Konzert veranstalten - Was ist organisatorisch zu beachten?

  • Ersteller FredTadge
  • Erstellt am
FredTadge

FredTadge

Registriert
24.11.06
Beiträge
4.988
Reaktionen
2.008
Punkte
11.383
Meine lieben Mitforisten,

vermutlich passt das hier nicht so richtig in das Ufo, aber ich versuche es einfach mal. Notfalls bitte verschieben.

Ich und meine Band überlegen derzeit, ein Konzert selber zu veranstalten. Location wäre eine ehemalige Kneipe in unserer Heimatstadt, die uns der Besitzer vermieten würde. Leider existiert mittlerweile weder Schanklizenz noch Haftpflichtversicherung oder sonstiges. Technisch ist alles einwandfrei, aber organisatorisch ist da gar nichts gelöst.

Jetzt ist unsere Band als GbR organisiert, wir machen auch jedes Jahr brav unsere Steuererklärung. Wir dürfen also grundsätzlich Einnahmen machen. Auch die Gema-Anmeldung ist jetzt glaube ich nicht so der riesige Aufriss. Klar, müssen wir halt vorher anmelden, ggf. mit den anderen Bands noch absprechen, was da Gemapflichtiges gespielt wird (wir sind nicht in der Gema) und dann halt so einen Pauschalbetrag abdrücken.

Was ist aber mit einer Schanklizenz? Wir wollen vermutlich nur geschlossene Getränke (Flaschenbier usw.) ausschenken. Was braucht's da für einen Abend? Jemand Erfahrungen damit?

Und was passiert, wenn ein Besucher in einer Bierpfütze ausrutscht und sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzieht? Kann der uns verklagen? Kann man sich gegen sowas versichern?

Wer bestimmt, wieviele Besucher das Konzert haben darf? Der ehemalige Kneipier ist da etwas verpeilt drauf: "Isch hab immer die Türen offen gelassen, bis der Raum voll war." Das ist uns etwas zu luschig. Nicht, dass da ein Feuer ausbricht und wir hinterher mehrere Tote zu verantworten haben.

Hat jemand echte Erfahrung mit sowas? Jemand schon einmal selber sowas gemacht? Gibt es irgendwo ein Tutorial für sowas?

Wir würden uns sehr über Tipps freuen.
 
Es wäre gut wenn ihr einen Meister der VA Technik in eurem Bekanntenkreis habt der da mal darüber schauen kann.
Seine Aussagen sind dann wenigstens fundiert wenn er sich den VA Ort mal ansieht ob der überhaupt den jetzigen Auflagen entspricht.
 
Wäre irgendeine Musikkneipe der Veranstalter, dann hättet ihr nicht den Stress!
Denke auch an die Hygienevorschriften beim Ausschank!
Anmelden/ Infos müsstet ihr vom Ordnungsamt bekommen!?
Ansonsten gilt: Von der Wiege bis zur Barre: Nichts als Formulare!

Bei einer privaten Party wäre vermutlich alles anders!
 
Zuletzt bearbeitet:
Erste Adressse wäre das Ordnungsamt und dann eine Versicherung ansprechen, was die an Haftungselemente bei Dir sehen...
 
Okay, also Montag mal Ordnungsamt anrufen und dann einen Versicherungsfritzen. Das sind auf jeden Fall so die Sachen, unter denen ich mir jetzt am Wenigsten was vorstellen kann. Rest müsste irgendwie gehen. Formulare ausfüllen können wir gut. Bassist ist Finanzbeamter und zwei Bandmitglieder sind Geschäftsführer von GmbHs. Das sollte machbar sein.
 
Ganz klar: Einfach das Ordnungsamt kontaktieren.
Die wissen was ihr alles an Papierkram benötigt und was ihr machen dürft, usw.
Anmelden müsst ihr die Veranstaltung ja eh.
 
Okay, also Montag mal Ordnungsamt anrufen und dann einen Versicherungsfritzen. Das sind auf jeden Fall so die Sachen, unter denen ich mir jetzt am Wenigsten was vorstellen kann. Rest müsste irgendwie gehen. Formulare ausfüllen können wir gut. Bassist ist Finanzbeamter und zwei Bandmitglieder sind Geschäftsführer von GmbHs. Das sollte machbar sein.
Sollte eigentlich schon mal eine Verständnissbasis da sein :)

Sobald du proaktiv etwas tust, gerätst du sowieso in eine gewisse Haftungssituation.
Die sollte definiert sein und entsprechend geregelt.

