fremde Lyrik vertonen/Rechtsfrage

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ralphalex

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Hallo HR-Community,
ich möchte jetzt meine Instrumentalstücke mit Melodie und Text vollenden, mit Gedichten meines Lieblingsschriftstellers. Darf ich das dann ohne weiteres veröffentlichen, oder wie sieht die Rechtslage hier aus ? Rainer schreibt ja schon im Eröffnungs-Beitrag, daß es auch bei den Texten Urheberrechte zu beachten gilt. Rudere ich mit den fremden Gedichten in eine Sackgasse und darf das dann nicht veröffentlichen, oder darf ich veröffentlichen, muß nur den Schriftsteller mit angeben ?
Bitte gebt mir einen Rat.
 
Hallo ralphalex,

Wer ist der Schriftsteller?

Aus welchem Land kommt er?

Wann ist er gestorben?
 
Hermann Hesse, geboren in Deutschland (gilt als deutsch/schweizerischer Dichter - was immer das heißen mag ?), gestorben im Jahr 1962 in der Schweiz.
 
hmmmm. nach deutschem Recht wären seine texte erst ab 2033 frei verfügbar... ich vermute, in der Schweiz ist es ähnlich.

Am besten Du schreibst den Verlag an, der seine Rechte hält. den muss man natürlich erstmal herausfinden.
 
Danke Rainer,
ich mach' mich mal auf die Suche.
 
Hallo, habe einen Text von Roma Ryan (Enja) nach meinen Vorstellungen vertont. Die begabte Lyrikerin lebt natürlich noch. Was muss ich nun tun um meine Vertonung bedenkenlos der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können (auch ohne kommerziellen Hintergrund).

Gruss radionline
 
Genau diese Fragen ob du es nutzen darfst bzw. dn Verlag der die Rechte hat. Einfach so ist nicht ....auch wenn es nicht kommerziell ist
 
Hallo und danke für die Antwort.
Wo kann ich diese Geschichte "rechtlich untermauert" nachlesen?

Gruss radionline
 
radionline schrieb:
Hallo und danke für die Antwort.
Wo kann ich diese Geschichte "rechtlich untermauert" nachlesen?

Gruss radionline

Kurz zusammengefasst und erklärt:

http://www.netzwelt.de/news/74221-abgelaufenes-copyright-kostenloser-song-download-erlaubt.html

Ganz kurz:

http://dejure.org/gesetze/UrhG/64.html

Ausführlich abschließend:

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

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