Urheberrecht innerhalb eines Projekts

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kTo

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Hallo,

ich bin leider ziemlich unerfahren was das Thema Musikrecht angeht.
Folgendes Szenario:

Seit kurzem habe ich ein Projekt mit mehreren Teilnehmern gestartet. In diesem Projekt werden Stücke verwendet, die ich im Alleingang (abgesehen vom Gesang) geschrieben habe. Diese Stücke werden unter dem Namen des Projekts verbreitet und aufgeführt.

Wie steht es nun um das Urheberrecht für dieser Stücke? Liegt das Urheberrecht weiterhin bei mir, auch wenn nach Außen der Projektname verbreitet wird? Was passiert mit den Rechten, wenn sich das Projekt trennt / sich die Besetzung verändern?

Info am Rande: Keiner der Beteiligten ist Mitglied der GEMA.

Diese Fragen konnte mir die SuFu leider nicht beantworten.

Danke im Voraus.

Lieben Gruß
 
Ausschlaggebend ist der Komponist der Gesangsmelodie und der Text des Textdichters für die "Rechte", die sogn. Urheberrechte. Der hat die Rechte an den Stücken und behält diese auch.

Alles andere liegt an euch, alles Verhandlungssache. Ich meine wer wie beteiligt wird für Instrumente, Gesang, Studioarbeit, Mixing, Arrangement usw.

Edit: Das Urheberrecht hat nichts mit der GEMA zu tun. Das Urheberrecht hast du immer!!!!
 
Danke für die schnelle Antwort.

Verstehe ich das richtig, dass ich somit sämtliche Rechte am eigentlichen Stück (dem Instrumentalteil) verliere, wenn die Gesangsmelodien und Texte von einem weiteren Mitglied kommen (sofern nicht anderes vertraglich geregelt)?
 
Danke für die schnelle Antwort.

Verstehe ich das richtig, dass ich somit sämtliche Rechte am eigentlichen Stück (dem Instrumentalteil) verliere, wenn die Gesangsmelodien und Texte von einem weiteren Mitglied kommen (sofern nicht anderes vertraglich geregelt)?


Was meinst du denn mit Instrumental? Ist da keine Melodie, meinst du das Arrangement? Naja das Ausschmücken der Melodie macht ja der Arrangeur. Der hat normalerweise keine Urheberrechte am Song.

Schwierig wird es, wenn der Sänger meint er könne es "so" besser singen. Ein bischen "Interpretation" ist erlaubt, zuviel wäre schwierig. Im Streitfall könnte es dann problematisch werden.
 
Ok, da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
Ich schreibe die Stücke und nehme sie komplett zuhause mit allen Instrumenten (Drums, Keys, Gitarren, Bass) auf und erstelle das Arrangement. Eben komplett bis auf die Gesangslinie und den Text. Davon mache ich dann einen Mixdown und trage ihn in das Projekt wo der Sänger dann Gesangsmelodie plus Text auf das bestehende Stück legt.

Ich hoffe das macht es etwas klarer.
 
Ja, nur ist es so das sich das Urheberrecht eines Stückes auf die Gesangsmelodie bezieht.

Weder für Basslinien, schon gar nicht für Drums oder bestimmte Rhythmik von Gitarren bestehen Urheberrechte im Sinne eines Songs. Das ist ja noch kein Song.

Zum Song wird es ja erst durch Gesangsmelodie und Text.

Ändert oder ergänzt jemand deinen Text, so gehören ihm zum Teil die Urheberrechte am TEXT.

Ich bekomme oft nur am Handy nur vorgesungene Melodien und wir machen daraus eine komplette Produktion.

Urheber ist der, der mir seine Melodie am Handy vorgesungen hat.


Edit: Mit Basslinien meine ich jetzt so Offbeat Basse usw.
 
Dann hast Du mir meine Frage beantwortet, danke.

Rein interessehalber: Woran wird das Urheberrecht an Instrumentalsongs gemessen? Ich denke da speziell an Genres wie Progressive Rock. Die bestehen ja oft nur aus Basslinien und bestimmten Rhythmiken von Gitarren. Oder zählen hier dann die instrumentalen Melodien?
 
