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ralphalex
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Hallo HR-Community,
ich möchte jetzt meine Instrumentalstücke mit Melodie und Text vollenden, mit Gedichten meines Lieblingsschriftstellers. Darf ich das dann ohne weiteres veröffentlichen, oder wie sieht die Rechtslage hier aus ? Rainer schreibt ja schon im Eröffnungs-Beitrag, daß es auch bei den Texten Urheberrechte zu beachten gilt. Rudere ich mit den fremden Gedichten in eine Sackgasse und darf das dann nicht veröffentlichen, oder darf ich veröffentlichen, muß nur den Schriftsteller mit angeben ?
Bitte gebt mir einen Rat.
ich möchte jetzt meine Instrumentalstücke mit Melodie und Text vollenden, mit Gedichten meines Lieblingsschriftstellers. Darf ich das dann ohne weiteres veröffentlichen, oder wie sieht die Rechtslage hier aus ? Rainer schreibt ja schon im Eröffnungs-Beitrag, daß es auch bei den Texten Urheberrechte zu beachten gilt. Rudere ich mit den fremden Gedichten in eine Sackgasse und darf das dann nicht veröffentlichen, oder darf ich veröffentlichen, muß nur den Schriftsteller mit angeben ?
Bitte gebt mir einen Rat.