicht intressieren muß. Ich warte einfach mal ab evtl krieg ich ja noch meine Bestellung übrigens rechtzeitig abgefeuert, soviel zum Thema wer zu viel labert kannste auf dich ummünzen wer zu wenig liest um das zu erfassen :)
 
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The headline giveth, the fineprint taketh.
 
the fineprint taketh

Hier eben nicht! ;)

Hätten die irgendetwas Richtung "solange Vorrat reicht" oder "begrenztes Kontingent" oder "wir hauen weltweit 10 000 Stück ´raus" (und dann ist Schluss) kommuniziert, würde ich nichts sagen.

Aber so wie die das machen....
 
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Oh jaaa! Zündet die Fackeln an und holt die Mistgabeln aus der Scheune! :D

Mal ernsthaft: Wer lange labert verpasst manchmal auch die guten Deals. So ist das Leben.
Aber diese pedantische Mentalität empfinde ich als sehr unangenehm.

Schön das du es in Ordnung findest wenn andere wortbrüchig werden und du satt genug bist, dass das dich 133 Ersparnis nicht intressieren muß. Ich warte einfach mal ab evtl krieg ich ja noch meine Bestellung übrigens rechtzeitig abgefeuert, soviel zum Thema wer zu viel labert kannste auf dich ummüntzen wer zu wenig liest um das zu erfassen :)
Ich habe eins fûr 199€ gekauft, weil's n super Deal war und ich lange genug dabei bin und auch den Handel gut genug kenne, sodass ich weiß, das sowas nicht von längerer Dauer ist. :) Vllt bekommst du es ja noch zu dem Kurs, aber das Gezeter was hier von manchen veranstaltet wird, finde ich lächerlich. Nix für ungut.
 
Also dieser Link hier:

https://de-de.sennheiser.com/mediaroom/all-time-classics-furs-eigene-home-studio#

upload_2020-10-12_13-48-42.png

Wenn man dort "online" klickt, kommt man auf folgende Seite:

https://de-de.sennheiser.com/special-deals

upload_2020-10-12_13-49-58.png


Die Pressemitteilung sagt - ohne Einschränkungen - dass es das MD den gesamten Oktober für 199 EUR gibt. Entweder bei ausgesuchten Händerln oder "online", d.h. bei Sennheiser selbst.

Klickt man dann auf online, kommt man zu einer Seite mit "Special Deals" in der URL, der Preis ist aber 399 EUR, was m.E. der Standardpreis ist.

Im Blauen Bild wird aber wieder der 50% Off Preis angeteasert, mit der Einschränkung "Solange Vorrat reicht". Das stand meiner Erinnerung gestern Abend, als ich mal geschaut hatte, noch nicht dort, aber ich habe keinen Screenshot gemacht.

Aber selbst wenn, halte ich den Umstand, dass bereits am 12. Oktober die Bevorratung erschöpft sein soll, für eine problematische Werbeaussage. Anders als ein Geschäft, die bestimmte Kontingente ankaufen, ist Sennheiser der Hersteller. Der hat keine Kontingente, er stellt die Teile selbst her.

Daher, rein summarisch geprüft, würde ich sagen, dass man ggü. Sennheiser schon den Anspruch hätte, bei einer Bestellung in deren Online-Shop, das Mic zu einem Preis von 199 EUR zu bekommen, solange die Bestellung im Oktober erfolgt ist.

Es gibt nämlich das sogenannte Abstraktionsprinzip - Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft. Vollkommen unabhängig von einer etwaigen Bevorratung kann ich einen Kaufvertrag über 199 EUR pro Mic mit denen abschließen - sie liefern zu Not halt später, wenn sie nachproduziert haben.

So cheap würde ich mich da nicht abwimmeln lassen.

