Powercore DSP PCI karte gekauft aber ohne Effekte und Plugins, was mache ich nun??

Vor allem, wenn auch noch darauf hingewiesen wurde, dass das Ding als Unplugged vekauft wird (wenn auch etwas dubios), dann ist das eigentlich mehr als peinlich für den KÄUFER...dann aber noch den grossen Hals zu haben...naja...
 
@Kayoyo

Pah, was fuer ein Unsinn.
Die ebay-AGB ist dafuer da, dass man sie aufs Klo haengt. Rein rechtlich gesehen steht da so ein Haufen Muell drin, der keinerlei Konsequenz hat und nicht mal per Gericht durchgesetzt werden kann, dass es geradezu lachhaft ist.

Dann gehen der AGB sowieso unsere Gesetze vor. Und das bedeutet, dass der Kaeufer die Ware ihne Angabe von Gruenden zurueckschicken kann und der VK ihm die Kohle zurueckueberweisen muss, vollkommen ungeachtet dessen, was ebay in die AGB reinschreibt.

Also:
Was Du da von Dir gibst ist Spekulaition. Du unterstellst irgendwas, und glaubst dann auch noch, das mit einem Wisc wie der ebay-AGB untermauern zu koennen.

Sorry, aber da fliegt mir echt der Draht aus der Muetze.....
 
Und @Rotten:

Ich waere an Deiner Stelle ein bisschen vorsichtig mit irgendwelchen Auesserungen wie Betrug oder dubios und so weiter.
Da koennte man Dir ganz schnell mal nen Strick draus drehen....
 
Wenn man sich den Thread anschaut, dann erkennt man, dass der TE unsicher war bezueglich des Kaufs, er anerkennt, da einen Schnellscuss getan zu haben und fragt man
gels eigenem Wissen nach, wie das mit der Karte und den PlugIns denn soi aussieht.

Die Eskalation haben einige User hier mit ihren Vorwuerfen, Vermutungen, Konstruktionen und Interpretationen zu verantworten.

Ihr braucht Euch also jetzt nicht einfach daonzuschleichen und so zu tun. als waere alles in Butter!
 
Bist du Jurist?

Wenn nicht, dann solltest du mal ganz vorsichtig mit deinen Äußerungen sein.
Nachher liest das hier noch jemand und denkt man könne wie man will gegen AGB's verstoßen.

Aber solange eine AGB, nicht gegen geltende Gesetze verstößt, kann da drinstehen wozu EBAY gerade lustig ist.
Das nennt man dispositives Vertragsrecht, und da die AGB Bestandteil des Kaufvertrages ist, hat man die einzuhalten.

Wer ein Gebot abgibt, der verpflichtet sich dazu , den Artikel zu kaufen , wenn sein Gebot erfolgreich war.
Wär ja noch schöner, wenn ich was versteiger, und jeder zweite sagt : Nö, wollte ich eigentlich garnich.

Deswegen:Lesen
 
sbv0001 schrieb:
Und @Rotten:

Ich waere an Deiner Stelle ein bisschen vorsichtig mit irgendwelchen Auesserungen wie Betrug oder dubios und so weiter.
Da koennte man Dir ganz schnell mal nen Strick draus drehen....

Hey hey hey, pinkel mich mal nicht so besknackt von der Seite an ;-)...ich habe lediglich gesagt, das etwas "dubios" darauf hingewisen wurde, soweit ich mich noch erinnern kann.

Ansonsten fühl du dich mal nicht angefressen..."Strick raus drehen"...

Niedlich, ich habe schon so manches hinter mir, wovon andere nur (alp-)träumen, hab´s aber bisher überlebt....was willst DU mir also?

In diesem Sinne....

Hinsetzen, Schnabel halten, Bier saufen...oder auch nicht, mir egal..;-)

Tse..Leute gibts...
 
@Kayoyo
Junge, ich habe keine Rechtsberatung gewollt, also behalte sie fuer Dich....

Mal abgesehen davon, dass man mit dem Ersteigern einer Auktion einen Kaufvertrag abschliesst, und das - von mir aus - auch in der ebay-AGB verankert steht, kann da gerne drinstehen, dass ich dazu verpflichtet bin, zu kaufen.
Das beruehrt in keiner Weise mein Recht, die Ware kommentarlos zurueckzusenden und es beruehrt auch in keiner Weise des VK Verpflichtung die Kohle zurueckzuschicken.
Da kannst Du jetzt drehen und wenden, wie Du willst, und auch gerne mit irgendwelchen Fachausdruecken um Dich werfen - Du aenderst nichts daran, dass der TE die Karte umgehend und ohne Kommentar und ohne, dass ebay wie auch der VK auch nur den Hauch einer Chance hat, dagegen was zu machen, die Karte an den VK zurueckschicken kann, ohne Angabe von Gruenden und mit dem Recht, seine Kohle wiederzubekommen.

Wär ja noch schöner, wenn ich was ersteiger, und jeder zweite VK sagt : Nö, an Gesetze halte ich mich nicht.

PS:
>> Bist du Jurist?
Ne. Aber so lange bei ebay unterwegs, dass ich weiss, wovon ich rede.
Deswegen: Lesen (aber an den richtigen Stellen....)

Micha
 
@Rotten
>> Ansonsten fühl du dich mal nicht angefressen..."Strick raus drehen"...

Du verstehst da was falsch.
Ich fuehl mich da ueberhaupt nicht angefressen.
Nur: Du waerest nicht der Erste, der in einem Schmierentheater namens "ebay gegen den Rest der Welt" antreten muss......

Aber jedem so, wie er Spass dran hat.
 
Schmierentheater...genau...ist dasselbe, was hier teilweise so abgeht...
 
Yep.
So is das halt, wenn man jemandem auf den Leim geht, dann isses schmierig ..... :D :rock: :pint: :hammer:
 
Lacuna,
das geht nicht mehr.
Der TE hat das sinkende Schiff verlassen, nachdem er nicht Hilfe bekam, sondern angemacht wurde.
Ich geh jetzt auch... ;)

Micha
 
Letzter Kommentar von mir dazu:

Es gibt einen Unterschied zwischen einem gewerblichen und dem Privatverkäufer.

Ich muss als Privatverkäufer garnichts zurücknehmen.

Meine Beschreibung (als Privatverkäufer) des Artikels muss sorgfältig sein und den Artikel nach Treu und Glauben beschreiben.

Ich muss nichts zurücknehmen, weil es irgendwem nicht gefällt, oder voreilig geboten wurde.

Klingt lustig , ist aber so...

Es ist einfach die Unwahrheit was du hier erzählst...
 
Kein Grund zum streiten - shit happens -

Wende dich an den Hersteller, der wird dir sicherlich eine Lösung anbieten können und alles wird gut

Drück dir die Daumen
 
>> Es ist einfach die Unwahrheit was du hier erzählst...

Stimmt.
Aber immer noch kein Grund, dem TE nicht zu helfen, sondern ihn bloed anzumachen, nicht wahr??

Komisdcerweise wisst ihr in einem Fall wie dem Teil, der mich angeht, was richtig ist und was nicht und was zu schreiben ist.

jetz aber.... gluckgluckgluckgluckgluck ;-)
 

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