Deutschsprachiges Handbuch für Diva (U-he)!

Ich wusste gar nicht, dass in diesem Fall ein Eigentum "zerstört" würde, indem das Handbuch des Urhebers in einer anderen Sprache verteilt wird. 🤨🤔
Du greifst in das geistige Eigentumsrecht durch die Übersetzung und das öffentliche Zugänglichmachen ein. Das Urheberrecht ist ein Ausschließlichkeitsrecht, die genannten Nutzungsarten stehen dem Urheber als Rechtsinhaber zu.
Unabhängig davon sehe ich es nach wie vor so, dass dem Urheber in diesem Fall gedient ist,
Nochmal: Wieso sollte das eine potentielle Rechtsverletzung rechtfertigen? Wenn es so ist, und dem Rechtsinhaber gedient ist, dann sollte es doch kein Problem sein, sich ein Nutzungsrecht einzuholen, oder?
wobei mich brennend interessieren würde, inwiefern jemand zu einem Verlust beiträgt, indem er Handbücher übersetzt...
Wieso sollte es zu einem Verlust kommen müssen? Ein rechtswidriger Eingriff reicht schon für einen Unterlassungsanspruch aus.
 
Du greifst in das geistige Eigentumsrecht durch die Übersetzung und das öffentliche Zugänglichmachen ein. Das Urheberrecht ist ein Ausschließlichkeitsrecht, die genannten Nutzungsarten stehen dem Urheber als Rechtsinhaber zu.
Das steht nicht zur Debatte, sondern die Frage, inwiefern durch das öffentliche Zugänglichmachen in dieser Sache dem Urheber ein Schaden zugefügt würde.

Nochmal: Wieso sollte das eine potentielle Rechtsverletzung rechtfertigen? Wenn es so ist, und dem Rechtsinhaber gedient ist, dann sollte es doch kein Problem sein, sich ein Nutzungsrecht einzuholen, oder?
Nochmal: Wie, in welcher Weise genau würde dem Urheber in dieser Weise ein Schaden zugefügt, den du ja die ganze Zeit suggerierst? Und wo habe ich irgendwie verlauten lassen, dass es ein Problem sein sollte, sich ein "Nutzungsrecht" einzuholen - in diesem Fall den Urheber zu fragen, ob die Vervielfältigung eines übersetzten Handbuches erlaubt ist?

Wieso sollte es zu einem Verlust kommen müssen? Ein rechtswidriger Eingriff reicht schon für einen Unterlassungsanspruch aus.
Was für ein Verlust, wie sieht der genau aus in so einem Fall? Diese Frage hast du nach wie vor nicht beantwortet. Außerdem bist du dir gar nicht sicher, ob der Urheber etwas dagegen hätte, dass seine Handbücher an anderer Stelle vertrieben werden. Geh doch mal von dir aus: Würdest du einen Unterlassungsanspruch bewirken, wenn du als Besitzer eines Produktes sehen würdest, dass ein Handbuch dafür verteilt wird? Wenn ja, warum?
 
Hallo,

ich habe vorhin das aktuelle Manual von U-he's DIVA per Google übersetzen lassen - das Ergebnis sieht nach kurzem Durchschauen recht gut aus. Meine Frage ist nun, ob ich die deutschsprachige Übersetzung zum Download anbieten darf, schließlich profitiert der Anbieter davon, ich verdiene nichts daran, und der Inhalt ist unverändert. Was meint ihr?
Mach es doch einfach andersrum:
Du hast Dir das Diva-Manual von Google übersetzen lassen und bist mit dem Ergebnis zufrieden.
Diese Info darfst Du sicher ohne Bedenken in jedem Forum teilen.

