"unverkäufliche" Samples!?

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FIXXXER

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Hallo,

ich würde mal gerne wissen wie da die Rechtslage ist und ob man etwas gegen diese
"Verkaufsverbote" machen kann.

Im meinem Fall handelt es sich um Kontakt Libraries die mit digitalen Wasserzeichen
versehen sind.

Meiner Meinung nach ist das alles Bluff, ich weis zwar das solche Wasserzeichen
existieren kann mit aber nicht vorstellen wie mich das vom Verkaufen abbringen soll.

Würden die Samples halten was Sie in den schön gefakten Videos versprechen wäre
das alles ja kein Thema, aber naja, dass ist wieder ne andere Story...

Das hier steht auf der hersteller Homepage und bezieht sihc auf die Frage : Do you offer refunds?

We unfortunately cannot refund products that have been downloaded, for multiple reasons. Our watermarking system generates unique serial/license numbers per download and would make a resale impossible. Furthermore there is no way to prevent unauthorized re-use once it’s been downloaded.




Wenn ich das richtig verstehe handelt es sich aber hierbei um eine "Rückgabe" welche nicht möglich ist, von "Weiterverkauf" steht da aber erst mal nichts, oder? Das "resale" bezieht sich hierbei auch auf den Anbieter und nciht den endverbraucher.

mfg

Torn
 
Die Lizenzvereinbarung auf der Seite sagt eindeutig: This license is nontransferable and expressly forbids resale or lease of the product.
 
nur mal so aus neugier: wie ist denn da inzwischen die rechtslage in deutschland?

ich erinnere mich noch wie vor einigen jahren da die diskussion im netz rumging, dass spectrasonics mit einem ähnlichen weitervekaufsverbot tatsächlich deutscher rechtsprechung widersprachen (und dann auch tatsächlich spectrasonics zähneknirschend für deutsche kunden unter der hand eine ausnahme machte).

hat sich da seitdem irgendwas geändert?
 
von "Weiterverkauf" steht da aber erst mal nichts, oder

Wie gut isn dein englisch? :D

resale impossible

Wenn die es nicht wiederverkaufen können, wirst du es erst recht nicht dürfen.
Wenn Weiterverkauf erlaubt wäre, welchen Sinn würde denn dann das Watermarking noch haben? ;)

Aber das wäre eh nur zu beweisen, wenn du die Lib jetzt 1:1 verkaufst. In den Endresultaten..also fertigen Mixes dieser Leute dürfte das Watermarking ja kaum überleben...also könnten dich höchstens deine eigenen Käufer anzeigen, wenn ich das richtig überblicke.
 
Soweit ich weiss ist es per EU Recht nicht erlaubt den Weiterverkauf zu untersagen. Jedoch gilt das für den Verkauf von Produkten. Die Hersteller tricksen dann rum und sagen dass sie dir bloß ne unbegrenzte Nutzungslizenz gewähren, dir aber das Produkt nicht verkaufen. Man müsste es mal auf einen Rechtsstreit drauf ankommen lassen (am besten mit Rechtsschutzversicherung).

Disclaimer: beware of ze gefährliche Halbwissen
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unbegrenzte Nutzungslizenz
Kenn ich...meine MIetwohnung fällt da quasi auch drunter :D
Die is mittlerweile auch schon lange "bezahlt" aber gehört mir immer noch nicht.
 
hat sich da seitdem irgendwas geändert?

Ich weis nicht auf was für eine Diskussion du dich da beziehst, aber ich hab das vor Jahren auch schon mal.

Wollte meine Trilogy Plugin auf Ebay verkaufen...wurde massiv belästigt, das Angebot zurückzuziehen mit dem Verweiß: Ich hätte mir beim Kauf des Plugins die Samples nur geliehen. Die haben mir nicht mal geglaubt, dass ich ein Original habe... Hab sogar Fotos von Packung und den 5 Cds mit der Supportemail im Hintergrund geschickt. Rechnung hatte ich leider nicht mehr, war schon einige Jahre alt.

Mittlerweile habe ich mich damit abgefunden. Wollte meine Version wieder aktivieren...die haben die Serial gesperrt und nun hab ich denen viel Geld geschenkt.

