Rechte für Sounds von Spielzeug / Gadgets?

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Sonne_im_Ohr

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Hallo zusammen. In schon bestehenden Threads ging es soweit ich das feststellen konnte um Rechte von Samples auf irgendwelchen Sample-Compilations. Was mich interessieren würde, wie ist das bei Sounds von Spielzeug mit Lautsprechern oder Gadgets wie diesen Sound Machine Teilen mit 9 oder 16 themenbezogenen Soundbuttons? Wenn ich mir so eins in Original kaufe und dann die Sounds via Mikro zum Sample mache, wo liegen dann die Rechte?

Ahoi!
 
Hat nicht mal jemand ne Idee oder einen Tipp, wo man sowas rausfinden kann? Oder bin ich hier schon so verwöhnt worden, dass es mir seltsam erscheint, dass knappe 18 h später immernoch niemand geantwortet hat? ;)

Einer weiß es, ich bin mir sicher! :)

Aloah
 
Wenn ich mir so eins in Original kaufe und dann die Sounds via Mikro zum Sample mache, wo liegen dann die Rechte?
Das wird möglicherweise so ähnlich zu bewerten sein wie eine Autohupe. Ich glaube nicht, dass der Automobilhersteller da Urheberrechte geltend machen würde, wenn du das in einem Song verwurstet. Vorstellen kann ich mir aber vieles, insofern lege ich meine Hand nicht dafür ins Feuer.

Aber mal grundsätzlich: willst du sowas wirklich einsetzen oder uns nur mit irgendwas beschäftigen?
 
Ich antworte jetzt auch einfach mal mit meinem 1/8-Wissen (ich habe allerdings auch schon mal ein Buch über Urheberrecht gelesen).

Ich nehme an, dass auch hier wieder der Begriff "Schöpfungshöhe" greift, auch im Zusammenhang mit den Geräuschen aus dem Spielzeug.

Ist so ein Geräusch z.B. einfach nur ein Ton der von 3000 Hz auf 30 Hz fällt ("Piumm"!), oder auch ein Maschinengewehr ("rattatata..."), wird es da keine Probleme geben.

Wenn da allerdings ein Vogel verschiedene Töne piept (mehr als ein "Kuckuck"), oder eine Roboterstimme spricht, könnte sich da jemand dran stören, dass du seine Schöpfungen klaust.

Was mir dann doch zu diesem Thema während des schreibens einfällt: Da gab es mal einen Song namens "I´m sending you an SMS", da hörte man dieses Nokia-Piepsen (ein Ton, "piep-piep ... piep-piep", kennt ihr alle). Das wäre vllt ein Referenzfall.
 
@DerGipfel: mein Gedanke ist da eher, dass es doch für den Gadget-Hersteller nur gut ist, wenn man anderen noch mehr Einsatzmöglichkeiten des Spielzeugs zeigt ... nur so wegen der Wahrscheinlichkeit, ob ein solcher Hersteller wirklich interessiert daran ist, bei sowas seine Urheberrechte zu wahren. Und ja, ich möchte zumindest probieren sowas einzusetzen, wenn es am Ende dienlich und mit besseren Sounds zusammen mischbar ist. Keine Grenzen!

@Mike3000: trotz 1/8-Wissens vielen Dank ;) immerhin bringst Du mir da einen Begriff näher, mit dem man da ja auch weitersuchen kann (Schöpfungshöhe)! Die Sounds sind durchweg komplexer als Piumm! (Ich steh auf Vertonung mal andersrum). Insofern wär das mit den Rechten doch interessant.

Danke Euch erstmal, vielleicht ergibt sich ja noch weiteres ...

Ahoi!
 
Sonne im Ohr und Danke Button unten Rechts
smil68.gif
UPPS !