Bevor Mißverständnisse entstehen....

Sicherlich gibt es Ausnahmen, prägnante Basslinien, Gitarren-Soli, vielleicht auch Breaks vom Drummer. Aber das ist nicht die Regel bei diesem ganzen Mainstream-Songs.

Ich weiß ja auch nicht wie deine Instrumentals aufgebaut sind, ob prägnante Elemente vorhanden sind. Und selbst das ist schwierig zu sagen. Meiner Meinung nach ist das trotzdem kein Song ohne Melo und Text.

Edit: Haben deine Stücke denn schon eine Gesangsmelodie?
 
Ok, da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
Ich schreibe die Stücke und nehme sie komplett zuhause mit allen Instrumenten (Drums, Keys, Gitarren, Bass) auf und erstelle das Arrangement. Eben komplett bis auf die Gesangslinie und den Text. Davon mache ich dann einen Mixdown und trage ihn in das Projekt wo der Sänger dann Gesangsmelodie plus Text auf das bestehende Stück legt.

Das Urheberrecht eines Werkes liegt anteilig sowohl beim Komponisten (= Musikkomposition) als auch beim Textdichter (= Liedtext), sofern beides nicht von der selben Person stammt. Der Musiker, also der Sänger, besitzt an einem Werk, für das er die Interpretation der Musik macht, sogenannte Leistungsschutzrechte. Gleiches gilt für die Tonträgerhersteller, die Plattenlabels und Produzenten.
 
Jagger/Richards
 
Ja, nur ist es so das sich das Urheberrecht eines Stückes auf die Gesangsmelodie bezieht.

Weder für Basslinien, schon gar nicht für Drums oder bestimmte Rhythmik von Gitarren bestehen Urheberrechte im Sinne eines Songs. Das ist ja noch kein Song.

Zum Song wird es ja erst durch Gesangsmelodie und Text.

Ändert oder ergänzt jemand deinen Text, so gehören ihm zum Teil die Urheberrechte am TEXT.

Ich bekomme oft nur am Handy nur vorgesungene Melodien und wir machen daraus eine komplette Produktion.

Urheber ist der, der mir seine Melodie am Handy vorgesungen hat.


Edit: Mit Basslinien meine ich jetzt so Offbeat Basse usw.

Das würde ich nicht so sehen. Das Werk ist als geistige Schöpfung natürlich insgesamt geschützt, es ist aber im Zweifel der prägende Bestandteil (im Pop meinetwegen die Vocal Line) aber natürlich auch andere Melodien / Soli. Eine banale Chordfolge wird im Zweifel für sich genommen nicht schützenswert sein, mit eingenständiger Melodie hingegen schon.

Allerdings möchte ich in dem Zusammenhang auf die Rechte des ausübenden Künstlers § 73 und folgende Urheberrechtsgesetz hinweisen.

Soweit ihr nicht nur Live performt, sondern auch recorded, kann zudem ein Miturheberrecht an der Performance entstehen. Daher wäre es im Zweifel sehr sinnvoll, die rechtlichen Beziehungen der beteiligten zu klären und schriftlich zu fixieren. Dann gibts auch keine Tränen. :)

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Kreative, seien es Musiker, Designer oder Fotografen Verträge jeglicher Art zutiefst hassen. :))
 
Meiner Meinung nach ist das trotzdem kein Song ohne Melo und Text.

Hmmm...wenn das Instrumental schon so prägend ist, dass es auch ohne Gesang erkannt wird, denke ich dass da genug Grundlage für ein Urheberrecht ist. Aber dein Gedankengang würde mir erklären warum es soviele Freebeats für Rapper gibt...wenn sich da rechtlich halt eh nix zu schützen gibt :D

Und was ist mit Techno oder so Zeug? Kein Gesang, kein Text, keine Melodie im eigentlichen Sinne....
Damit dann also urheberrechtlich gar nicht schützbar ?....ich hab ja keine Ahnung von dem Kram...aber irgendwie hat die Argumentation für mich Lücken..
 