Sorry, aber bei dem Programm würd ich sogar ne gecrackte Version nehmen. Sowas ist einfach dreist.
 
Mittlerweile habe ich mich damit abgefunden. Wollte meine Version wieder aktivieren...die haben die Serial gesperrt und nun hab ich denen viel Geld geschenkt.

Sorry, aber bei dem Programm würd ich sogar ne gecrackte Version nehmen. Sowas ist einfach dreist.

Hmm, wäre das in diesem Fall nicht sogar legal, wenn du einen Crack benutzen würdest? Du hast ja schließlich ordnungsgemäß eine Lizenz für die Nutzung des Plugins gekauft und kannst das auch nachweisen. Wo die Software herkommt, sollte dann doch eigentlich sogar nachrangig sein.
Aber Achtung: Dies ist nur meine unbedeutende Sichtweise als Amateur-Jurist! :D


Und ich betone, dass ich ansonsten Cracks in keinster Weise gutheiße! :sx3:
 
Natürlich heiße ich das auch nicht gut. Aber die machen einfach auf Stur und ich hab keinen Bock noch zichtausend Mails mit denen auszutauschen.

Ärgerlich um das Geld, aber ich brauch das Plugin eig nicht wirklich. Zwischendurch wär schon mal schön, bisschen rumzuspielen aber
smil54.gif
 
Es dürfte in der Tat Auslegungssache sein, denn man kauft ja heute meistens nur die Lizenz an den Audiosamples, nicht die Software an sich. Ob das dann auch noch unter das Urteil des EuGH subsumiert werden kann, müssten wohl Anwälte klären - ob es einem das Wert ist, muss jeder für sich entscheiden.

Das Watermarking an sich würde sicher bei reinen Kontaktlibraries kein technischer Hinderungsgrund sein, aber stell Dir mal vor, der Käufer stellt die von Dir erworbene Library in´s Netz und die identifizieren Dich dann als den Verursacher. Man mag meinen: "warum sollte das jemand tun?", aber genau das scheint recht häufig zu passieren. Spitfire hatte damit beispielsweise arg zu kämpfen woraufhin sie ihr shop System stark reglementiert haben (erweitertes fraud checking, nur noch Kreditkarte, kein paypal mehr, bei jedem kleinsten Zweifel werden die Orders manuell abgearbeitet usw.).

Leute kaufen mit geklauten Identitäten Sample Libraries um sie dann in´s Netz zu stellen - in diesem Fall bringt das Watermarking natürlich gar nichts, weil man keine Rückschlüsse auf den eigentlichen Käufer ziehen kann. In Deinem Fall hingegen schon - Du bist als Käufer ja identifizierbar und es ist Dir nicht erlaubt, die Library weiter zu verkaufen (außer Du kämpfst das vor Gericht durch).

Als bluff würde ich das somit nicht abtun - da ist schon was dran und manche Hersteller verfolgen die Verbreitung ihre Libraries sehr aufmerksam.
 
@Latenz
ja das ist mir klar nur wie wollen die erreichen das man nicht weiter verkauft!?
Es sind einfach Wav samples+NKI Dateien

@Nachtschicht
das frage ich mich auch, ich meine mal gelesen zu haben das solche Lizenzvereinbarungen
untzlässig sind und der Hersteller einen nicht dazu zwingen kann auf den gekauften Samples sitzenzubleiben.


@Soundkraft
mein English is very gut, man muss das Ganze aber im Kontext betrachten. Der Hersteller sagt das ein
Weiterverkauf meiner Samples für den Hersteller nicht möglich ist. Genau da sehe ich keinen Sinn drin,
der Hersteller verkauft meine Samples ja nicht sondern ich selbst. Warum ich das nicht darf
kann ich im Moment nicht genau nachvollziehen.

@ModulationMatrix
ich verstehe genau was du meinst, ich werde mir mal die Lizenzvereinbarung mal genauer anschauen.

@suboptional
danke für den Link!

@hoax666ify
typischer Fall von Horror Story, da wurdest du mE richtig übern Tisch gezogen!

@emu2009
genau da liegt auch meine Befürchtung, auf der anderen Seite erscheint es mir komisch warum jemand
Unmengen an Geld ausgeben sollte nur um dann das Produkt Gratis zum Download anzubieten.
Das Watermarking sehe ich deshalb shcon als Bluff oder besser gesagt als Abschreckung,
ob es wirklich "funktioniert" bezweifle ich im Moment noch.