Etwas anderes sind die Partner-Händler, da können wir nicht beurteilen, was zwischen Sennheiser und denen vereinbart worden ist. Die Händler haben auch die Aussage "All month long" m.E. auch nicht getätigt, sondern die hatten halt vielleicht ein paar Mics für 199 im Angebot, jetzt stehen die meisten auf Ware im Zulauf - und zum Normalpreis.

Aber ich würde mich direkt an SH wenden, auf deren Seite steht ganz klar "im Oktober" - da muss man sich halt dran festhalten lassen oder sein Legal Team alle Kommunikation vorher checken lassen.
 
Im Blauen Bild wird aber wieder der 50% Off Preis angeteasert, mit der Einschränkung "Solange Vorrat reicht". Das stand meiner Erinnerung gestern Abend, als ich mal geschaut hatte, noch nicht dort, aber ich habe keinen Screenshot gemacht.
Nur am Rande:
Doch stand am letzten MIttwoch schon dort siehe Post #77 von moon-dog.
 
Naja, das ist ein Link. Wenn man die Seite ändert, bleibt der Link dennoch bestehen. D.h. nur Screens mit Timestamp (zB Atom Uhr) haben Beweiswert.
 
Ich weiß, aber zum Zeitpunkt des Posts von moony hatte ich drauf geklickt, und der Hinweis war zu diesem Zeitpunkt auch zu sehen.

Bin wieder weg...
 
Zuletzt bearbeitet:
Allet jut. :D
 
Aber selbst wenn, halte ich den Umstand, dass bereits am 12. Oktober die Bevorratung erschöpft sein soll, für eine problematische Werbeaussage. Anders als ein Geschäft, die bestimmte Kontingente ankaufen, ist Sennheiser der Hersteller. Der hat keine Kontingente, er stellt die Teile selbst her.
Auch der Hersteller kann ein Angebot auf einen Vorrat beschränken. Die Frage ist, ob diese kleine Aussage oben im Bild jedenfalls wettbewerbsrechtlich ausreicht. Nachdem auch auf anderen Seiten der Homepage das Angebot ohne diese Einschränkung angepriesen wurde, habe ich wettbewerbsrechtliche Bedenken.
Daher, rein summarisch geprüft, würde ich sagen, dass man ggü. Sennheiser schon den Anspruch hätte, bei einer Bestellung in deren Online-Shop, das Mic zu einem Preis von 199 EUR zu bekommen, solange die Bestellung im Oktober erfolgt ist.
Der Onlineshop ist ne invidatio ad offerendum. Wenn die dort wieder auf 399 Euro stellen und Du bestellst für 399 Euro und die nehmen das an, dann ist der Vertrag über 399 Euro zustande gekommen.
Daher, rein summarisch geprüft, würde ich sagen, dass man ggü. Sennheiser schon den Anspruch hätte, bei einer Bestellung in deren Online-Shop, das Mic zu einem Preis von 199 EUR zu bekommen, solange die Bestellung im Oktober erfolgt ist.

Es gibt nämlich das sogenannte Abstraktionsprinzip - Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft. Vollkommen unabhängig von einer etwaigen Bevorratung kann ich einen Kaufvertrag über 199 EUR pro Mic mit denen abschließen - sie liefern zu Not halt später, wenn sie nachproduziert haben.
Wenn man schon für 199 Euro bestellt hat und der KV zustande gekommen ist, dann grds. ja. Ob sie sich auf Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB) berufen können, hängt davon ab, was vertraglich geregelt ist. Wurde eine Vorratsschuld/beschränkte Gattungsschuld vereinbart, dann u.U. schon.

Wenn man noch nicht bestellt hat und jetzt einen Kaufvertrag zu 199 Euro begründen will, stelle ich mir die Anspruchsbegründung nicht ganz einfach vor. c.i.c. oder Deliktsrecht (§ 823 Abs. 2 BGB iVm. mit den ggf. verletzten Vorschriften aus dem Wettbewerbsrecht) gehen nur auf das negative Interesse. Das bringt einem nichts, weil man ja das positive Interesse (Vorteile aus erfülltem Vertrag über 199) will.
 
