Frage zur Gema Ausschüttung

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lfosync

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Hallo,
wie ist es eigentlich, wenn von einem Song eine Person als Texter und eine
Person als Komponist bei der [g=119]GEMA[/g] Werkeanmeldung angegeben werden ?
Werden die eventuellen [g=119]GEMA[/g] Ausschüttungen 50/50 geteilt ?

Gruß
Manfred
 
Unter [g=119]gema[/g].de/urheber/finanzen/der-aktuelle-verteilungsplan/ findest du Antworten bezüglich verschiedenen Verteilungen an den Tantiemen.
Die Verteilungsverhältnisse sind jedoch auch immer abhängig, von dem was man bei der [g=119]GEMA[/g] anmeldet und mit den Miturhebern dafür vorher vereinbart hat.
 
Hallo MaCoy,
Danke für den Link.
Ich habe mir das PDF runter geladen.
Ich hatte gehofft das es sich etwas einfacher verhält. Wir wollten bei der
Anmeldung einen als Texter und einen als Komponist angeben, damit jeder
die gleichen Urheberrechte an den zusammen erstellten Songs hat.

Gruß
Manfred
 
lfosync schrieb:
Hallo MaCoy,
Wir wollten bei der
Anmeldung einen als Texter und einen als Komponist angeben, damit jeder
die gleichen Urheberrechte an den zusammen erstellten Songs hat.

Gruß
Manfred

Dann ist doch alles ok und deine Frage beantwortet sich damit dann doch von selbst.
Ihr meldet es genauso mit der gleichen Berechtigung an und dann hat jeder von euch beiden nachher auch den gleichen Anteil in der Ausschüttung.


Gruß

Jörg
 
Anmeldung einen als Texter und einen als Komponist angeben, damit jeder
die gleichen Urheberrechte an den zusammen erstellten Songs hat.
Nochmal zum Mitschreiben: Die [g=119]GEMA[/g] hat nichts mit den Urheberrechten zu tun, diese entstehen automatisch bei der Komposition des Songs. Die [g=119]GEMA[/g] verwaltet nur Aufführungs- und Vervielfältigungslizenzen und schüttet diese an die Beteiligten aus.
 
Danke für die Antworten.

Wir werden uns einfach beide als Texter und als Komponist bei der Werkeanmeldung angeben.

Gruß
Manfred
 
Es ist zwar richtig, dass die Urheberrechte automatisch bei der Komposition und Text entstehen, aber man sollte nicht vergessen diese auch sichern zu lassen :)
 
sichern ja, aber es gibt versch. möglichkeiten.
am sichersten wäre da schon einen verschlossenen umschlag
beim notar oder rechtsanwalt hinterlegen.
ist aber nicht billig.

hab aber auch gute nachrichten, ;)
unser rainer macht das sehr günstig.

das beste:
man kann so viel material draufpacken,
wie man(n) will.

lg
 
lfosync schrieb:
Hallo MaCoy,
..... damit jeder die gleichen Urheberrechte an den zusammen erstellten Songs hat.


Urheberrecht verwaltet die [g=119]GEMA[/g] nicht. Urheberrecht liegt bei Euch selber und muss von euch gesichert werden.(Notar/Anwalt/HR)
 
Bedeutet das, das durch die Werkeanmeldung bei der [g=119]Gema[/g] nicht automatisch
festgehalten wird wer welche Anteile an einem Song hat ?
Ich dachte das wäre so.

Gruß
Manfred
 
Hey ho! Bei der Werkanmeldung mußt Du natürlich angeben wer zu welchen Anteilen an Komposition oder Texten beteiligt ist.
 
schroedy_1 schrieb:
Hey ho! Bei der Werkanmeldung mußt Du natürlich angeben wer zu welchen Anteilen an Komposition oder Texten beteiligt ist.

ist schon klar.
wir machen das so,
ich meld mich als alleiniger komponist und texter an,
dann verteile ich das geld wie vertraglich vereinbarart.

das hat den vorteil, dass meine leute sich nicht bei der [g=119]gema[/g]
usw. anmelden müssen.

anmeldegebühr und mitgliedschaft kosten derzeit 86 €
die können wir uns sparen.

lg tommy
 

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