Ich habe bereits einmal eine solche Library verkauft, damals noch mit Absprache zum Anbieter,
er hat es nicht gerne erlaubt hat dann aber nachgegeben vorallem weil ich nachweisen konnte
das sein Produkt nicht so funktioniert wie angepriesen.

Dies ist beim Aktuellen Produkt auch der Fall,. Ich habe auch hier den Support kontaktiert wurde aber
mehrmals ohne Lösung abgewimmelt bzw. es wurde nicht mehr auf meine Anfragen geantwortet.

Wenn man bedenkt das es sich hierbei noch um produkte handelt für die ich ca 1500€ ausgegeben habe
ist das schon sehr bitter.


mfg
Torn
 
Die nki enthalten einen key der dich identifiziert. Dadurch können sie nachvollziehen von wem die Dateien stammen.
 
Aber wie siehts denn dann mit Hardware aus? Eine Workstation? Sind auch Sounds innen...da könnte man genauso argumentieren und den Wiederverkauf unterbinden...
 
Aber wo er recht hat, hat er natürlich recht.
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auf der anderen Seite erscheint es mir komisch warum jemand
Unmengen an Geld ausgeben sollte nur um dann das Produkt Gratis zum Download anzubieten.

Ganz früher ...also als früher noch früher war gabs da unter Crackern sowas wie sportlichen Ehrgeiz ne Software als erster gecrackt zu haben. Und alle diese "Sportcracker haben die originale Version gekauft...unglaublich :D

Heutzutage baut man nen Virus oder Trojaner ein...fällt bei ner selbstentpackenden Zip-Datei ja nicht auf...und holt sich das Geld für den Einkauf dann mit blinkenden Desktopbildschirmen (Bitte bezahlen oder dein Windows ist tot) oder einfach indem man deine Kontodaten ausspäht, zurück. ;) Da lohnt sich so ein Kauf natürlich, zumal letztendlich sogar der mutmassliche Täter quasi mit den Daten (durch das Watermark) geliefert wird. Da beweise mal, dass du nix damit zu tun hast.

Ich denke jedenfalls, dass mir persönlich das Risiko zu hoch wäre sowas zu verkaufen....aus dem einfachen Grunde, weil es mir auch zu hoch wäre sowas zu kaufen.

Ich hab mal ne Nvidia-Grafikkarte (im Laden!!!) gekauft, die ein Rückläufer war und der 2 Spieleserials beilagen. Ratet mal ob eins der Spiele noch zu aktivieren war ;). Und wieviel Zeit es mich gekostet hat den Händler zu überzeugen, dass nicht ich selber nur die Serials haben wollte :(

Seitdem keine Gebrauchtware oder auch nur "B-Stock" mehr bei mir...nie mehr,
Umsomehr gilt das natürlich für Software.
 
der widerspruch zwischen EU recht einerseits und dem "lizenzerwerbsverfahren" andererseits ist ja letztlich schon immer so. interessant wäre es zu wissen, ob es zu dem thema jemals irgendwelche referenzurteile gab, aber da sind wir wahrscheinlich hier im falschen forum.

so oder so: schlussendlich wärs mir das risiko wohl nicht wert.
 
Aber wie siehts denn dann mit Hardware aus? Eine Workstation?

Ich denke das in irgendeinem Yamaha-Manual auch mal vor 20 Jahren gelesen zu haben, dass die Sounds irgendwie nicht "weiterverwertet" werden dürfen.. Damals hab ich diesen Passus nicht verstanden, da mir nicht klar war , dass man Sounds auch absamplen oder "nachbauen" kann und dann diese Sounds einfach nur weiterverkauft, ohne damit Musik zu machen. Nu is mir klar was die damit meinten.
 
Bring die nicht noch auf Ideen... zwinker

Naja, hätte da schon ein paar Ideen, z.b. das Dongle-Armband. Beim ersten mal einschalten machts nen kleinen Pieks und schon ist dein Armband auf deine Dna registriert. So kannst nur noch du das Keyboard spielen und ein Weiterverkauf ist unmöglich :D Ausser mit Hand
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