Und wieder Samples :-)

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BeaTBasTLeR

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Also,
im Netz findet man ja häufig Mp3-Demos von Synthesizern und Sample CD´s, meine Frage ist nun, ist es legal, wenn ich mir diese Demos herunterlade, daraus ein One-Shot-Sample nehme, eine neue Melodie erstelle und den fertigen Track verkaufe?
Außerdem wollt ich noch eben Fragen, ob es generell erlaubt ist, One-Shot-Samples aus anderen Produktionen zu "klauen"?!

Gruß
BasTLeR
 
*thread-mal-wieder-nach-oben-push*
:-D

Nee mal Ernsthaft, ist das Legal? Oder habe ich nur das Recht eine Sample CD zu benutzen, wenn ich dafür bezahlt habe? Kann ja auch sein, das mein Kumpel sich ne Sample CD kauft und ich die mit benutze...oder ich eben die Demo ausm Netz lade und die dann sample...is das okay? :-?

Gruß
BasTLeR
 
Das Thema wurde hier schon 1000 mal behandelt, benutze einfach mal die Such funktion..

Aber ich beantworte mal kurz und knapp!

NEIN! Es ist nicht erlaubt... Insofern Du keine original Sampling CD benutzt darfst Du die samples auch nicht benutzen, gerade dafür ist letztes Jahr sogar ein etwas bekannterer Hollywood Musiker aufgeflogen, er hatt Raubkopien benutzt was ja dasselbe ist wie
absampeln! Jungs, mensch. Überlegt doch einfach mal bevor Ihr die Fragen stellt, da müßte man doch eigentlich von selber drauf kommen, oder??!

Frank
 
So viel wie ich weiss das du soviel wie 1 sek. von allem Möglichen Legal sampeln.

Ausserdem ist einfach kein generelles "Nein".
Theoretisch ist es völliger Unsinn, Urheberrecht auf CD´s zu verlangen dessen sounds von Synthesizer stammen, sind diese doch selbst "geklaut".

Generell kommt es darauf an, was für samples das sind. Geht da einer mit deiner guitarre hin und sampelt ´n paar akkorde und stellt sie kostenlos ins netz, okay.

Dazu kommt noch der wiedererkennungswert des sampels und die art und weise wie du es verfremdest.
 
Theoretisch ist es völliger Unsinn, Urheberrecht auf CD´s zu verlangen dessen sounds von Synthesizer stammen, sind diese doch selbst "geklaut".
Häh?! Wie ist das zu verstehen?

gerade dafür ist letztes Jahr sogar ein etwas bekannterer Hollywood Musiker aufgeflogen, er hatt Raubkopien benutzt was ja dasselbe ist wie
Wer war es, hatte es nicht mitbekommen... :)

Daniel
 
Ich schiebe hier einfach noch eine Frage ein. Hier wird ja dieses Sample-Pack "Morbid-Elements + Vocal Elements" angeboten.

Taugen die was ? Ich brauche so ein paar Basis-Samples wie z.B. Wind, Background-Streicher, Background-Chor, Kirchenorgel und ähnliches.

Viele Sample-CD´s die ich bisher bei Freunden gehört habe sind irgendwie so stark Technolastig. Das ist aber garnicht mein Ding, brauche mehr so Zeug um etwas mehr Atmospäre in Rocksongs zu bekommen und etwas "rumzuspielen" :)
 
Genau das is das Problem, jeder erzählt was anderes.

Die einen Sagen:
"Ja du darfst bis zu 3 Sekunden samplen"

Die Anderen:
"Sobald du 3 hintereinander stehende Noten eines Songs rausschneidest machst du dich Strafbar"

Wiederrum Andere:
"Du darfst garnicht samplen"

usw.

:-D
 
Meine Güte...wenn dich das soooo brennend interessiert, warum fragst du nicht einfach z.B. mal bei der GEMA nach??
Ich raff´s echt nicht.

Auch das Inet liefert ruckzuck brauchbare Ergebnisse. Man muss nur mal sein Gehirn anschmeissen und eine Suchmaschine bemühen.
Dann kommt u.a. folgendes zutage:

Aus der Sicht der GEMA existiert "[...] ein weitverbreiteter Irrtum darüber, daß die Übernahme einer bestimmten Anzahl von Takten oder Sekunden aus einem vorbestehendem geschützten Musikwerk ohne die Einwilligung der Inhaber der Urheberrechte an einem Musikwerk zulässig sei. Kriterien dafür, ob die Einwilligung der Rechteinhaber erforderlich ist, sind die Erkennbarkeit der entnommenen Melodie sowie die Übernahme erkennbarer Begleitstimmen." Werde zum Beispiel im Sampling-Verfahren eine vorbestehende Melodie, unabhängig davon, ob diese instrumental interpretiert oder gesungen wird, dem neuen Musikwerk erkennbar zugrundegelegt, sei in jedem Fall die Einwilligung der Inhaber der Urheberrechte an dem Musikwerk einzuholen. Das Sampling-Verfahren stelle insofern nur "[...] eine neue Form der musikalischen Bearbeitung gemäß §§ 23, 24 UrhG dar."Werde "[... ] als Klanquelle ein Tonträger verwendet, sind gegebenfalls die Zustimmung der berechtigten ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller selbst dann einzuholen, wenn nur kleinste Klangteile (also unabhängig von der Erkennbarkeit der Melodie) verwendet werden."

So, noch irgendwas unklar? :-x
 
Ja, echt ey, schäm dich!
:-D

Nee mal Ernsthaft, klar hätt ich mich bei der GEMA erkundigen können, bloß verstehe ich dieses Fach-Chinesisch meistens nicht :) naja okay, der Text den du hier rein gebracht hast is verständlich. Daher SORRY! Heisst also, wenn mans raushört, das es gesamplet is, muss ich mir Erlaubnis holen? Sonst isses okay? Wenns jetzt Beispielsweise um nen Panflöten Sound geht, der sich so anhört, wie jeder andere, und ich nutze den und mach damit ne neue Melodie?

Gruß
BasTLeR
 
Naja, wenns niemand merkt, kratzt es niemanden. wenn du das riskieren willst, meinetwegen. aber keiner hier kann dir einen freibrief geben.
 
machs doch einfach.
wenn es wirklich nur one-shots sind, dann wird das NIEMANDEM auffallen...
 
Erstens wird das niemandem auffallen (wenn es wirklich nur kurze Sounds sind) und zweitens geht's doch hier um Instrumentensounds, oder? Im Zweifelsfall köntest du immernoch behaupten, das Instrument selbst gesamplet zu haben. Die Firma Fender wird mich auch nicht verklagen, wenn ich ne Gitarre absample und daraus einen Song mache. ;-)
 
Kommt darauf an, gerade in der game musik scene wollen die Firmen genau wissen woher die sounds kommen, sind sie gesampled ziehen die schon mal die Notbremse, klar!
 

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