Brauche Hilfe/Informationen vor Vertragsabschluss

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sidechain41

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Hallo, ich stehe kurz davor meinen ersten großen Auftrag als Produzent abzuschließen. Bisher hatte ich für geringere Beträge <300 € gearbeitet.

Nun kann ich sagen, dass eines meiner Werke für ein polnischen Universal Act gekauft werden soll. Die Verkaufssumme steht noch in der Verhandlung. Als erstes Angebot wurde mir eine Summe von 8.000 € geboten.

Da das für mich eine Menge Geld ist, möchte ich mich natürlich genug absichern und auch einen Anwalt für Musikrecht beauftragen.

Im Gespräch mit dem Käufer wurde mir gesagt, das die oben genannte Summe keine Vorzahlung ist und vertraglich keine "Points" für die zukünftigen Verkäufe zugesichert werden. Ich habe mich mal Schlau gemacht und herausgefunden, dass es sich dabei um prozentuale Anteile an dem Stück handelt.

Okay bei 8.000 € verzichte ich auch gern auf diese Anteile da es für mich eher als ein Sprungbrett für weitere Großaufträge dienen soll.

Nun bin ich nicht bei der Gema gemeldet. Wenn ich mich nun bei der Gema anmelde, und das Werk öffentlich gespielt wird. Bekomme ich trotzdem eine prozentuale Auszahlung oder werden diese nur gezahlt, wenn im Vertrag mit dem Künstler Anteile des Produzenten festgehalten werden?

Bevor ich den Anwalt beauftrage, der mir dies sicher auch beantworten kann wollte ich mich gern erst ein wenig informieren.

Danke
 
Die Frage wird sein, ob du als (Mit-)Urheber bei der Anmeldung des Stückes genannt wirst. Die GEMA zahlt an die, nicht zwangsläufig an die Produzenten.
 
D.h. wenn ich alle Rechte an dem Stück für Summe X Verkaufe und mir keine Anteile zugesichert werden bekomme ich von der Gema kein Geld? Als Miturheber werde ich ja sicherlich nur genannt wenn ich Points bekomme oder ?
 
Davor ist die Frage zu beantworten, ob du als Produzent tatsächlich schöpferisch tätig bist oder nicht. Manche Produzenten entwickeln ein Stück gemeinsam mit der Band erst im Studio, greifen auch schonmal in die Tasten oder schreiben am Text mit. Andere nehmen lediglich Einfluss auf die Auswahl der Sounds eines fertig durchstrukturierten Songs, wieder andere treffen die Entscheidung, welche Mikros eingesetzt werden sollen und schieben ansonsten nur die Regler, wenn der Assi zum Klo muss.
 
Ich habe bei dem Stück nur das Instrumental erstellt. Alles selbst komponiert, keine Samples. Aufnahmen wurden noch keine vom Künstler getätigt, da der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist. Die Aufnahmen werden von dritten geleitet nehme ich an.
 
Dann bist du glasklarer Urheber, und wenn dein Instrumental nicht neu eingespielt wird, auch ausführender Musiker - welche Rolle hast du denn im Studio?
 
Ich bin hobby Produzent und erstelle Instrumentals oder "beats" und verkaufe sie online. Meist nur an hobby Musiker welche Leasing-Lizenzen bekommen und ich bis auf die Leasinggebühr kein Cent mehr bekomme. Nun ist es jedoch ein Exclusiv-Verkauf des Instrumentals bei dem der Kunde alle Rechte aufkaufen möchte. (Keine Limitierung an verkauften Exemplaren und/oder Veröffentlichungen).

Da der Künstler aus Polen stammt weiss ich nicht ob ich bei solch einem Verkauf immer noch der Urheber des Stücks bin. In Amerika z.B. gibt man ja bei solchen Verträgen die Urheberrechte mit ab.
 

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