Verwendung von Sprache aus Film wurde vom Urheber abgelehnt - Das gleiche selber einsprechen ?

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Hey,

wollte für einen Song ein Intro aus Sprache aus einem alten Film verwenden. 10 Sekunden. Film ist aus 1967.
Ohne Erlaubnis wollte ich nicht, also habe ich Warner Bros gefragt.
Hab auch geschrieben, dass das nicht gewerblich usw. passiert, jedoch veröffentlicht wird.
Warner freundlich: Nö.

Wie schaut es nun wohl damit aus, wenn ich das selber einspreche ? (hab schon) und es sich dem Orginal halt ähnelt ?
Meine Hoffnung ist, dass dies vielleicht eine kleine Grauzone darstellt, weil es sich nur um Text handelt ?

Vielleicht hat jemand sowas ja schonmal gemaked und kann oder mag berichten 👍

Gruß Mono, alias Stereo, möchtegern Dolby 🕺
 

Wenn sich dein Werk dann thematisch mit dem Zitat auseinandersetzt, geht evtl was über Zitatrecht?
Wenn es nur ein Intro für einen Instrumentalsong ist dann natürlich eher nicht.
 
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Automatisch. 😄 ;) Sobald Du einen Text verfaßt, hast Du das Urheberrecht dafür. Das darf man live komplett nachsprechen, aber nicht ungenehmigt veröffentlichen.
Zitieren dürfte auch veröffentlicht gehen, da wirds aber irgendwann (Länge des Zitats) problematisch.
 
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Wie geht das? Ich mein, dann dürfte man niemals zitieren? Ernst gemeinte Frage.
Text, Sprechperformance und auch synchronregie haben alle die nötige künstlerische schöpfungshöhe um Urheberrecht zu schaffen. Die Leistungen werden üblicherweise als total buyout an die Auftraggeber verteilt - dort sammeln sich fortan also alle Nutzungsrechte. Oft sind das entsprechende Verleiher
 
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Macht die Sprache vielleicht einen Unterschied, also z.B. Original englisch, Zitat deutsch?
Müsste leider englisch bleiben..Die Sprache wurde schonmal von Guns n Roses genutzt (civil war). Die soll also nicht an den Film, sondern an die Gunners erinnern
Wenn es nur ein Intro für einen Instrumentalsong ist dann natürlich eher nicht.
Ist ein 6Minuten Song, der vom Inhalt und Text her mit dem Inhalt der Speech im Grunde nichts zu tun hat.
Text, Sprechperformance und auch synchronregie haben alle die nötige künstlerische schöpfungshöhe um Urheberrecht zu schaffen. Die Leistungen werden üblicherweise als total buyout an die Auftraggeber verteilt - dort sammeln sich fortan also alle Nutzungsrechte. Oft sind das entsprechende Verleiher
Vielleicht müaste ich mal schauen, wie man von der Textdatei bei einem Release die Urheber nennen kann ?

Zur Not lasse ich mir was anderes einfallen. Aber wenn man sich mal etwas in den Kopf setzt... :)
 
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Müsste leider englisch bleiben..Die Sprache wurde schonmal von Guns n Roses genutzt (civil war). Die soll also nicht an den Film, sondern an die Gunners erinnern
Ahh, war damals '91 eine meiner ersten Vinyls. B-Seite von "You Could Be Mine". Beides tolle Songs. 🙂
 
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Ja, und die nachfolgenden zwei Sätze
 
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Also alleine der Satz: "What we have here is failure to communicate" kannst du so oft wie du willst in deinen Werken nachplappern. Das ist nicht schützenswert.
 
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sag doch einfach you anstelle von we: "what you got here is failure to communicate"
 
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  • #16
Auch wenn ich die Betonung der Sätze imitiere ?
Nach sicher. Sonst dürfte es ja keine einzige Parodie etc. geben. Die halbe Comedy-Szene lebt davon, dass sie Sätze nachahmt oder in einen anderen Kontext stellt.

Wenn es nicht gewerblich sein soll - warum fragst Du dann überhaupt Warner Bros.? Schlafende Hunde soll man nicht wecken.
 
  • #18
Wenn es nicht gewerblich sein soll - warum fragst Du dann überhaupt Warner Bros.? Schlafende Hunde soll man nicht wecken.
Na weil das ja trotzdem veröffentlicht wird und ich keine Skrupel habe mich korrekt zu verhalten :D
 
  • #20
Frage 1: Darf man das Filmzitat "What we've got here is failure to communicate" verwenden, wenn man es selbst nachspricht?