Interessenten, die ebenfalls nach einem deutschen Diva-Manual suchen, im Bild unten z.B. mit Bing, finden diese Info und wenden sich per PM an Dich ....
1691605076260.png
 
Übrigens: Diese Seite bewirbt manualslib.de sogar und ruft auch noch dazu auf, mit einem eigenen Account selbst Bedienungsanleitungen hochzuladen! :eek:
Im Google App-Store gibt es zudem eine App für manualslib. Meinst du nicht auch, dass Google die App schon längst aus dem Sortiment geschmissen hätte, wenn der Service illegal wäre?
Die Unzulässigkeit war nur eine Vermutung, bevor die Seite hier diskutiert wurde. Ich verstehe es so, dass dort Nutzer die Anleitungen selbst hochladen. Es kann durchaus möglich sein, dass die Nutzer die Rechteinhaber (Unternehmen, die die Anleitungen erstellt haben) selbst sind. Es kann aber auch sein, dass es zu Rechtsverletzungen kommt, sonst hätten sie das Löschungsformular nicht. Schließlich kann es auch sein, dass Unternehmen es einfach dulden, wenn Dritte Anleitungen auch ohne Nutzungsrecht hochladen. Eine gänzlich unzulässige Seite scheint es entgegen meiner ursprünglich geäußerten Vermutung nicht zu sein. Dies hinderte @TheSarge freilich nicht, mir Fremdenhass und eine Mitgliedschaft in der "Meldemafia" (was immer ich auch an wen gemeldet haben soll?) zu unterstellen. Bester Mann!
Das steht nicht zur Debatte, sondern die Frage, inwiefern durch das öffentliche Zugänglichmachen in dieser Sache dem Urheber ein Schaden zugefügt würde.
Nochmal: Wie, in welcher Weise genau würde dem Urheber in dieser Weise ein Schaden zugefügt, den du ja die ganze Zeit suggerierst?
Zeig mir bitte die Stelle, wo ich das suggeriert haben soll? I.Ü.: dreifache Schadensberechnung, s.o. Im Zweifel zahlst Du mindestens die Lizenzanalogie und die Kosten für die Rechtsstreitigkeit.
Diese Frage hast du nach wie vor nicht beantwortet.
Diese Frage wurde gar nicht gestellt. I.Ü. s.o. dreifache Schadensberechnung.
Außerdem bist du dir gar nicht sicher, ob der Urheber etwas dagegen hätte, dass seine Handbücher an anderer Stelle vertrieben werden.
Bist Du es denn? Hast Du mit einer Frau Sex, wenn Du Dir nicht sicher bist, ob sie es denn auch will? Eher nicht, oder?
Würdest du einen Unterlassungsanspruch bewirken, wenn du als Besitzer eines Produktes sehen würdest, dass ein Handbuch dafür verteilt wird? Wenn ja, warum?
Vielleicht weil Du einen Haufen Geld damit verdienst (etwa Webseite mit hohen Clickzahlen und geschalteter Werbung)? Vielleicht ist auch die Übersetzung fehlerhaft. Vielleicht ist der Server, auf dem Du Deine Version anbietest unsicher und wird nicht datenschutzkonform betrieben? Vielleicht suggerierst Du eine geschäftliche Verbindung zum Rechteinhaber, die nicht besteht? Vielleicht will der Rechtsinhaber es auch einfach nur nicht, aus völlig irrationalen Gründen?

Sorry, die allgemein feindselige Stimmung und der unangemessene Ton gegenüber jemandem, der sachliche Erklärungen zu geben versucht, aber offenbar nicht die Erwartungshaltung befriedigt, törnen mich hier tierisch ab. Bin daher raus und werde meine Konsequenzen ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Unzulässigkeit war nur eine Vermutung, bevor die Seite hier diskutiert wurde. Ich verstehe es so, dass dort Nutzer die Anleitungen selbst hochladen. Es kann durchaus möglich sein, dass die Nutzer die Rechteinhaber (Unternehmen, die die Anleitungen erstellt haben) selbst sind. Es kann aber auch sein, dass es zu Rechtsverletzungen kommt, sonst hätten sie das Löschungsformular nicht. Schließlich kann es auch sein, dass Unternehmen es einfach dulden, wenn Dritte Anleitungen auch ohne Nutzungsrecht hochladen. Eine gänzlich unzulässige Seite scheint es entgegen meiner ursprünglich geäußerten Vermutung nicht zu sein. Dies hinderte @TheSarge freilich nicht, mir Fremdenhass und eine Mitgliedschaft in der Meldemafia (was immer ich auch an wen gemeldet haben soll?) zu unterstellen. Bester Mann!
Das schließe ich aus, dass die Nutzer die Rechteinhaber selbst sind, zumindest nicht in allen Fällen. Und genau in diesen gehe ich davon aus, dass der oder die Urheber einen Unterlassungsanspruch bewirken würden, so wie du das ja die ganze Zeit suggerierst. Das Löschungsformular ist offenbar dazu da, eine Löschung des jeweiligen Handbuchs zu bewirken, falls ein Urheber nicht damit einverstanden sein sollte (aus welchem Grund auch immer), dass sein Handbuch im Original oder übersetzt auf eine für ihn unerwünschte Weise im Internet verteilt wird. Und wenn Unternehmen es dulden, wenn Dritte Anleitungen auch ohne Nutzungsrecht hochladen, heißt das für mich im Umkehrschluss, dass ich mit meiner Annahme Recht habe, dass diese Praxis sogar erwünscht ist. Andersrum sollte es für dich doch kein Problem darstellen, auch nur einen Fall darzulegen, anhand dessen deutlich würde, dass dem Urheber ein Schaden entstanden wäre oder ist. Kannst du einen solchen Fall nicht darlegen, bedeutet dies ganz einfach, dass es in dieser Hinsicht überhaupt kein Problem darstellt und dass du aus einer Mücke einen Elefanten machst.
Hast du dir jetzt in die Hose gemacht, weil @TheSarge dir indirekt Fremdenhass unterstellt hat? Sicher, die feine Art war das nicht, wo das Klima in Buntland sowieso schon arg politisch aufgeladen ist...

Zeig mir bitte die Stelle, wo ich das suggeriert haben soll? I.Ü.: dreifache Schadensberechnung, s.o. Im Zweifel zahlst Du mindestens die Lizenzanalogie und die Kosten für die Rechtsstreitigkeit.
Beitrag #13 (Zitat): "Ein Rechtseingriff ist ein Rechtseingriff, unabhängig davon, ob irgendein Dritter findet, dass der Rechtsinhaber davon profitiert. Oh, das Ladengeschäft macht gerade Verluste. Dann werf ich mal einen Molotov-Cocktail rein. Der Inhaber sollte mir dankbar sein, dass ich sein Eigentum zerstört habe, weil ich ihn vor Verlusten bewahrt habe. Er hat ja nur davon profitiert."
Du hast hier somit mit einem dümmlichen Vergleich suggeriert, dass in diesem Fall dem Urheber eine Zerstörung (sic!) passieren würde, nur weil man ein Handbuch von ihm übersetzt und es online vervielfältigt.
Ich bin mal gerade auf deine verlinkte Seite gegangen, habe dich aber um eine eigene Ansicht gebeten. Nun, dann frage ich dich halt jetzt gemäß der verlinkten Seite, in welcher Weise hier dem Urheber ein Gewinn entgehen würde, nur weil jemand sich das Handbuch für irgendein Produkt irgendwo herunterlädt... Ich bin mir sicher, dass du mir diese Frage nicht beantworten wirst, weil du sie nicht logisch beantworten kannst.

Diese Frage wurde gar nicht gestellt. I.Ü. s.o. dreifache Schadensberechnung.
Diese Frage wurde sehr wohl gestellt - in Beitrag #18 (Zitat): "Ich wusste gar nicht, dass in diesem Fall ein Eigentum "zerstört" würde, indem das Handbuch des Urhebers in einer anderen Sprache verteilt wird. 🤨🤔 Kannst du mir das mal näher und ohne juristischen Kauderwelsch erläutern?"

Bist Du es denn? Hast Du mit einer Frau Sex, wenn Du Dir nicht sicher bist, ob sie es denn auch will? Eher nicht, oder?
Alter, was für ein dümmlicher Vergleich. Stehst du irgendwie im Wettbewerb mit anderen, in dem es darum geht, möglichst viele dümmliche Vergleiche anzustellen? Es geht hier weder um Sex noch um die Aneignung eines physischen Objekts oder geistigen Leistung mit der Prämisse, dass hier nach logischen Gesichtspunkten ein Schaden erkennbar wäre. Aber ich frage dich gern nochmal zum wiederholten Male (auch in Bezug auf die erwähnte Homepage manualslib.de) ganz konkret: In welcher Weise genau entsteht dem Urheber eines Handbuchs ein Schaden, wenn dieses Handbuch von einem Dritten vervielfältigt wird, egal ob in übersetzter Form oder nicht? Würde dieser Urheber sein damit in Verbindung stehendes Produkt etwa weniger oder gar nicht verkaufen können? Wenn ja, warum nicht?

Vielleicht weil Du einen Haufen Geld damit verdienst (etwa Webseite mit hohen Clickzahlen und geschalteter Werbung)? Vielleicht ist auch die Übersetzung fehlerhaft. Vielleicht ist der Server, auf dem Du Deine Version anbietest unsicher und wird nicht datenschutzkonform betrieben? Vielleicht suggerierst Du eine geschäftliche Verbindung zum Rechteinhaber, die nicht besteht? Vielleicht will der Rechtsinhaber es auch einfach nur nicht, aus völlig irrationalen Gründen?

Sorry, die allgemein feindselige Stimmung und der unangemessene Ton gegenüber jemandem, der sachliche Erklärungen zu geben versucht, törnen mich hier tierisch ab. Bin daher raus und werde meine Konsequenzen ziehen.
Und weil ich damit einen Haufen Geld verdienen könnte (was von dir eine bloße Annahme ist), meinst du also, dass dem Urheber damit automatisch ein Schaden entstehen würde? Wie denn, auf welche Weise? Dies gilt vor allem auch dann, wenn der Urheber selbst eine Bedienungsanleitung auf seiner Homepage anbietet.
Vielleicht, vielleicht, vielleicht... Vielleicht ist der Anbieter ja auch einfach froh darüber, dass seine Bedienungsanleitung ganz einfach von Dritten verteilt wird. Außerdem gehe ich jetzt mal stark davon aus, dass bei der heutigen maschinellen Übersetzung das Ergebnis der Übersetzungen nicht so schlecht ist, wobei mich jetzt auch mal interessieren würde, wie schlecht das Ergebnis denn für den Betreffenden sein müsste, um auf dieser Basis gegen den unerlaubt handelnden Vervielfältiger bzw. Verbreiter vorzugehen? Und was genau würde es an dem Umstand ändern, wenn der Server tatsächlich unsicher sein sollte? Würde dem Urheber des bzw. der darauf befindlichen Handbücher dann etwa NOCH mehr geschadet?
Sicherlich mag der Rechteinhaber Gründe haben, dass er eine Verbreitung seines Handbuchs oder seiner Handbücher nicht will, aber hier geht es die ganze Zeit darum, inwiefern ihm ein Schaden dadurch entstehen würde. Möchte er partout nicht, dass sein Dokument nicht von Dritten verbreitet wird, kann er ja eine Meldung bewirken.

Ich zumindest war dir gegenüber nicht feindselig und bin auch nicht unsachlich, insofern bist du an der falschen Adresse - das musst du mit @TheSarge ausmachen.
Es ging mir niemals darum, dem Urheber seinen Willen abzusprechen - das sollte eigentlich von Anfang an klar gewesen sein (sonst hätte ich wohl kaum eine Frage bzgl. der Erlaubnis gestellt) -, sondern um die Frage eines (von dir) angenommenen Schadens in der Debatte um Handbücher, die zum Download angeboten werden. Aber um es mal zum Abschluss zu bringen: Ich bin mir relativ sicher, dass Urs Heckmann nichts dagegen hat, dass seine Handbücher von Dritten verbreitet werden, sofern sie inhaltlich nicht verändert werden.
 
