Videoaufzeichnung eines Schulmusicals

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Tonangel

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Am Jahresende soll ein Schulmusical aufgeführt werden. Es handelt sich dabei um Aida, bei der Aufführung bekommt es einen anderen Namen, der aber noch nicht feststeht. Der Originalname darf aus irgendwelchen rechtlichen Gründen nicht verwendet werden. Die Veranstaltung wird bei der Gema angemeldet und die Schule zahlt entsprechend die Gebühren.
Nun möchten die Schüler später von der Aufführung einen Videomitschnitt auf DVD haben. Diese DVD soll ausschließlich an die Beteiligten des Musical weitergegeben werden, als Erinnerung.
Gewinn wird mit dem Verkauf der DVD nicht erzielt (Abgabe zum Selbstkostenpreis).
Was muss rechtlicht beachtet werden. Ist dafür die Gema zuständigt oder ist das "frei" ?

Viele Grüße
Günter
 
Hallo,

zunächst einmal:

Ein Musical ist "Großes Recht" und wird nicht bei der GEMA angemeldet! Die GEMA kassiert gerne auch für Musicals, ist dazu aber überhaupt nicht berechtigt. Musicals müssen stets beim Urheber (bzw. dessen Verlag) direkt angemeldet werden. Dieser wird entweder die Aufführung untersagen (bei AIDA könnte Dir das durchaus passieren) oder in Abhängigkeit von der Ausgestaltung, den Eintrittsgeldern und der zu erwartenden Besucherzahl eine Gebühr festlegen, die euch dann berechtigt, das Musical aufzuführen, Notenmaterial zu nutzen (wird dann oft sogar gestellt) und damit zu werben.

Den Namen zu ändern wird euch nicht viel nützen. Das wäre sogar ein Verstoß gegen geltendes Recht! Um die Anmeldung beim Urheber bzw. beim Verlag werdet ihr nicht drum herum kommen. Das nicht zu tun kann horrende Strafen nach sich ziehen, die schon manchen Lehrer ruiniert hat, denn die Schulen weisen das im Allgemeinen weit von sich (war mal Lehrer und Mitglied einer Schulmusik-Mailingliste, in der das oft ein Thema war - selbst die Bezirksregierungen warnen mittlerweile davor!).

Ihr solltet diesen Rat also unbedingt beherzigen.

Ein anderer Fall liegt vor, wenn ihr KEINE SZENISCHE AUFFÜHRUNG, sondern eine KONZERTANTE AUFFÜRHUNG macht. Es werden dann nur die Stücke dargeboten. Dann ist in der Tat die GEMA zuständig. Die Veranstaltung wird dann nur gemeldet und die Setlist eingereicht. Für Schulen gibt es in der Regel mittlerweile einen Pauschal-Vertrag mit der GEMA, so dass für die einzelne Schule keine Kosten anfallen.

Was ihr nicht dürft, ist, selbst ein szenisches Spiel rund um die Lieder herum ohne Genehmigung zu entwerfen. Auch das würde gegen das "Große Recht" verstoßen.

So, nun zur DVD:

Bei einer DVD, die nur für private Zwecke gedacht ist und nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich gemacht wird, ist das nicht weiter problematisch. Weder GEMA noch sonst wer bekommen dafür Geld. Anders sieht es bei einer Veröffentlichung aus. Immer dann, wenn etwas öffentlich wird, ist die GEMA bzw. der Musikverlag berechtigt, Geld für die Veröffentlichungsrechte zu verlangen. Also die DVD schön privat halten und nur an die Darsteller verteilen. Die DVD muss natürlich privat gebrannt werden (nicht im Presswerk).

Wenn ihr nun glaubt, dass der Musikverlag euch schon nicht auf die Schliche kommen wird und ihr es einfach darauf ankommen lassen wollt, AIDA ohne Genehmigung aufzuführen, möchte ich euch noch einmal warnen. Irgendwer findet die Veranstaltung: sei es in der Presse, die darüber berichtet, sei es ein Kommentar in einem Forum (wie der hier) oder die Berichterstattung auf der Internetseite der Schule. Ich habe einen GEMA-Mitarbeiter mitten in eine Veranstaltung auf einem Kuhdorf im Sauerland platzen sehen. Auch die Mitarbeiter der Musikverlage haben stets Schulen und Vereine im Auge, weil das Aufführen von Musicals mittlerweile zum Alltag geworden ist.
 
Vielen Dank für deine zahlreichen Hinweise. Zur Aufführung selbst kann ich nichts sagen, ist nicht meine Baustelle. Ich habe nur die Info das es bei der Gema gemeldet wird. Ist auch nicht das erste Muscial dieser Schule. Den Sinn der Namensänderung werde ich mal in Erfahrung bringen. Muss ja irgendeinen Grund dafür geben.

