Kunde zahlt nicht - was tun?

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Problem:

Livemix, Fahrtkosten, 100 Euro abgesprochen...mehr eine Aufwandsentschädigung...
mündlicher Vertrag.

Rechnung verschickt...auf mehrfache Rückfrage nur Ablehnung etc.


Weiteres Problem:
Über 200 Euro Schulden von besagter Band bei einem Verleih, den Deal hab ich ausgehandelt...auch hier völliges ignorieren.


Was soll ich machen?

Gibt es nicht irgendn Pranger wo man diese Kackband posten kann???!!!
 
Problem:

Livemix, Fahrtkosten, 100 Euro abgesprochen...mehr eine Aufwandsentschädigung...
mündlicher Vertrag.
Da kannst Du nur aus den Fehler lernen:

Mündlich ist immer ganz fies, da gibt es für Dich leider keine opportune Beweislage. Die Band könnte immer behaupten, dass die Absprachen andere waren. Im Zweifel stehen dann eben alle Bandmitglieder gegen Dich.

Weiteres Problem:

Über 200 Euro Schulden von besagter Band bei einem Verleih, den Deal hab ich ausgehandelt...auch hier völliges ignorieren.

Um Dich zu "rehabilitieren" rede mal mit dem Verleiher über die Problematik mit dieser Band. Erzähle auch Deine jetzigen Erfahrungen mit denen. Aber letztendlich muss der Verleiher die Kohle einholen. Du kannst ihm gegenüber nur versuchen, Dich sauber zu waschen.

Bittere Erfahrung! Es ist bezahltes Lehrgeld. Ein Pranger macht da mMn. nur sehr wenig Sinn und ist auch uncool, denn Du verlangst ja auch nur Correctness. Lieber subtil agieren... Und eben die ganze Geschichte als weitere Goldmünze zum Wissens- und Erfahrungsschatz zufügen.

Aber bitte die schlechten Erfahrungen nicht pauschalisieren!

Fazit: Schriftlich ist immer besser. Wenn sie es nicht wollen haben sie ihren guten Grund. Dann also für Dich: Absprung.
 
Höflich und sachlich die Frist setzen bis wann sie das Geld überweisen sollen, bevor Du deinen Anwalt einschaltest.
 
Höflich und sachlich die Frist setzen bis wann sie das Geld überweisen sollen, bevor Du deinen Anwalt einschaltest.

Fristsetzung, maximal 8 Tage, wenn schon überzogener Zahlungstermin eine Mahngebühr draufpacken, 5 € mindestens.

Ich weiss ja nicht wie es bei euch rechtlich aussieht, aber bei mir im Handwerk ist es egal ob es mündlich oder aber schriftlich (Angebot und Erteilung) zur Arbeit kam.

Zahlen muss man.
 
Wie Holgi schon sagt. Klar Ansage machen und auf die Konsequenzen (sachlich) hinweisen. Oft hilft der Hinweis, dass nach Ablauf der Frist die Forderung durch ein privates Inkasso-Unternehmen bearbeitet wird. Die sind dafür bekannt, dass sie nicht zimperlich sind ;)
 
Oh Mann,

bittere Sache
Rechnung verschickt...auf mehrfache Rückfrage nur Ablehnung etc.

Wichtig:
Was genau heißt "Ablehnung, etc"?
Heisst das, Sie aktzeptieren die Rechnung nicht?

Arbeit muss bezahlt werden, und das unabhängig davon, wie viel Honorar für welche Leistung ggfs. auch mündlich vereinbart wurde.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:
1. Wenn die Band einfach nur "vergessen" hat, zu bezahlen, dann gibt es nur den Weg der Mahnung inkl. evtl. Mahnkosten und im Notfall das gerichtlihe Mahnverfahren.
Ob man die Karte bis zum Ende ausspielt, ist natürlich jedem selbst überlassen, aber ich persönlich würde da schon arg mit dem Säbel rasseln.

2. Wenn die Band die Rechnung nicht anerkennt, weil angeblich etwas anderes besprochen wurde und sie deshalb das Honorar für überzogen hält, muss ein gutachtende Instanz klären, wie viel Deine Arbeit tatsächlich wert ist.
Diese Summe muss die Band bezahlen, unabhängig davon, was in einem mündlichen Vertrag geregelt wurde.

Und was lernt man daraus?
Alles schriftlich machen.
Aus den Folgen so einer mündlichen Vereinbarung hat wohl jeder schonmal etwas gelernt (inkl. mir).