Du hängst eine Lampe irgenwo hin damit alle Licht haben.
Supernice!
Die Lampe fällt irgendwann mal runter und einem irgendwo auf die Pelle und man sucht den Verursacher um ihn zu einer Verantwortung heranzuziehen.
Jemand der was macht/tut hat immer eine ganz besondere Karte auf die andere gerne abheben...
 
Deswegen am Besten gar nichts machen. Das ist immer am einfachsten.
Hmmm...

Ich sage mal so.
Ich habe nichts ausgelassen ausser Knast.

Deswegen "go producer" wäre mein Lebensrat - aber jeder muss da sein eigenes Standing und Groundholding mitbringen und die entsprechenden Treffer halt auch veratmen können ... :)
 
Der Weg zum Ordnungsamt ist schon mal gut. Ansonsten ist die Frage, ob das unter die VStättVo eures Landes fällt?
Wie @LKW-Fahrer sagt: einen Meister oder zumindest eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik zurate ziehen.
Falls ihr niemanden habt, kannst du mich gerne mal per PN kontaktieren. Ich kann zumindest sagen, in welchen Schriften man fündig wird.
 
Du brauchst eine Schanklizenz vom Ordnungsamt und eine Veranstalterhaftpflicht. Dafür gibt es Spezialisten. Normale Versicherunsgvertreter:innen kennen sich damit nicht aus:


 
Je nach Sicherheitsrecht muss man Vergnügungsveranstaltungen auch vorher ggf. unter Einhaltung einer Frist bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen.
 
Könnt ihr es nicht "privat" mit Spendenempfehlung machen? So läuft das zumindest in mir bekannten Kreisen in der Regel ganz gut und da gibt es recht wenig Stress.
 
Und am Ende hat man nicht nur ein Owi-Verfahren am Hals, sondern bleibt auch auf einem möglichen Schaden sitzen, weil die Privathaftpflicht nicht greift. Spitzenidee.
 
  • Danke
Reaktionen: neu
Und am Ende hat man nicht nur ein Owi-Verfahren am Hals, sondern bleibt auch auf einem möglichen Schaden sitzen, weil die Privathaftpflicht nicht greift. Spitzenidee.
Das habe ich bei unzähligen Konzerten (auch selber organisiert) in den letzten 20 Jahren zwar noch nicht einmal erlebt, aber bestimmt hast du Recht, dass das Risiko besteht. Ist das so, dass einer privaten Party (zB Geburtstag o.ä.) ein Ordnungswidrigkeitsverfahren droht?
 
Im vorliegenden Fall kann doch von einer privaten Party überhaupt nicht die Rede sein.
 
reden wir von punkrock? ;)
wieviele leute erwartet ihr denn?
ich würds bei unter 100 leuten einfach als privatparty veranstalten. is ja mehr aufwand als alles andere, wenns eh nur ne einmalige sache ist. haben wir auch immer gemacht, bevor wir unseren laden offiziell aufmachen durften, wg. schanklizenz und feuerpolizeilicher abnahme...
 
  • Danke
Reaktionen: neu
Ab 100 Besuchern gilt die Versammlungsstättenverordnung
Ab über 200. (theoretisch natürlich möglich das irgend ein Bundesland von dem Muster abweicht, aber das bezweifle ich sehr)

Edit: außerdem richtet sich das nach der nettogrundfläche bzw. Der Baugenehmigung.
 
Irgendwie habe ich das Bedürfnis doch mal aufzuklären und entschuldige mich schon mal fürs ot.

Also, ob die VStättVo greift entscheidet weder der Betreiber oder der Veranstalter noch sonstwer sonder einzig und alleine die Bauaufsichtsbehörden bzw. Das staatliche baumanagement.
Wenn ein Gebäude also als versammlungsstätte zugelassen ist, hat man sich an die VStättVo zu halten. Auch wenn man nur 199 Besucher reinlassen würde.
Auch das reduzieren der nettogrundfläche hilft einem da nicht weiter. Man müsste dann schon eine temporäre nutzungsänderung bei der Bauaufsicht bewirken.
Außerdem ist die VStättVo eine Sonderbauordnung und Teil der LBO. Fällt man also nicht unter die VStättVo, so greift eine andere sonderbauordnung oder halt die LBO. Das macht es nicht zwangsläufig einfacher. Außerdem wird klar, das es sich um eine Bauordnung handelt und damit vor allem den Bau und den Betrieb regelt.
Auf der anderen Seite stehen dann die DGUV-Vorschriften. V.a. Die 1, die 3 und die 17/18. und die gelten völlig unabhängig davon ob es eine VStätt ist oder nicht.

(Bei privaten VA‘s ist das dann tatsächlich anders)
 

Ähnliche Themen


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben