Remixer?

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NeuerBen

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Kennt jemand Vorlagen für Verträge zwischen Remixern (DJ’s und Produzenten) und Interpreten (= nur GVL und nicht GEMA Mitglied), dessen selbst komponierte Songs remixt werden sollen.
Was sind da für Vereinbarungen üblich, wenn die Zustimmung zur Bearbeitung der Songs durch Komponist, Texter und Interpret gegeben werden soll bzw. wird?

Wie viel Prozent der Einnahmen (Durchschnitt) erhält der ursprüngliche Interpret, wie viel der Remixer, wie viel das Label?
Wir der Remix behandelt wie ein Cover Song?
Wie läuft das eigentlich generell ab?

Leider gibt es extrem wenig Infos zu dieser Fragestellung.
 
Ein remixer wird normalerweise nicht beteiligt, er erhält seine Arbeitsleistung vergütet.

Ein Remix ist keine Coverversion, sondern ein Remix.

Der Interpret wird nicht beteiligt, es sei denn er ist Mitautor.

Das Label hat aber mit einem Remix erstmal nichts zu tun. Oft beauftragt das Label einen remixer und bezahlt diesen pauschal.

Wenn der Interpret den remixer beauftragt muss der musikverlag oder je nach Vertrag auch das Label seine Zustimmung geben.

Wird Der Remix bei der GEMA gemeldet, kann der remixer als Bearbeiter eingetragen werden. Ist aber oft die ausnahme.
 

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