Remixer Mit-Komponist?

sic

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Hi, hab mal eine etwas vertrackte Frage: Ein Song von mir (der bei einer Verwertungsgesellschaft registriert wurde), wurde mit meinem Einverständnis geremixt (tolles Wort :) ). Der Remixer hat (u.a.) ein zusätzliches Instrument hinzugefügt.

Muss ich den jetzt als Mitkomponist für den Remix eintragen? Oder als Bearbeiter? Wie würdet ihr das handhaben?

Danke schonmal

- Ulli -
 
Moin sic,

da die Grundkomposition immer noch ausschließlich von Dir ist , ist er nicht als MItkomponist aufzuführen. Dies ändert auch nicht daran, daß er ein weiteres Instrument (oder weitere Stimme) hinzufügt.


Die Angaben als Bearbeiter reicht aus!
 
  • Danke
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So hatte ich mir das auch gedacht :) Yo, danke erstmal!

- Ulli -
 
[ref=[URL]https://recording.de/Community/Forum/Homerecording/Musikrecht_und_-finanzen/183450/Post_2041152.html#1[/URL]]

Muss ich den jetzt als Mitkomponist für den Remix eintragen? Oder als Bearbeiter? Wie würdet ihr das handhaben?


- Ulli -


Nach meinen Erfahrungen brauchst Du ihn überhaupt nicht einzutragen. Bei allen Remixes und Coverversionen, die ich je gemacht habe, wurde ich nur einmal vom Komponisten als Bearbeiter eingetragen und fand das nett und großzügig von ihm.
Ansonsten kenne ich nur die Praxis, dass man jemanden dann als Bearbeiter oder sogar Co-Autor einträgt, wenn man den Remix selber in Auftrag gibt, aber kein Geld für die Produktion ausgeben kann oder will und stattdessen den Eintrag vornimmt. In Deinem Fall scheint es aber, dass Du nur Dein Einverständnis gegeben hast, daher sehe ich keine Verpflichtung Deinerseits.
 
  • Danke
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