Das Problem des Urheberrechts ist, dass die Definition des "Werkes" so schwierig und (bewusst) schwammig ist. Ein (schützenswertes) Werk ist eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers, die in einer wahrnehmbaren Form zum Ausdruck gebracht wird und in der die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck kommt.

So, bitte jetzt Songs, Beats, Basslines usw unter diese Definition subsummieren. :)

Bei der Frage der Schöpfung gibt es zu allem Überfluss noch die sogen. Schöpfungshöhe, wo banales Zeug (z.B. mein Design ist Arial Black in 72 Punkt, Bold, embossed -> Kein Werk!) aussortiert werden soll. Auf der anderen Seite gibt es die sogn. "Kleine Münze" des Urheberrechts, wo in einer entgegengesetzten Kontrollüberlegung gesagt wird, naja, ditt is vielleicht doch janz jut.

Bei der Frage, wie eigenständig etwas ist bzw. ob die Schöpfungshöhe erreicht ist, kann man sich ausgiebig streiten. ZB Thicke, oder Tom Petty und hier der Typ....

Bei Techno wird man die Eigenheiten des Songs insgesamt mit denen eines anderen vergleichen.

Wenn kein "Werk" vorliegt, ist der Erschaffer eines Minimal Tracks aber nicht rechtelos, sonden ist auch über die bereits genannten Leistungsschutzrechte geschützt.
 
Meiner Meinung nach ist das trotzdem kein Song ohne Melo und Text.

Hmmm...wenn das Instrumental schon so prägend ist, dass es auch ohne Gesang erkannt wird, denke ich dass da genug Grundlage für ein Urheberrecht ist. Aber dein Gedankengang würde mir erklären warum es soviele Freebeats für Rapper gibt...wenn sich da rechtlich halt eh nix zu schützen gibt :D

Ein Beat, oder eben auch Instrumental, ist eine Komposition und als solche natürlich ein geistiges Eigentum, welches durch einen Komponisten bzw. durch das Urheberrecht geschützt werden kann.
Das im Grunde der erste Teil eines Songs. Sobald eine Zusammenarbeit zwischen Komponist und Textdichter erfolgt, wobei letzteres den Songtext verfasst, so sind beide Miturheber des fertigen, bzw. entstandenen, Songs. Der Urheber der Komposition ist und bleibt der Komponist, der Urheber des Textes ist und bleibt der Textdichter. Am Song sind letztendlich beide zu gleichermaßen Miturheber.
Alles weitere (wie ich oben schon schrieb) fällt dann unter das sogenannte Leistungsschutzrecht.
 
Moin

Da ich ja nun nicht erst seit dem Bestehen des Internets, ein Urheberrecht im künstlerischen Sektor für völligen Quark halte, sind alle Gedanken in dieser Richtung schon von Beginn an ad absurdum geführt.
Wenn man mit seiner Hände Arbeit Geld verdienen möchte, dann sollte man Bäcker oder Tischler werden. Siehe auch "Panoramafreiheit", auch hier schlägt der Schimmel von Amts wegen Purzelbäume.

Sry, Jungs und Mädels, ich halte jegliche Diskussion um Urheberrecht im künstlerischen Sektor für absolut sinnlos. Warum? Gut setzt sich immer durch, schlecht nie. Schlechte Songs, um in unserem Bereich zu bleiben, werden nicht besser, wenn man ein "Urheberrecht" darauf hat.

Gruß
Peter
 
Sry, Jungs und Mädels, ich halte jegliche Diskussion um Urheberrecht im künstlerischen Sektor für absolut sinnlos. Warum? Gut setzt sich immer durch, schlecht nie. Schlechte Songs, um in unserem Bereich zu bleiben, werden nicht besser, wenn man ein "Urheberrecht" darauf hat.
Na, dann mach mal nen guten Song, lass dir den klauen und schau zu wie jemand anderes sich dran dumm und dämlich verdient nachdem du lange dran gearbeitet hast (ja, auch Musik kann viel Arbeit machen) und nen Haufen Knete für Equipment ausgegeben hast. Vielleicht würdest du dann den Sinn des Urheberrechtes erkennen.
 
