improvisation bei Kinofilm - was sind meine Rechte?

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Liebes Forum,

ich habe letztes Jahr zu einem Film auf dem Charrango (so was wie ne Gitarre) verschiedene Sachen eingespielt. Es ging hauptsächlich darum, dass ich bestimmte Gefühle musikalisch umsetze. Das ganze sind also improvisierte Stücke, die jetzt immer wieder während dem Film auftauchen.
Nun habe ich erfahren, dass der Film 2015 in die Kinos kommt. Nicht in die großen, aber in Alternative Kinos in mehreren Städten. Für meine Einspielungen habe ich ein normales Honorar erhalten. Kann ich mich jetzt irgendwo als Urheber dieser Stücke eintragen bzw dafür irgendetwas beziehen. Inwieweit gehört das jetzt zur Filmmusik (dort erscheint im Abspann natürlich ein anderer)?

Ich hoffe, man konnte das jetzt halbwegs verstehen, was ich meine. Ansonsten fragt gerne nach.
Danke schonmal im Vorfeld!

Viele Grüße,
multy
 
Das ist wohl eher ein Fall für einen Rechtsanwalt (-verdreher).

Man müßte das schon genau prüfen. Gibt es einen Vertrag, gibt es einen Auftrag, eine Rechnung/Quittung und was steht da jeweils drin. Was gab es im Vorfeld für Absprachen usw. (Zeugen).

Persönlich finde ich sowas eigentlich eher link.

Wenn du im Abspann nicht erwähnt wirst, ist es sicher legitim, hier nochmal nachzubohren, ob man da noch was machen kann.

Aber da könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die Messen schon gelesen sind und keiner mehr daran herumeditieren will. Kostet ja auch Geld.
 
Rechnung gibts natürlich eine. Die Frage ist für mich nun, ob es da irgendwie Gema oder GVL gibt bzw ob ich das irgendwo eintragen kann. Bei den Imrpovisationen bin ich ja gewissermaßen Urheber und die machen schon einen Teil der Filmmusik aus, auch wenn sie teilweise nochmal stark mit Effekten bearbeitet wurden.
 
Die Frage ist, für was du das Honorar erhalten hast.

Wenn du der Urheber der Komposition bist, hast du auch das Urheberrecht inne.

Wenn die Filmleute das Material einsetzen wollen, musst du diese Verwertung freigeben, sonst dürfen sie es nicht verwenden.

Der Honorarzahlung muss ja eine schriftliche Vereinbarung zu Grunde liegen.
Ist da keine Rechteabtretung beinhaltet, kannst du erstmal eine Unterlassung anfordern, bis die Sachen geklärt sind.
 
Bei der GEMA und der GVL musst du ein Mitglied sein, damit die das Inkasso machen können und du deine Werke oder Künstlerleistungen jeweils benennen und dort anmelden.

Nichts desto trotz kannst du bei den Filmleuten schriftlich deine Ansprüche anmelden und dich im Eigeninteresse verhandeln.
 
Rechnung gibts natürlich eine. Die Frage ist für mich nun, ob es da irgendwie Gema oder GVL gibt bzw ob ich das irgendwo eintragen kann. Bei den Imrpovisationen bin ich ja gewissermaßen Urheber und die machen schon einen Teil der Filmmusik aus, auch wenn sie teilweise nochmal stark mit Effekten bearbeitet wurden.

Da müßte man wohl den Fall konkret bei der Gema oder einem Gema-Experten vortragen und dann mal nachrechnen, ob das die Mitgliedsbeiträge überhaupt wieder reinholen könnte, wenn es denn überhaupt abrechenbar ist.

Trotzdem könnte es sein, dass die Produzenten vielleicht nicht gerade amused darüber sind. Ich kenn das nur von Diskussionen mit Labeln, die teilweise ähnliche Probleme haben, wenn Produktionen doch erheblich besser laufen als gedacht (selten heutzutage) und sich die Künstler dann im Nachgang in die Gema bemühen.

Wenn die Gema wie die VG Bildkunst funktionieren würde, wär das alles einfacher... (also zumindest für dich).
 
Die Frage ist für mich nun, ob es da irgendwie Gema oder GVL gibt bzw ob ich das irgendwo eintragen kann.
Hier lautet der Begriff für deine Ansprüche Audiovisuelle Werke, deren Rechte ebenfalls durch die GEMA auch in Zusammenarbeit mit der GÜFA wahrgenommen werden können.

~> https://www.gema.de/musikurheber/mi...tionen/informationen-fuer-av-produzenten.html

~> http://www.guefa.de/ziele.html

Am besten mal mit den Gesellschaften telefonieren und herausbekommen, was für dich das zweckmäßigste ist.
 
Super. Vielen Dank für die vielen Hilfen/Anworten. Dann werde ich mal telefonieren.
 
was sagen den die produzenten des filmes... hast du dich mit denen unterhalten?

prinzipiell läuft das im filmbereich über musiklisten in denen jegliche musikalische inhalte des filmes protokolliert werden mit komponist, texter, verlag, ....

abgerechnet wird dann sekundengenau. je nach besucherzahlen oder quote im tv.

über den gema weg bekommst du dann weitere tantiemen.

von der produktionsfirma normalerweise nichts, je nach vertrag. aber von der wurdest du ja schon vergütet.
 
Bei den Imrpovisationen bin ich ja gewissermaßen Urheber und die machen schon einen Teil der Filmmusik aus, auch wenn sie teilweise nochmal stark mit Effekten bearbeitet wurden.

Richtig. Und als Urheber hast du das Recht auf Nennung deines Namens. Übrigens darf der Film mit deiner Musik auch nur veröffentlicht werden, wenn du einverstanden bist. Man nennt das Miturheberschaft. Drehbuchautor, Regisseur, Hauptdarsteller und so sind die weiteren Urheber. Übrigens ist deine Musik auch davor geschützt, gegen deinen Willen verändert zu werden. Das alles garantieren die Persönlichkeitsrechte des Urhebers.

Das andere sind die Verwertungsrechte. Die GEMA haben die anderen ja genannt. Ich sehe es auch so, dass höchstens über den Weg noch was zu holen ist, nicht aber von den Filmproduzenten.
 

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