Zur DVD: Beim Presswerk wird nichts gemacht, dazu ist die Auflage zu gering. Aber macht es keinen Unterschied wer die DVD´s produziert ? Ich weiß nur das bei einem Presswerkauftrag die GEMA automatisch informiert wird. Aber wenn es rechtlich erlaubt ist, dann müsste es doch egal sein wer die DVD vervielfältigt.
 
Wie gesagt: Musical = NO GEMA.
GEMA nur dann, wenn es eine nicht-szenische Aufführung ist. Aber dann ist es ja kein Musical mehr.

Es ist echt unglaublich, dass es immer noch Musiklehrer an Schulen gibt, die das nicht wissen und als Beamte gegen das Urheberrecht verstoßen. Du solltest ggf. den verantwortlichen Lehrer darauf aufmerksam machen. Es gibt mittlerweile genügend Veröffentlichungen zu dem Thema - auch in Foren für Musiklehrer, Fachzeitschriften etc.

Noch einmal zur DVD:

Die Aufzeichnung der DVD als reine Erinnerung für einen begrenzten Personenkreis juckt niemanden. Nur eine Veröffentlichung (also ein unbegrenzter Personenkreis) würde dann genehmigungspflichtig.

GEMA und Musikverlage streiten seit Jahren mit den Schulvertretern darüber, wann eine Veranstaltung öffentlich ist und es wurde oft genug immer wieder darauf hingewiesen, dass alles öffentlich ist, was mehr Personen als Lehrer und Schüler einschließt (also z. B. Eltern, Großeltern etc.).

Viele Lehrer wissen auch nicht, dass sie im Unterricht keine selbst mitgebrachten Videos oder CDs abspielen dürfen und nur Medien der zuständigen Medienbildstellen zulässig sind. Aber das kann ja auch keiner kontrollieren und die Schüler werden den Lehrer kaum anschwärzen. Bei einer Musical-Aufführung ist das aber was anderes.

Hier mal eine URL zu diesem Thema. Da hat sich ein Fachanwalt für Medienrecht damit auseinandergesetzt. Vielleicht magst Du das einfach mal dem zuständigen Lehrer zeigen:

http://www.musikmachen.de/Ratgeber/Vorhang-auf-Buehne-frei-It-s-musical-time
 
Vielen Dank für den Link. Habe eben kurz quergelesen, sehr interessant. Werde den Artikel an die Zuständigen Personen weitergeben.
 
Gerade den Zeitungsartikel sollte sich der Kollege gut durchlesen. Übrigens soll es sogar schon vorgekommen sein, dass die GEMA trotz einer bühnenmäßigen Aufführung kassieren wollte. Man sollte dann wissen, dass man nur dem zuständigen Musikverlag oder der VG Musikedition gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist, nicht der GEMA.
 
Wir reden hier von Aida von Guiseppe Verdi richtig?

http://de.wikipedia.org/wiki/Aida_(Oper)

Falls es so ist: bitte nie, nie wieder, auch nicht aus Versehen diese Jahrhundertoper ein "Musical" nennen. Das ist eine Oper, es hat nichts mit dem Retortenmüll der Musicalindustrie zu tun.

Und dann: Verdi ist 1901 verstorben, damit ist sein Werk komplett ohne Wenn und Aber seit 1971 gemeinfrei. Wenn ihr es aufführen, aufnehmen und die Aufnahmen kommerziell oder kostenlos verbreiten wollt, dürft Ihr das jederzeit ohne irgend jemanden auch nur zu fragen.

Vorsicht ist nur beim Notenmaterial geboten. Viele Noten für beliebte Opern des 19ten Jahrhunderts sind lange nach dem Tod der Komponisten von Bearbeitern geschrieben worden. Bei diesen Versionen muss man die Autorenrechte dieser Bearbeiter und auch die Verlagsrechte der jeweiligen Herausgeber beachten.

Hier gibt es frei verfügbare Noten:

http://en.wikipedia.org/wiki/International_Music_Score_Library_Project
 
Die Beträge, die da zu zahlen sind, sind übrigens sehr unterschiedlich und frei verhandelbar. Das reicht von 20 Euro bis einige Hundert Euro für Laienproduktionen.

In unserer Kirchengemeinde wurde ein Kindermusical aufgeführt, da waren es 20 oder 30€, die zu zahlen waren, obwohl es ein recht erfolgreiches Musical im Original war. Dem Verlag kam es da nicht so sehr auf das Geld an, sondern eher darauf, das Musical weiterhin bekannt zu halten und darüber dann auch die Musik auf CD zu verkaufen. Da wurden dann auch schnell die Bild-Rechte für das Plakat eingeräumt usw.