Übersicht mit KI

Ja, das Filmzitat "What we've got here is failure to communicate" aus dem Film Cool Hand Luke (1967) darf grundsätzlich verwendet werden, wenn man es selbst nachspricht. Es handelt sich um ein sehr bekanntes Zitat, das oft als kulturelle Referenz genutzt wird.

Hier sind die rechtlichen Rahmenbedingungen:
  • Zitatrecht: Wenn das Nachsprechen im Rahmen eines eigenen kreativen Beitrags (z. B. Video-Essay, Parodie, Besprechung) erfolgt und das Zitat dazu dient, einen inhaltlichen Bezug herzustellen, ist dies durch das Zitatrecht nach § 51 UrhG gedeckt.
  • Kein Copyright auf kurze Phrasen: Kurze, isolierte Phrasen sind selten urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie aus einem berühmten Film stammen.
  • Selbst eingesprochen (Audio): Da Sie das Zitat selbst nachsprechen, nutzen Sie nicht das urheberrechtlich geschützte Original-Audiomaterial des Films. Die Nutzung der bloßen Worte ist unproblematisch.
  • Erkennbarkeit: Es muss für den Zuhörer erkennbar sein, dass es sich um ein Zitat handelt.
Vorsicht geboten ist jedoch:
Wenn das Zitat lediglich zur bloßen Ausschmückung dient, ohne in einen inhaltlichen Zusammenhang gestellt zu werden, könnte dies grenzwertig sein. Zudem ist die Nutzung des Original-Filmtons (Audio-Clip aus dem Film) urheberrechtlich geschützt und erfordert eine Zustimmung des Rechteinhabers.
IT-Recht Kanzlei +2

Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar.

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Frage 2: Darf man das Filmzitat "What we've got here is failure to communicate" verwenden, wenn die Verwendung nicht kommerziell ist?

Übersicht mit KI

Die Verwendung des berühmten Filmzitats "What we've got here is failure to communicate" aus dem Film Cool Hand Luke (Der Unbeugsame, 1967) ist unter bestimmten Voraussetzungen auch bei nicht-kommerzieller Nutzung rechtlich zulässig, erfordert aber Sorgfalt.

Hier sind die wichtigsten Punkte:
  • Zitatrecht (§ 51 UrhG): Wenn Sie das Zitat in einem eigenen, neuen Kontext verwenden, um beispielsweise einen Text zu belegen, einen Kommentar zu verdeutlichen oder in einem Video Essay zu diskutieren, greift das Zitatrecht. Das Zitat dient dann als Beleg für Ihre eigenen Gedanken, nicht als reine Dekoration.
  • Kennzeichnung und Quelle: Es muss klar erkennbar sein, dass es sich um ein Zitat handelt. Eine Nennung der Quelle (Film: Cool Hand Luke, 1967) ist zwingend erforderlich.
  • Nicht-kommerzielle Nutzung: Auch wenn Sie kein Geld damit verdienen, bleibt der Urheberrechtsschutz bestehen. Die "nicht-kommerzielle" Nutzung ist kein Freifahrtschein, erleichtert aber oft die Verteidigung der Zulässigkeit im Rahmen der "fairen Nutzung" (in den USA) oder des Zitatrechts (in Deutschland), da kein wirtschaftlicher Schaden beim Rechteinhaber entsteht.
  • Änderungsverbot: Der Filmausschnitt oder der Text darf nicht entstellt oder stark verändert werden.
  • Keine bloße Illustration: Das Zitat darf nicht nur zur "Aufhübschung" eines Postings (z.B. nur ein Bild des Zitats ohne eigenen Inhalt) verwendet werden, sondern muss in einen inhaltlichen Zusammenhang gebracht werden.
    www.ratgeberrecht.eu +4
Fazit: Das Zitat als Text oder in einem kurzen, kommentierten Ausschnitt im Rahmen eines Blogposts, einer Präsentation oder eines YouTube-Videos (unter Fair Use/Zitatrecht) zu verwenden, ist in der Regel zulässig, solange eine inhaltliche Auseinandersetzung stattfindet und die Quelle genannt wird.

Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine Zusammenfassung urheberrechtlicher Grundsätze.

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