Nun, dann frage ich dich halt jetzt gemäß der verlinkten Seite, in welcher Weise hier dem Urheber ein Gewinn entgehen würde, nur weil jemand sich das Handbuch für irgendein Produkt irgendwo herunterlädt... Ich bin mir sicher, dass du mir diese Frage nicht beantworten wirst, weil du sie nicht logisch beantworten kannst.
Der Anspruchsinhaber kann wählen, welche Form des Schadensersatzes er will. Konkrete Schadensberechnung nach §§ 249 ff. BGB inkl. entgangenem Gewinn macht hier höchstwahrscheinlich keinen Sinn, deshalb wird er vermutlich die Lizenzanalogie wählen .
Es geht hier weder um Sex noch um die Aneignung eines physischen Objekts oder geistigen Leistung mit der Prämisse, dass hier nach logischen Gesichtspunkten ein Schaden erkennbar wäre.
Es geht um rechtswidrige Eingriffe in fremde Rechtsgüter. Weißt Du, es ist schon echt schade. Da haben Leute wie Du und @TheSarge, die wirklich keinen blassen Schimmer von der rechtlichen Seite haben, mal die Möglichkeit, mit Profis über dieses Thema zu sprechen. Und dann kommen nur Beleidigungen und Konfrontationen, wenn die eigenen Vorurteile nicht bestätigt werden.
In welcher Weise genau entsteht dem Urheber eines Handbuchs ein Schaden, wenn dieses Handbuch von einem Dritten vervielfältigt wird, egal ob in übersetzter Form oder nicht? Würde dieser Urheber sein damit in Verbindung stehendes Produkt etwa weniger oder gar nicht verkaufen können? Wenn ja, warum nicht?
Genau wegen diesen Diskussionen gibt es seit vielen Jahrzehnten im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht die dreifache Schadensberechnung. Verlinkt habe ich sie Dir. Jetzt musst Du sie nur noch verstehen.
Ich zumindest war dir gegenüber nicht feindselig und bin auch nicht unsachlich,
Echt?
Hast du dir jetzt in die Hose gemacht
dümmlichen Vergleich
Alter, was für ein dümmlicher Vergleich. Stehst du irgendwie im Wettbewerb mit anderen, in dem es darum geht, möglichst viele dümmliche Vergleiche anzustellen?
Bleibt eigentlich nur noch eine Frage: Wieso hast Du überhaupt diesen Thread erstellt, wenn Du es eh besser zu wissen glaubst?
 
Und wenn Unternehmen es dulden, wenn Dritte Anleitungen auch ohne Nutzungsrecht hochladen, heißt das für mich im Umkehrschluss, dass ich mit meiner Annahme Recht habe, dass diese Praxis sogar erwünscht ist. Andersrum sollte es für dich doch kein Problem darstellen, auch nur einen Fall darzulegen, anhand dessen deutlich würde, dass dem Urheber ein Schaden entstanden wäre oder ist.

In der Praxis ist es nicht erwünscht. Es kommt beim Urheberrecht nicht zwingend drauf an, dass auch dabei ein Schaden entstanden ist. Jede Nutzung (Verbreitung, Öffentliches Zugänglichmachen, Übersetzung usw.) ist für sich genommen bereits der Verstoß, soweit keine Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers vorliegt.
 
Der Anspruchsinhaber kann wählen, welche Form des Schadensersatzes er will. Konkrete Schadensberechnung nach §§ 249 ff. BGB inkl. entgangenem Gewinn macht hier höchstwahrscheinlich keinen Sinn, deshalb wird er vermutlich die Lizenzanalogie wählen .
Was für einen Schadensersatz? Wofür? Welcher Schaden ist ihm in welcher Weise entstanden? Du verweist immer wieder auf die selbe Seite, ohne auch nur im Ansatz begründen zu können, wo denn hier konkret ein Schaden entstanden sein sollte, der auch nur logisch begründbar ist. Bei illegal heruntergeladenen Liedern oder Filmen kann ich das ja verstehen, aber bei Handbüchern...