In einer anderen Kirchengemeinde und Schule wurde regelmäßig Godspell aufgeführt. Das war schon etwas teuerer und lag, wenn ich mich richtig erinnere, bei knapp 200€ pro Aufführung. Berechnet wurde das da wohl nach Zuschauerzahl.

Man sollte immer die eigene Produktion anmelden. Nicht nur aufgrund der sonst drohenden Strafe, sondern auch, weil man u. U. sogar den Support des Musikverlages bekommt (also Noten/Playbacks beziehen kann, die nicht im Handel zu kaufen sind, Logos für die Werbung bekommt und nutzen darf etc.). Außerdem schläft man besser, wenn man keine Angst vor dem Auffliegen haben muss. Man muss ja schließlich auch die eigene Produktion bewerben und jedes Lokalblättchen ist mittlerweile im Internet vertreten. Man kann somit per Google mehrere Jahre alte Artikel abrufen und die Gefahr, auch nach mehreren Jahren noch aufzufliegen, ist größer denn je.
 
Ach so, noch eine Sache:

Wenn in unmittelbarer Nähe das Musical professionell gespielt wird, dürfen keine Laien-Produktionen zur gleichen Zeit aufgeführt werden. Das ist eigentlich bei allen Verlagen so geregelt und ja auch verständlich (vor allem angesichts heutiger Musical Eintrittspreise!). Auch hier würde ich mich vorher erkundigen, so kann man sich schon ausrechnen, ob es überhaupt bei einem so bekannten Musical die Chance gibt, dieses aufzuführen.
 
Noch einmal zur DVD:

Die Aufzeichnung der DVD als reine Erinnerung für einen begrenzten Personenkreis juckt niemanden. Nur eine Veröffentlichung (also ein unbegrenzter Personenkreis) würde dann genehmigungspflichtig.

Da muss ich nochmal kurz nachfragen.
1.Wodurch wird das belegt? Ich kann im UrhG §53 nichts dazu finden.
Das was ich gefunden habe, ist dies hier:
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/checkl/musik_theater.htm

2. Ist es rechtlich egal wer die Aufnahme durchführt (Eltern, Schüler, Lehrer)

Bei meiner Frage bzgl. der DVD Erstellung gehe ich davon aus das die Aufführungsrechte geklärt sind. Ich nehme also eine genehmigte Aufführung auf.

Viele Grüße
 
Das Problem ist, dass hier der Begriff der "Öffentlichkeit" nicht richtig festgelegt ist.

Wenn Du etwas recherchierst, wirst Du Medienanwälte finden, die Dir sagen, dass Aktivitäten innerhalb der Schule (nur Lehrer und Schüler) nicht öffentlich sind. Sie stellen sich deshalb auf den Standpunkt, dass in diesem Rahmen die gleichen Maßstäbe anzuwenden sind wie im privaten Bereich, z. B. könntest Du ja auch mit Freunden einen gemeinsamen Fernsehabend veranstalten. Machst Du das in den eigenen vier Wänden, ist es unbedenklich. Stellst Du hingegen in Deinem Garten eine Leinwand für die ganze Nachbarschaft auf, ist es öffentlich und verboten.
Die Rechteinhaber versuchen, die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material innerhalb des Unterrichts zu untersagen und möchten gerne Geld dafür sehen. Das ist der Grund, warum einige Bundesländer dazu raten, ausschließlich Material aus den Medienbildstellen zu werwenden, da dieses lizenziert ist. Das ist aber im Alltag für Lehrer und Schüler unmöglich.
Es hat sich so über die Jahre hinweg ein Interessenskonflikt und eine rechtliche Grauzone entwickelt, in der Lehrer und Schüler agieren, nicht schön, ist aber so.

In dieser Grauzone befindest Du Dich auch, wenn Du das besagte Video drehst.
Führst Du es den Schülern nach der Aufführung innerhalb des Klassenzimmers vor, könnte man es als nicht öffentliche Aufführung sehen. Machst Du hingegen Kopien und händigst diese den Schülern aus, begibst Du ggf. das Video in die Öffentlichkeit und die Rechteinhaber könnten Dir die Hölle heiß machen, wenn sie davon Wind bekommen. Das ist leider nicht so unwahrscheinlich, denn Schüler lieben YouTube.

Du musst also abwägen, wie Du das Video verteilen willst. Bleibt es nur im Klassenraum und wird es nicht weiter verteilt, ist das sicher kein Problem. Verteilst Du es an die Schüler als Erinnerung, ist es so lange kein Problem wie es tatsächlich dort verbleibt und nicht an die breite Öffentlichkeit gelangt. Ist halt eine Grauzone und weder Landesregierungen noch Lehrer sind glücklich damit.
 
Danke Amaros,

bei der Aufführung wird es sich ganz klar um eine öffentliche Veranstaltung handeln.

