Urheberrechtsfrage

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Nachtsum11imFriedhof

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Hey Leute,

ich hätte mal folgende Frage und hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt.
Dass Samplen ohne Genehmigung des Urhebers verboten ist, ist ja so gut wie jedem bekannt. Aber wie sieht es denn mit Reden von Politikern aus? Sind diese auch in irgendeiner Form urheberrechtlich geschützt? Generell werden Reden ja auch geschrieben und somit hätte ja derjenige der sie schreibt die Nutzungs- und Verwertungsrechte darüber oder sehe ich das falsch?

Ich stelle die Frage aus folgendem Grund, ich würde gerne für einen Song einige Passagen aus der "I have a dream" Rede von Dr. King benutzen. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich diese so einfach verwenden kann. Würde einen Tonmitschnitt der Rede verwenden und diesen dann an den Beat anpassen. Würde die Stimme bzw. den kleinen Ausschnitt nicht verfremden! Maximal ein Telefon Effekt oder ähnliches darüberlegen.

Ich weiss, dass ein Frankfurter Produzent soetwas schon einmal für Sabrina Setlur gemacht hat, allerdings weiss ich nicht in wieweit damals das rechtliche geklärt worden ist.

Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.

Grüsse
 
Die Urheberrechte des Autors sind ja das eine - der muss nicht immer (bei Politikern eher selten) mit dem identisch sein, der die Rede hält.

Also kämen da noch Leistungsschutzrechte zu.

Dann die Rechte an der Aufnahme...

Für Martin Luther King gibt es eine Estate gibt, die die Verwertungsrechte verwaltet und dafür auch was verlangt.

Beispiel:

Copyright Status: Text = Restricted, seek permission. Audio = Uncertain. Image = Public domain.

Copyright inquiries and permission requests may be directed to:

Estate of Dr. Martin Luther King, Jr
Intellectual Properties Management
One Freedom Plaza
449 Auburn Avenue NE
Atlanta, GA 30312
Fax: 404-526-8969
[Das Snippet auf der Seite habe ich nicht gehört, bei archive.org gibt es ein sehr sauberes mp3 in 320 kBps.]

Es gibt auch (mindestens) einen Fall vor Gericht:
Estate of Martin Luther King, Jr., Inc. v. CBS, Inc. - Wikipedia, the free encyclopedia
 
Inhaltlich sind Reden deutscher Politiker nur eingeschränkt geschützt, weil sie zur allgemenen Verbreitung gehalten werden und nicht als Kunst gelten. Das bedeutet, man kann ohne weiteres eine Rede als Songtext verwenden, solange man nicht behauptet, man habe den Quatsch selbst verzapft. Es versteht sich auch eigentlich von selbst, dass man den Namen dessen, der die Rede gehalten hat, angibt.

Wichtig sind die Leistungsschutzrechte an der Aufnahme. Macht man die Aufnahme selbst, indem man bei einem Parteitag oder im Bundestag aufkreuzt und mit dem Fieldrecorder mitschneidet, ist man auch mit Samples auf der sicheren Seite.

Für alle anderen Fälle(TV, Radio etc) gilt: Rechte klären.

Einige Reden sind bei Wikipedia komplett verfügbar und dürfen damit bei korrekter Quellangabe auch frei verwendet werden, zum Beispiel:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3a/Jfk_berlin_address_high.ogg

Und hier:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Audio_files_of_speeches?uselang=de
 
Zitat (aus Wikipedia):

Because King's speech was broadcast to a large radio and television audience, there was controversy about the copyright status of the speech. If the performance of the speech constituted "general publication", it would have entered the public domain due to King's failure to register the speech with the Registrar of Copyrights. If the performance only constituted "limited publication", however, King retained common law copyright. This led to a lawsuit, Estate of Martin Luther King, Jr., Inc. v. CBS, Inc., which established that the King estate does hold copyright over the speech and had standing to sue; the parties then settled. Unlicensed use of the speech or a part of it can still be lawful in some circumstances, especially in jurisdictions under doctrines such as fair use or fair dealing. Under the applicable copyright laws, the speech will remain under copyright in the United States until 70 years after King's death, thus until 2038.

Also: d.h. es gibt zwei Hindernisse
a) den Inhalt
b) die Aufnahme

Fazit: Finger weg!

Bernd

PS: auf dem Internet Archive (gerade nicht erreichbar) ist offenbar eine Datei abgelegt. da könnte man die Rechte checken (die lassen nur entweder "Public Domain" oder "Creative Commons" zu - wenn's mit rechten Dingen zugeht, müsste wohl die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen sein).
 
PS: auf dem Internet Archive (gerade nicht erreichbar) ist offenbar eine Datei abgelegt. da könnte man die Rechte checken (die lassen nur entweder "Public Domain" oder "Creative Commons" zu - wenn's mit rechten Dingen zugeht, müsste wohl die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen sein).

Wenn's mit rechten Dingen zugeht...

Naja, gekennzeichnet ist sie als CC-BY 3.0, als Artist/Composer ist/hat sich ein Jacob Culliton eingetragen.

Was man zu dem Namen bei Google findet, legt den Verdacht nahe, dass das nicht aus Naivität so ist.
 
da würd ich mich gerne ranhängen (muss ja nicht für jeden mist nen neuen thread eröffnen :)):

weiss jemand wie´s mit der radiomeldung vom roswell-zwischenfall aussieht?


greez phil
 
Ich hab's gefunden:
http://www.archive.org/details/MLKDream
(als WAV 'runterladen, die anderen Formate haben zumindest bei mir nicht funktioniert)
"I have a dream" ab 12:25

Angeblich(!) ist das "Public Domain" also frei verfügbar, hochgeladen Februar 2005. Der Text der Rede ist ebenfalls Public Domain (Projekt Gutenberg). Ich konnte aber keinen Hinweis finden, dass das "Estate of Martin Luther King, Jr." dies je betrieben hätte (sieht eher nicht so aus).

Der zitierte Prozess war 1999 und wurde außergerichtlich beigelegt. Vorangegangen war aber ein Entscheid, dass die Rede Urheberschutz genießt.

Wenn es Dir wirklich wichtig ist:

Estate of Dr. Martin Luther King, Jr
Intellectual Properties Management
One Freedom Plaza
449 Auburn Avenue NE
Atlanta, GA 30312
Fax: 404-526-8969
 
da würd ich mich gerne ranhängen (muss ja nicht für jeden mist nen neuen thread eröffnen :)):

weiss jemand wie´s mit der radiomeldung vom roswell-zwischenfall aussieht?


greez phil
Du kannst solche Meldungen jederzeit zitieren. Wenn Du aber Originalaufnahmen der jeweiligen Radiosender verwenden möchtest. musst Du die Leistungsschutzrechte an der Aufnahme selbst klären.

Meines Wissens gelten die für 50 Jahre nach Veröffentlichung, wären also abgelaufen....
 
Yo man, i have dream... alles free und so... und jetzt schön auf Paragraphen rumreiten und Prozesse führen... wie abgewichst ist denn...
 

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