Es geht um rechtswidrige Eingriffe in fremde Rechtsgüter. Weißt Du, es ist schon echt schade. Da haben Leute wie Du und @TheSarge, die wirklich keinen blassen Schimmer von der rechtlichen Seite haben, mal die Möglichkeit, mit Profis über dieses Thema zu sprechen. Und dann kommen nur Beleidigungen und Konfrontationen, wenn die eigenen Vorurteile nicht bestätigt werden.
Ach, echt? Und weil das offiziell ein rechtswidriger Eingriff ist, heißt das also auch, dass mit diesem Eingriff dem Urheber ein tatsächlicher Schaden entstehen würde, worum sich diese ganze Diskussion ja die ganze Zeit dreht? Bist du Jurist, brauchst du ein Ego-Push, oder warum willst du hier in dieser Sache auftrumpfen, ohne eine absolut einfache Frage klar und logisch beantworten zu können? Vielleicht kennst du ja einen Profi, der in dieser Hinsicht meine Frage ganz einfach beantworten kann, wenn du es selbst nicht vermagst? Stattdessen weist du ja immer wieder auf deine eine Seite hin, die aber auch nicht verrät, in welcher Weise hier genau ein Schaden entstehen würde! Wie schon erwähnt, bin ich zu dir bisher nicht weniger neutral und sachlich gewesen wie auch umgekehrt, du musst mir also den Schuh nicht anziehen.

Genau wegen diesen Diskussionen gibt es seit vielen Jahrzehnten im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht die dreifache Schadensberechnung. Verlinkt habe ich sie Dir. Jetzt musst Du sie nur noch verstehen.
Wie, gab es schon solche Diskussionen wegen verbreiteten HANDBÜCHERN? Hilf mir, diese Schadensberechnung zu verstehen, wenn du sie überhaupt selbst verstanden hast. Denn wenn dies der Fall wäre, dann könntest du mir ja mit deinen eigenen Worten erklären, inwiefern einem Urheber geschadet würde, wenn ein Dritter sein/e Handbuch/Handbücher verbreitet. Dies könnte ich mir allenfalls nur dann vorstellen, wenn der Urheber sein/e Dokument/e nicht unentgeltlich anbieten würde - somit wäre die Idee eines Schadens für den Urheber auch logisch, aber so...

War die Frage ernst gemeint?

Bleibt eigentlich nur noch eine Frage: Wieso hast Du überhaupt diesen Thread erstellt, wenn Du es eh besser zu wissen glaubst?
Wieso meinst du, dass ich es besser zu wissen GLAUBE? Du konntest bisher nicht einmal erklären, wo genau in dieser Sache dem Urheber ein Schaden entstehen würde! Allenfalls würde in so einem Fall gegen den Willen des Urhebers verstoßen - und selbst dies ist erst mal auch nur eine Annahme. Also, klär mich (oder auch uns, wenn es noch jemanden interessiert) auf...
 
In der Praxis ist es nicht erwünscht. Es kommt beim Urheberrecht nicht zwingend drauf an, dass auch dabei ein Schaden entstanden ist. Jede Nutzung (Verbreitung, Öffentliches Zugänglichmachen, Übersetzung usw.) ist für sich genommen bereits der Verstoß, soweit keine Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers vorliegt.
Wie kommst du zu der Annahme, dass es in der Praxis nicht erwünscht ist? @Entone geht davon aus, dass in diesem Fall ein Schaden entstehen würde. Dass eine Nutzung ohne Zustimmung gegen den Willen des Urhebers verstößt oder verstößen könnte, wurde nie in Zweifel gezogen.
 
Wie kommst Du zu der Annahme, DASS es erwünscht sei, dass man urbergeschütztes Material ohne Zustimmung verbreitet?
 