Die Aufzeichnung und die spätere Weitergabe der DVD ( ausschließlich an die Beteiligten) soll aber nicht öffentlich sein. Das heißt, jede DVD ist nur für den privaten Gebrauch.

Wer ist denn letzendlich der Dumme, z.B. wenn ein Schüler auf die Idee kommt etwas bei YouTube hochzuladen. Derjenige der die Aufzeichnung gemacht hat, oder der Schüler der es hochgeladen hat?
Kann sich der, der das Video gemacht hat, mit einem Vorspann "nur für den privaten Gebrauch, keine öffentliche Vorführung" schützen.

Viele Grüße
 
Ob man sich damit wirklich schützen kann, weiß ich nicht. Ich würde es einfach mit diesem Satz im Vorspann machen. Letztendlich läuft das so, dass sich YouTube an denjenigen hält, der das Video hochgeladen hat. Du musst ja auch nicht Deinen Namen im Video nennen. Ich persönlich glaube, dass da gar nichts passiert, sofern nicht im großen Stil eine Veröffentlichung stattfindet oder das Video bei YouTube eine Million Hits erhält ;-)

Ich würde halt nur sicherstellen, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß vom Musikverlag (nicht von der GEMA!) an euch lizenziert wurde und Du nicht durch so ein Video später die Schule reinreißt, wenn das tatsächlich mal bei YouTube auftaucht oder sonstigen Kanälen.

Ich habe mal die Tontechnik für ein Schulmusical gemacht, welches in ganz großem Stil aufgeführt wurde: über 100 Akteure, Orchester, Band, großer Chor, viele, viele Funkstrecken und Headsets, große Yamaha Touring Konsole, die komplett belegt war. Riesiges Auditorium mit geflogenen Boxen. Alles sehr aufwändig und teuer. Ich habe von der Produktion und meiner Arbeit Fotos gemacht und in einem Forum einen Bericht über die Produktion geschrieben. Anschließend hat mich die verantwortliche Lehrerin beschuldigt, sie reingeritten zu haben, weil das Musical nämlich nicht lizenziert war. Dumm gelaufen, aber nicht meine Schuld. Tja, so schnell geht das.....
 
Hallo Amaros,

ich glaube auch nicht das was passiert. Mit dem genannten Vorspann sollte man einigermaßen sicher sein. Ob das jetzt rechtlicht einwandfrei ist ist mir auch nicht bekannt..

Du hast geschrieben dass du für ein Schulmusical die Tontechnik gemacht hast. Hatten die Darsteller alle Headsets oder nur die Sänger? Bei den Musical die ich bisher aufgezeichnet habe bekamen nur die Sänger Headsets. Die Dialoge der anderen Darsteller waren unverstärkt und somit kam es in der Aufnahme zu erheblichen Pegelunterschieden. Diese mussten später manuell ausgeglichen werden. Habe auch schon mit Mikros am Bühnenrand gearbeitet, u.a. mit Grenzflächen. Die waren dann aber nur für die Dialoge und wurden in einer zweiten Spur später zum Schnitt hinzugefügt.
Wie hast du das damals gelöst?

Viele Grüße
 
Hallo,

alle Darsteller und Sänger hatten Headsets bzw. Handhelds, alles mit Funkstrecken (Sennheiser). Anders wäre das in diesem riesigen Auditorium auch gar nicht gegangen. Die komplette Technik habe ich bei einer Rental Company gemietet, was mit knapp über 4000€ schon eine Stange Geld gekostet hat. Die haben das dann angeliefert, aufgebaut und ich habe mikrofoniert und gemischt. Das war für eine Schulmusical-Produktion schon eine echt große Nummer. Geordert war u. a. eine Yamaha PM3500 Konsole mit 52 Kanälen, die komplett belegt war. Grenzflächen würde ich für solche Sachen nicht einsetzen. Die Schüler sind keine professionellen Schauspieler, die gelernt haben, mit viel Stütze zu sprechen und entsprechend laut sind. Da kommt dann nicht viel rüber. Außerdem haben Orchester, Chor und Band an der Bühnenseite gespielt, das hätte zu viel Übersprechen bedeutet.

Solltet ihr vorhaben, mit Funkstrecken zu arbeiten, kann ich euch nur empfehlen, einen sehr guten Verleiher zu beauftragen. Aufgrund der DD1 (Digitalen Dividende) ist es sehr schwierig geworden, viele Systeme gleichzeitig störungsfrei zu betreiben. Die Verleiher haben aber die Möglichkeit, in Frequenzbändern zu arbeiten, die für den privaten Bereich nicht zugelassen sind. So entgehen sie Störungen durch LTE und erreichen eine größere Anzahl gleichzeitig nutzbarer Systeme. Es ist auch nicht ratsam, Systeme mehrerer Hersteller zu mischen. Auch das führt in der Regel zu Störungen.
 

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