Aber selbst wenn, halte ich den Umstand, dass bereits am 12. Oktober die Bevorratung erschöpft sein soll, für eine problematische Werbeaussage. Anders als ein Geschäft, die bestimmte Kontingente ankaufen, ist Sennheiser der Hersteller. Der hat keine Kontingente, er stellt die Teile selbst her.
Auch der Hersteller kann ein Angebot auf einen Vorrat beschränken. Die Frage ist, ob diese kleine Aussage oben im Bild jedenfalls wettbewerbsrechtlich ausreicht. Nachdem auch auf anderen Seiten der Homepage das Angebot ohne diese Einschränkung angepriesen wurde, habe ich wettbewerbsrechtliche Bedenken.
Daher, rein summarisch geprüft, würde ich sagen, dass man ggü. Sennheiser schon den Anspruch hätte, bei einer Bestellung in deren Online-Shop, das Mic zu einem Preis von 199 EUR zu bekommen, solange die Bestellung im Oktober erfolgt ist.
Der Onlineshop ist ne invidatio ad offerendum. Wenn die dort wieder auf 399 Euro stellen und Du bestellst für 399 Euro und die nehmen das an, dann ist der Vertrag über 399 Euro zustande gekommen.
Daher, rein summarisch geprüft, würde ich sagen, dass man ggü. Sennheiser schon den Anspruch hätte, bei einer Bestellung in deren Online-Shop, das Mic zu einem Preis von 199 EUR zu bekommen, solange die Bestellung im Oktober erfolgt ist.

Es gibt nämlich das sogenannte Abstraktionsprinzip - Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft. Vollkommen unabhängig von einer etwaigen Bevorratung kann ich einen Kaufvertrag über 199 EUR pro Mic mit denen abschließen - sie liefern zu Not halt später, wenn sie nachproduziert haben.
Wenn man schon für 199 Euro bestellt hat und der KV zustande gekommen ist, dann grds. ja. Ob sie sich auf Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB) berufen können, hängt davon ab, was vertraglich geregelt ist. Wurde eine Vorratsschuld/beschränkte Gattungsschuld vereinbart, dann u.U. schon.

Wenn man noch nicht bestellt hat und jetzt einen Kaufvertrag zu 199 Euro begründen will, stelle ich mir die Anspruchsbegründung nicht ganz einfach vor. c.i.c. oder Deliktsrecht (§ 823 Abs. 2 BGB iVm. mit den ggf. verletzten Vorschriften aus dem Wettbewerbsrecht) gehen nur auf das negative Interesse. Das bringt einem nichts, weil man ja das positive Interesse (Vorteile aus erfülltem Vertrag über 199) will.

Wir haben ja zwei divergierende Aussagen - einmal die im Pressetext und einmal im Shop. Man hätte in beiden Fällen z.B. eine klare Stückzahl angeben sollen, wie es ja bei LP Auflagen usw. der Fall ist.
 
Wurde eine Vorratsschuld/beschränkte Gattungsschuld vereinbart, dann u.U. schon.
wait, sichert man sich nicht i.d.R. vor sowas in den AGBs mit einem kleinen Text ab?

Man sollte idealerweise auch in Marketingtexten jedenfalls darauf hinweisen, dass bestimmte Einschränkungen / Bedingungen gelten. Wenn man auf der einen Seite schreibt - im ganzen Oktober zahlen alle nur 199 EUR, dann muss man sich im Zweifel daran festhalten lassen.
 
wait vol.2 (damit dieser Thread in die Trends kommt :rolleyes:)

Nutzungsbedingungen? Gewinnspiele und so? da ist auch alles idiotensicher dargestellt bevor mal los legen kann^^
MD421 auf Web Praktikant sein Nacken :tears-of-joy:



ooooooooooooooooooooops wir sind schon auf Seite 10
 
edit.....

(wurde alles schon gesagt...)
 
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