LGcherry
 
@cherry50: ich weiß wo der ist, benutze ihn regelmäßig! Ich mach da nur nicht so den Unterschied zwischen einem Knöpfchen, das leicht und schnell mal gedrückt ist und Punkte bringt, und geschriebenem Text, der für jeden im Thread sofort ersichtlich ist, aber keine Punkte bringt. Ich habs aber mal nachgeholt, schließlich fand ichs ja nett von den beiden mir weiterzuhelfen. Ich mach mir da nicht so n Kopf, also verzeiht :) entscheidend ist doch, ob man überhaupt dank zum ausdruck bringt, wenn einem geholfen wird, oder?

@all: Anfrage an den Hersteller (Sound Machine) npw ist verschickt, ich geb bescheid, wenn die sich melden

Ahoi!
 
Autohupe. Ich glaube nicht, dass der Automobilhersteller da Urheberrechte geltend machen würde,
Die Frage ist, ob sie es könnte, wenn sie wollte.

Google mal nach Auto und Sounddesign. Man mag den Klängen musikalisch gesehen vielleicht eine geringe Schöpfungshöhe attestieren, aber in ihrem Funktionszusammenhang ist es vielleicht doch eine hohe.
 
mit Schöpfungshöhe kannst Du weiterkommen, wenn es um Urheberrechte an Melodien geht.

Wenn es um die Rechte an der konkreten Aufnahme an sich geht - da kannste dann MG-Salve, Entengeschnatter, helges Rülpser nach Slibowitz drunter fassen - kannst DU nach dem Begriff Leistungsschutzrecht suchen. Ich glaube, das könnte in diesem Fall eher das Problem treffen.

Dabei könnte ich mir weiter vorstellen, dass es auf die Art und Weise ankommt, wie diese Sounds erzeugt werden. Wenn da irgendein Mikrochip drin ist, der MP3s abspielt, könnte ich mir vorstellen, dass der Hersteller auf die Idee kommen könnte, Leistungsschutzrechte zu haben. Andererseits könnte man auch bei Leistungsschutzrechten zwischen Tonträgern und gängigen "Audio-Speichermedien" und Spielzeug, was Geräusche von sich gibt, unterscheiden und bei letzteren sagen, dass es da keine mehr gibt. Könnte aber wiederum etwas gewagt sein, denn Handy-klingeltöne unterliegen ja auch Leistungsschutzrechten.

Also interessantes Thema. :D Wenn Du die Lösung hast, schreib sie mal.
 
Jau, Earl Grey hat Recht: ich habe die Leistungsschutzrechte natürlich in meiner Erklärung oben ausgelassen. Wenn ich das richtig begreife, hätte die ja sogar jemand der einen Vogel beim Singen aufnimmt ... also könnte sie auch jemand für sich beanspruchen der in 2 Sekunden ein "Piuuhh" programmiert hat :)
 
Sooooooo ...

hab gerade ne E-Mail von npw bekommen, die uns nur begrenzt weiterhilft: die Sounds, die sie benutzen, stammen aus einer Sound-Library eines Dritten. Welche, wollen sie nicht sagen ... Betriebsgeheimnis. Infolgedessen kann npw natürlich nicht über Lizensierungen oder dergleichen entscheiden.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe: diese Sounds werden von npw bei einem Drittanbieter eingekauft. Diese Sounds sind also Teil einer geschützten Library und infolgedessen nicht bedenkenlos als Sample einsetzbar, oder?

Aloah
 
Diese Sounds sind also Teil einer geschützten Library und infolgedessen nicht bedenkenlos als Sample einsetzbar, oder?

So soll das verstanden werden - ob npw die exklusiven Rechte an den Samples besitzen ist dann auch noch eine Frage für sich ;-)
 
diese Sounds werden von npw bei einem Drittanbieter eingekauft. Diese Sounds sind also Teil einer geschützten Library und infolgedessen nicht bedenkenlos als Sample einsetzbar, oder?

Fragt sich eben, wie weit das Leistungsschutzrecht reicht. Bedenkenlos verwertet werden sollten die Sounds wohl besser nicht.

Trotzdem frage ich mich, wo da die Grenze liegt.
 

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