Ich bin da jetzt kein Fachmann aber glaube, das die einzige Möglichkeit dein Uhrheberrecht zu schützen und oder später zu beweisen , das es dein Song, deine Idee oder dein Composing ist , es nur die Möglichkeit gibt diesen als Musikdatei, Noten oder sonstiger eindeutiger Niederschrift bei einem z. B. Notar zu hinterlegen. Das gilt bestimmt auch für Texte usw.
Sollte jemand anders also die Uhrheberschaft beanspruchen muss du ja beweisen das du der Uhrheber bist , und das wird denke ich ohne Hinterlegung schwer. Bei einer Hinterlegung wird zum zweiten auch das Datum also die Entstehung fixiert , was bei einem Streitfall sicher auch wichtig ist.

Aber wer macht das schon ? Kostet sicher auch Geld...aber wenn man sowas machen möchte wäre das denke ich der Weg...am besten bei einem Anwalt oder sonstigen Fachmann oder Fachfrau nachfragen..

lg
hopoh
 
Na, dann mach mal nen guten Song, lass dir den klauen und schau zu wie jemand anderes sich dran dumm und dämlich verdient nachdem du lange dran gearbeitet hast (ja, auch Musik kann viel Arbeit machen) und nen Haufen Knete für Equipment ausgegeben hast. Vielleicht würdest du dann den Sinn des Urheberrechtes erkennen.

Ist natürlich ne fiese Sache, Aber wie oft passiert das denn in der Praxis?

Und wenn das EINMAL doch passiert, dann soll es wohl so sein, trotzdem möchte ich nicht ständig mit der Angst leben, jemand könnte mich beklauen und so in Sorgen versunken Rechtsanwälte und Notare aufsuchen, auf dass sie meine Werke beschützen, gegen ein Schutzgeld. Und um dann im Zweifelsfalle ganze Gerichte zu beschäftigen und eine nervenzermürbende Materialschlacht zu führen.

Kästner sagt Nachahmung sei die aufrichtigste Form der Anerkennung und Robert Schuhmann sagt wiederum (irgendwer hat hier mal seine Huas und Lebensregeln verlinkt)

"Hinter den Bergen wohnen auch Leute. Sei bescheiden! Du hast noch nichts erfunden und gedacht, was nicht Andere vor dir schon gedacht und erfunden. Und hättest du's, so betrachte es als ein Geschenk von Oben, was du mit Anderen zu theilen hast."

Dieser Satz gefällt mir besonders gut.

Mit solchen Gedanken im Kopf lebt es sich dann doch viel besser in der Ausübung in der Kunst. Sollen Hobbyjuristen und raffgierige Angsthasen sich mit den Ängsten rumplagen, ich hab mich davon befreit.

Ich meine dass es das Urheberrecht als solches in niergeschriebener Form gibt ist natürlich gut, und der Tag an dem es irgendwann eingeführt wurde sei gesegnet, es war ja ein Fortschritt. Aber positives Denken ist auch ein wichtiges Gut und sollte uns gerade in dieser Zeit am Herzen liegen.

Außerdem wird das Urheberrecht seit je her von der Industrie und Interessenkartellen ausgenutzt und ins Absurdum geführt, dass einem alles vergehen kann.
 
Ich hab keine Angst beklaut zu werden, dafür ist meine Musik viel zu wenig mainstreamig. Aber ich bin froh daß wenigstens ein zumindest theoretischer Schutz davor besteht.

Außerdem wird das Urheberrecht seit je her von der Industrie und Interessenkartellen ausgenutzt und ins Absurdum geführt, dass einem alles vergehen kann.
Dann sei mal froh daß du in Deutschland bist. Bei den Amis gibst du die Rechte an deiner Musik an die Industrie ab wenn du nen Vertrag machst, dh wenn der Vertrag ausläuft gehört dir deine Musik nicht mehr.

Zum Thema Urheber-Nachweis:
Da gibt es Internetseiten wo man Dateien mit einem digitalen Zeitstempel versehen kann. Müsste doch auch gehen, oder?
 

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