Markenschutz (Band-, Eventnamen etc.)

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Weiss jemand eine rechtsgültige Alternative zum Schutz einer Marke, außer dem DPMA? Ich habe keine Lust 300.- abzutreten für eine Sache, die ich "vielleicht" mal gewinnbringend betreibe.

Es muss nicht zwingend ein Markenschutz im klassischen Sinne sein, aber etwas das mir notfalls belegt, dass die jeweilige Marke von mir zu einem gewissen Zeitpunkt erdacht wurde.

Würde mich über Tipps freuen.
 
Der einzig wirksame Schutz ist die Eintragung als Wort- / Bildmarke beim DPMA.
Alles andere, wie Hinterlegen beim Notar (was auch nicht günstig sein dürfte) oder per Einschreiben im versiegelten Umschlag an sich selbst schicken, bietet keinen ausreichenden Schutz, wenn es mal dumm für dich kommt.

Also entweder eintragen, oder damit leben, wenn der Name "geklaut" wird.
 
Ich habe keine Lust 300.- abzutreten für eine Sache, die ich "vielleicht" mal gewinnbringend betreibe.

Das ist relativ...sie könnte dir "vielleicht" ja auch Millionen einbringen und dann wärs billig.
Ich find ja wenn mans ernst meint und wenn man an etwas glaubt, sollte man sich was schützen lassen...und nicht einfach mal "auf Vorrat" - da finde ich 300€ als Hemmschwelle schon grade recht.

Ich weiss das wolltest du nicht lesen. :D
 
Hallo...Musikbusiness ;) Da verlierst du höchstens Millionen und das letzte was man von dir sieht ist eine weisse Flagge auf der ein handgekritzeltes "Idealisten-Tod" steht und zwischen bonzigen Gräbern letztes Dokument des Irrsinns ist, den du gelebt hast.

Notar klingt aber gut. Kostet nen Fuffi, erschreckt die Leute und hat so eine knurrender Wachhund Funktion. Mehr brauch ich wahrscheinlich eh nicht. Gekoppelt mit einer Geschäftsidee ist das schon was wert.
 
Zum Markenrecht gehört nicht nur der Nachweis über die Eintragung, sondern die dazu gehörige Nutzung im Schutzzeitraum.
Man kann auch eine eingetragene Marke zu Löschung beantragen wenn die Schutzfrist abgelaufen und der Nachweis der Nichtnutzung erbringbar ist.
Wenn du die Marke nicht verwendest kann ich sie dir Löschen lassen.

Das DPMA ist ja auch nur ein, wenn auch hochoffizielles, Register.
Schützen tun die dich auch nicht.

Wenn es einen Konflikt gibt muss der im Zweifelsfall ausgestritten werden und dass ist sofort extrem teuer.
Allein dass Aufbereiten zum Einreichen der Klage wird schnell ein paar Tausender kosten.
Das Gericht setzt den Streitwert von Haus aus extrem hoch an.
Und die gutachterlichen Kostensätze schnellen in Markenrechtsfragen in extreme Höhen.

Hier streiten zu müssen heisst sich finanziell dick anzuziehen.

Aber so wie du es schreibst, geht es dir jetzt eher um den urheberlichen Nachweis, wann du einen Begriff erdacht hast oder eben eine Wort- oder Bildschöpfung.

Das wäre dann eher Urheberrecht mit der Frage nach Schöpfungstiefe und so fort.
 
Ein Name alleine sagt nur wenig über eine Marke. Eine Marke ist ein Versprechen.

Ich hatte mir mal einen Namen bei einem aussichtsreichen Projekt schützen lassen und finde es rückblickend sehr schwachsinnig. Wenn Du erste Umsätze erzielt hast, kann es sicherlich eine gute Abschreckung sein, wenn Du es dann eintragen lässt.

Ansonsten hat den Schutz an sich sowieso erst einmal derjenige, der finanziell den längeren Atem hat. Ist einfach so. Verträge und ähnliches sind so oft einen Scheiß wert.
 
Notar klingt aber gut. Kostet nen Fuffi, erschreckt die Leute und hat so eine knurrender Wachhund Funktion. Mehr brauch ich wahrscheinlich eh nicht.

Wenn "der andere" sich die deinerseits beim Notar hinterlegt "Marke" beim DPMA schützen lässt, hast du trotzdem ein richtiges Problem. Es ist in dem Fall gar nicht sicher, dass du den Rechtstreit gewinnen würdest.
 
Notar klingt aber gut. Kostet nen Fuffi, erschreckt die Leute und hat so eine knurrender Wachhund Funktion. Mehr brauch ich wahrscheinlich eh nicht.

Wenn "der andere" sich die deinerseits beim Notar hinterlegt "Marke" beim DPMA schützen lässt, hast du trotzdem ein richtiges Problem. Es ist in dem Fall gar nicht sicher, dass du den Rechtstreit gewinnen würdest.

Meines Erachtens keine Chance.
Schon alleine die Einstiegskosten in den gerichtlichen Vorgang wird 5-stellig.

Es geht da nicht um den Nachweis, wer wann welche Idee hatte.
Das muss man da eigens bearbeiten oder beklagen.

Es geht um die geschütze gewerbliche Nutzung einer Marke in den Märkten.
Hier greift das Markenregister.

Also.
Markenverwendung in den öffentlichen Märkten = DPMA
 

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