Rechtliche Situation playbacks

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eisi04

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Hallo allerseits..

Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen und ich bedanke mich schon mal jetzt für eure Hilfe..

Ich möchte gerne in Schulen Lieder aufnehmen mit playbacks.. Kinder singen quasi zu playbacks von Kinderliedern. Die playbacks werden von mir selber produziert.
Bei allen gemafreien Kinderliedern, denk ich mir ist das ohnehin kein Thema..

Was ist aber bei den neueren Kinderliedern? Darf ich hier einfach playbacks erstellen und diese dann für dieses Projekt verwenden oder muss ich vorher die Urheber fragen, ob ich das darf??

Bei den Aufnahmen werden CD- Kleinserien entstehen, die natürlich über die Gema angemeldet werden.. (Bei uns in Österreich natürlich AKM und aume)

danke für eure Hilfe!

lg

andi
 
Bei den Aufnahmen werden CD- Kleinserien entstehen, die natürlich über die Gema angemeldet werden.. (Bei uns in Österreich natürlich AKM und aume)
Ich denke, dass müsstest Du wirklich mit den von Dir genannten Institutionen klären.
Also dort mal anrufen und dein Anliegen vortragen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
 
danke Realist..

wird ich machen.. dachte nur, vielleicht hat jemand von euch schon damit Erfahrungen..

lg und schönen Sonntag!!
 
Auch bei GEMA-freier Musik gibt es irgendwo einen Urheber. Rein formell gesehen müsste dieser ausfindig gemacht werden und zustimmen - oder derjenige, der irgendwelche Verwertungsrechte übertragen bekommen hat und für den Urheber wahrnimmt.

Das rein tatsächliche Risiko, das da was passiert - zumal es "Offline" sein dürfte (jedes Kid bekommt ne CD und ab) - ist eher gering. Aber es passieren die dümmsten Zufälle. Wenn man eine Abmahnung fängt, ist das v.a. doof und ärgerlich.
 
hy all...

falls es jemanden interessiert:
nach derzeitiger Auskunft darf ich ohne die Erlaubnis der Urheber Playbacks erstellen und verwenden. Bei meinen Playbacks handelt es sich ja um Coverversionen und dafür braucht man keine Erlaubnis der Urheber. Natürlich hat man auf das Cover selbst keine Rechte und bei der Tantiemenabrechnung natürlich keine Ansprüche...

lg
 
hy all...

falls es jemanden interessiert:
nach derzeitiger Auskunft darf ich ohne die Erlaubnis der Urheber Playbacks erstellen und verwenden. Bei meinen Playbacks handelt es sich ja um Coverversionen und dafür braucht man keine Erlaubnis der Urheber. Natürlich hat man auf das Cover selbst keine Rechte und bei der Tantiemenabrechnung natürlich keine Ansprüche...

lg

Woher hast du diese Auskunft?
 
Das war schon immer so, und jede Band oder Tanzkapelle lebt davon.

Du darfst nur nichts am Text, oder der Melodie ändern.

HL
 
Gem. § 23 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bedarf es bei einer Umgestaltung, welche eine Coverversion nun mal darstellt, grundsätzlich der Einwilligung des Urhebers.

ABER:

Wenn das Original bereits veröffentlicht wurde und bei einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA registriert ist, bedarf es keiner Erlaubnis des Urhebers, denn diese verwaltet die Nutzungsrechte der registrierten Künstler.

Muss dann natürlich bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet werden, um das Nutzungsrecht zu erhalten.

Logisch: Wenn der Urheber kein Mitglied einer solchen Verwertungsgesellschaft ist und seine Nutzungsrechte selbst verwaltet, so ist dann dessen Einwilligung notwendig (siehe Absatz oben)
 
Tach oder Moin Devil, Du hast es präzisiert, dabei bleibt es aber fast das Gleiche.

Eine Cover - Version soll eigentlich auch ein Qualitätssprung sein, der den Song nochmal richtig aufwerten kann.

Und ja, natürlich ist immer die Gema dabei zu berücksichtigen.

HL
 
Hy holgi


Ich hab da direkt bei AKM nachgefragt.
 
Hallo
Ich hatte mir Noten gekauft mit beiliegender Playback Musik.Bei einer Veranstaltung habe ich einige Lieder daraus gespielt,mit diesen Playbacks.
Muss ich hierfür eine Gema gebühr bezahlen?

gg
 
Nein, Du nicht aber der Veranstalter, wenn die Gema Wind von dem Gig bekommt.

Dich wird er höchtsens nach einer Playliste von Deinen Songs für die Gema fragen.
Da gibt es extra solche Vordrucke, die man sich aus dem Netz ziehen oder selber anfertigen kann.
Dort sind dann die Angaben zum Rechteinhaber, Komp, usw aufzuführen.

Der Veranstalter muss ja eigentlich auch jede Veranstaltung bei der halt Musik aufgeführt wird, bei der Gema melden.
Von mir wollen sie dann die Listen haben mit den Titeln. Die haben wir uns angefertigt und immer parad bei uns.

LG HL
 

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