Grüße
Markus
 
Hey-
muendlich ist nach meinen erfahrungen immer mit aerger verbunden-

und vermutlich ist es fuer einen selbst weniger nervenaufreibend, sich selbst mit der besiegelung eines vertrages von anbeginn zu konsequenz und professionalitaet zu zwingen-

pure theorie, klar aber es ist doch klar der doofe musiker in der regel immer fuer seine gutmuetigkeit abgestraft wird.

bei saeumigen auftraggebern habe ich bisher noch keine mahnungsaufforderung zustellen muessen-

ist mir zumeistvzu muessig und unangenehm-

wofuer ich mir dann aber zeit nehme ist sie mehrmals die woche anzurufen, und sie per sms und anderen apps daran zu erinnern, gerne auch mal sprachnachrichten oder AB.

falls sie dagegen immun sind hilft meist schon der hinweiss
das dritte wie familie umfeld oder gar dessen auftraggeber ueber diese art der zahlungsmoral bestimmt nicht erfreut waeren.

funktioniert vermutlich bei den serioeseren unternehmen eher als bei rockenroller-

aber vlt hast du ja was gegen die
in der hand- versuch es dann doch mal wenn sie dann vlt perplex genug sind ueberweisen sie ja vlt-

falls hellangels bei dir vor deiner haustuer auftauschen dann hast du dich vermutlich verzockt-

bei mir hat es desoefteren schon funktioniert- vorallem wenn mann ihnen nahelegt das es jederzeit zu einen anruf zu dessen auftraggeber kommen koennte und es doch besser waere dieser peinlichkeit abzuwenden

funktioniert besonders gut wenn dessen auftraggeber einem namentlichbekannt ist und dieser in einem konzern mit lukrativen auftraegen beschaeftigt ist

aber ist bst auch nicht jedermanns sache/ stil diese art der
Noetigung- ich kann es ohne gewissensbisse.

lg

(wie war das doch gleich mit diesem audioing. der das material von einer saeumigen rockerband veroeffentlicht hat? ja auch sowas wuerde ich befuerworten)
[fight fire with fire]
 
Da die Band vermutlich keine juristische Person ist, hast du deine Ansprüche gegen eine natürliche Person, und zwar gegen denjenigen mit dem du mündlich die Zahlung vereinbart hast. In dem Fall würde ich mit der Beschaffung eines vollstreckbaren Titels drohen und darauf hinweisen, dass bei weiterer Nichtbezahlung das auch in die Schufa der betroffenen Person eingetragen wird. Wenn es sich dabei nicht um einen total Chaot handelt, dann wird er alleine um das zu vermeiden lieber das Geld bezahlen.
 
Großes Transparent "Band zahlt nicht Techniker" malen, beim nächsten Auftritt vors Publikum spannen, natürlich nur, wenn überhaupt nichts passiert.

Haben bei mir in der Straße Handwerker vor ner Villa gemacht, "Bau geht erst bei Bezahlung der Ausstehenden Beträge weiter", hingen da nur 3 Tage, dann ging es weiter.
 
Moskau Inkasso
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:-D
 
Geld abschreiben und Vorkasse demnächst? Bei solchen Beträgen siehst Du das Geld niemals wieder, weil die alle keine Kohle haben. Hättest Du 350 Euro verlangt wären sie abgesprungen und Du hättest dir das Hinterherrennen erspart.

Ich hab' mal gehört, wenn man Dienstleistungen aus Freundschaft also innerhalb eines freindschaftlichen Verhältnisses erledigt und die Freundschaft nicht mehr besteht, könne man aus dem Freundschaftsdienst eine einklagbare Dienstleistung schaffen.
 
Immer Teilbeträge vorher einfordern, Milesstones, bei diesem Betrag auch nie Geld für Anwalt etc. Aufwenden, Zeit und Geldverschwendung.

Viele Verträge sollte man erst gar nicht eingehen, wenn ich ein komisches Gefühl habe, lieber nicht.
 
hmhm ob sich das bei dem betrag lohnt mit nem inkasso unternehmen.....
hatte in der vergangenheit auch zwei mal mit leuten zu tun die nicht gezahlt haben.... dem einen hab ich dann ein paar mal in sein gästebuch geschrieben.... das fand er nicht so lustig :p.... nachdem ich den dann immer wieder genervt habe, hat er dann auch gezahlt.... bei dem anderen hab ich pech gehabt....seitdem mache ich auch nur noch alles schriftlich und manchmal auch ein teil des betrags als vorkasse.
 
Immer auftragsbestätigung unterschreiben lassen.