Wie kommst Du zu der Annahme, DASS es erwünscht sei, dass man urbergeschütztes Material ohne Zustimmung verbreitet?
Weil der Urheber in dieser Sache typischerweise von seinem Produkt profitiert, indem das Handbuch quasi eine Werbung darstellt. Gegenfrage: Würdest du jemanden verklagen, weil dieser ein Handbuch eines von dir hergestellten Produkts verbreitet? Wenn ja, warum?
 
Weil der Urheber in dieser Sache typischerweise von seinem Produkt profitiert, indem das Handbuch quasi eine Werbung darstellt. Gegenfrage: Würdest du jemanden verklagen, weil dieser ein Handbuch eines von dir hergestellten Produkts verbreitet? Wenn ja, warum?

Ob er profitiert, ist nicht Gegenstand der Regelung, sondern jede ungefragte Nutzung ist ein Verstoß, die Entscheidung liegt alleine beim Urheber und selbst wenn er "profitieren" würde, ist der Verstoß damit nicht geheilt.

Die Logik ist ähnlich wie, du haust jemandem eine rein, das ist aber keine Körperverletzung, sondern eine Ehre, weil du ihn für würdig und fähig hälst, das auszuhalten.

Ich würde wahrscheinlich als Urheber gegen Leute vorgehen, die das Recht nicht respektieren, da es eben ein Ausschließlichkeitsrecht ist und ich über die Vertriebswege usw. selbst bestimmen will.
 
Ob er profitiert, ist nicht Gegenstand der Regelung, sondern jede ungefragte Nutzung ist ein Verstoß, die Entscheidung liegt alleine beim Urheber und selbst wenn er "profitieren" würde, ist der Verstoß damit nicht geheilt.

Die Logik ist ähnlich wie, du haust jemandem eine rein, das ist aber keine Körperverletzung, sondern eine Ehre, weil du ihn für würdig und fähig hälst, das auszuhalten.

Ich würde wahrscheinlich als Urheber gegen Leute vorgehen, die das Recht nicht respektieren, da es eben ein Ausschließlichkeitsrecht ist und ich über die Vertriebswege usw. selbst bestimmen will.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder kennst du einen Präzedenzfall, in dem jemand aufgrund eines Regelverstoßes zur Kasse gebeten wurde? Falls nicht, kann es ja offenbar nicht so schlimm sein, wenn (möglicherweise) unerwünscht Handbücher verbreitet werden und es hier nicht mal ein einziges Beispiel dafür gibt, welches den Unmut des jeweiligen Urhebers sichtbar machen würde.

Dein Logikverständnis ist krude, denn in meinem Fall wäre tatsächlich ein Schaden entstanden - nämlich dem, dem ich eine reingehauen habe. Wo aber ist in dem Fall ein Schaden entstanden, wenn ich jemandem ein Handbuch "weggenommen" habe? In welcher Weise muss der Urheber hier genau was aushalten?

Soso, du würdest also in so einem Fall gegen Leute vorgehen, die ein Handbuch von dir vertreiben, ohne dass dir damit tatsächlich ein Schaden zugefügt würde? Natürlich kannst du selbst über die Vertriebswege bestimmen, nur verstehe ich (und sicherlich auch viele andere nicht), warum wegen so einer Lappalie (um die es sich tatsächlich handelt) von gewissen anderen Leuten so ein Fass aufgemacht wird...
 
Ich denke wir enden hier, da es müssig ist.
 
Es können sich halt auch Übersetzungsfehler einschleichen. Die könnten zu Verwirrung führen und das ist schlecht für das Ansehen der Firma (ich habe natürlich keine Ahnung wie U-He damit umgehen würde, dennoch könnte ich mir vorstellen, dass es dort zu Problemen kommen könnte...). Jetzt ist natürlich die Frage: Besser eine schlechte Übersetzung als gar keine...wenn es meine Firma wäre, lieber keine. Da sind wir dann aber schon im philophischen, aber Jura ist ja auch ne Geisteswissenschaft ;)
 

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