In diesem Fall Verhältnis kalkulieren, mit Anwalt/inkasso drohen.
Je nachdem kucken ob sichs auch lohnt: is nicht nur geld sondern auch ärger. den zahlt dir keiner!

ansonsten als lehrgeld sehen und das nächste mal besser vorbereitet sein.



is mir übrigens auch schon alles passiert...
 
hi

also 100€ lohnt natürlich nicht wirklich da ein gerichtliches mahnverfahren zu eröffnen.
kannst du natürlich trotzdem machen. wenn du sicher bist dass der kerl arbeitet kein H4 bekommt und nicht unterhaltspflichtig ist oder privatinsolvent ist.

er muss also kohle haben sonst wirds nichts.

wenn du nach maximal 1 jahr den vollstreckungstitel hast kannste z.b. alle seine bekannten konten pfänden.
alles was über rund 1000€ ist (beim P-Konto) kann er nicht mehr abheben.

pfändung direkt beim arbeitgeber sind u.u. auch möglich.

verfahrenskosten die du auslegen musstest kannst du auch einklagen.

wenn du genug geld hast für das mahnverfahren und die vollsteckung und darauf 1-2 jahre verzichten kannst dann kannst du dem schuldner schon ordentlich ärger machen.
aber nur wenn du 100% sicher bist dass er auch pfändbare einkünfte besitzt!!!

für die zukunft.
zahlungsziel in unsere branche ist selbstmord.
immer vorkasse!
egal welche hundeaugen dich anglotzen.
vor allem bei solch niedrigen beträgen und leuten mit denen man noch keine geschäfte gemacht hat.

eine ausnahme gibt es. prominente die öffentlich ihr gesicht wahren müssen.
bei denen kann man zahlungsziel vereinbaren.
das klappt immer bei denen.

lg
 
für die zukunft.
zahlungsziel in unsere branche ist selbstmord.
immer vorkasse!
egal welche hundeaugen dich anglotzen.
vor allem bei solch niedrigen beträgen und leuten mit denen man noch keine geschäfte gemacht hat.

Right, da gibt's auch keine Ausnahme!

Mir hat mal ein guter Freund was gemastert, da hab' ich 4 Monate drauf gespart (ja man war jung, 250€ war viel Geld). Damals war ich schon etwas sauer, weil er erst das Geld haben wollte. Heute ist er ein gemachter Mann und ganz ehrlich: Mit Leuten wie mir auf Pump wäre er sicher 8 1/2 Mal pleite gegangen.

Weiser Spruch von einem den ich mal kennengelernt habe: Verleihe nur Geld das Du verschenken willst. In dem Fall iss es ja auch eine Art Verleihen. ;)

Zu den 100€ weiterer Spruch aussm De Niro Film: Sei froh, dass Du die Typen für 100 Euro losbist - sie werden sich nie wieder bei Dir melden!

Grad noch gelesen: Öffentliches Anprangern solcher Sachen eröffnet möglicherweise ein anwaltliches Schlachtfeld. Mit viel Glück wirst Du verklagt und zahlst denen Schadensersatz. ;)
 
Grad noch gelesen: Öffentliches Anprangern solcher Sachen eröffnet möglicherweise ein anwaltliches Schlachtfeld. Mit viel Glück wirst Du verklagt und zahlst denen Schadensersatz.

Richtig, denn dann gilt es erst mal wieder zu beweisen, dass du tatsächlich Ansprüche gegen den Beklagten hast, und das kannst du mangels Vertrag nicht. Ruckzuck wird dann aus berechtigten mündlichen Ansprüchen Rufmord und du bist in der Pfanne.
 
Hallo Leute!

Da sind wirklich viele wertvolle Tips dabei.

Ich hätte selbst mal so eine Blödsinn gemacht...zum Glück ist derjenige vorher abgesprungen...bzw. wurde das Projekt auf einen anderen Zeitraum verlegt...aber wenn ich das alles so lese, habe ich gar keine Lust mehr, daran überhaupt weiterzuarbeiten...weil derjenige auch erst im Nachhinein zahlen wollte. Also quasi unter dieser mündlichn Vereinbarung, ich gebe sämtliche Dateien erst raus, wenn ich das Geld komplett bekommen habe.

Da hier bereits einige geschrieben haben, man sollte solche Sachen nur schriftlich regeln, wäre es evtl. interessant zu wissen, ob man irgendwo rechtliche Vorlagen für solche Verträge (vielleicht sogar länderübergreifend) findet...damit so ein Vertrag im Fall der Fälle auch hieb- und stichfest ist.

Andi
 

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