Frage zu Lizenzrecht, Nutzung von Privatlizenzen

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diodenheitzer

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Hallo Community,

ich habe eine Frage:

Darf ich Privatlizenzen von z.B. Komplete 8 und Samplitude X Suite, welche ich als Privatperson für private Musikerstellung nutze, diese Lizenzen dafür einsetzen, für einen Arbeitgeber im laufenden Anstellungsverhältnis im gewärbsmäßigem Stil Musik zu produzieren.

z.B. wenn man als privater Komponist bei einem Medienbetrieb arbeitet.
Entscheidend ist dabei, dass der Betrieb nicht über die Lizenzen verfügt und nur ich alleine in Heimarbeit mit privater Technik die Software nutzen würde.

Letzlich müsste man die Komposition ja unabhängig vom Werkzeug betrachten. Also quasi als Instrument zur Erstellung.
Falls sich damit jemand auskennt, wäre das sehr nett mir einen Tipp zu geben.

Irgendwie will ich mich damit nicht an die Supporte der einzelnen Firmen wenden.
 
Du darfst deine Lizenzen dafür verwenden, Musik zu machen. Punkt. Egal, für wen. Egal, wie das benutzt wird. Ausgeschlossen sind nur die EDU- oder NFR-Lizenzen einiger weniger Entwickler.

Andersrum wird meist kein Schuh draus: Ein Arbeitgeber darf nicht einfach eine Lizenz erwerben und diese dann mehreren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Du darfst auch als Studiobetreiber oft nicht dein Studio vermieten und die Mieter deine VSTis benutzen lassen. Bei manchen geht das, bei anderen nicht.

Aber in dem Kontext, den du hier genannt hast, sollte es keine Probleme geben. Es benutzt ja immer noch die Person die Lizenz, die sie auch gekauft hat. Also du.
 
Hallo Flake,

danke für Deine schnelle Antwort.

So wie Du es mir beantwortet hast, sollte es auch sein.

Alles andere wäre auch unsinnig.
Ich warte trotzdem noch auf die Antwort des "spitzfindigen" Anwalts der mir erklärt, dass ich des Gegenteil darlegt.

Sonderfall sind natürlich Loops. Wenn ich mich richtig erinnere hat East West bei einigen Lizenzen auch ausgeschlossen, diese für bestimmt Zwecke zu nutzen?
z.B. für Kino nicht usw., aber Loops interessieren mich sowieso nicht.
Vocals jetzt mal ausgenommen.

Mich würde der Fall, einen VST Synthesizer privat zu erwerben und die Resultate der Klangsynthese wieder nur eingeschränkt nutzbar sind.

Ausgenommen natürlich, dass man die vorgebebenen Presets natürlich nicht ohne musikalischen Kontext als Sample Pack veröffentlichen darf ist klar.

Nicht das es dann irgendwann mal so wird:

"Entschuldigung, ich möchte diesen Hammer kaufen"

"Gern, der Kostet 10 EUR. Was wollen Sie denn damit machen?"

"Hämmern!"

"Sicher können Sie den Hammer zum hämmern kaufen, jedoch kostet dies pro Hammerschlag zusätzlich 16 Cent, außer sie nutzen Ihn geweblich, dafür ist er nicht vorgesehen.
Das Material ist mit der einer Speziallegierung behaftet. Diese ist geschützt. So dass Sie den Hammer nicht eingenständig entsorgen dürfen, da diese sonst preisgeben. Das wird teuer.
Übrigens dürfen Sie den Hammer auch nicht Nachts bei sich tragen, das ist klar.
Nutzen Sie den Hammer innerhalb von 60 Sekunden mehr als 30 mal, so aktiviert sich die Volumenlizenz. D.h. Sie zahlen dann für 1 Stunde züsätzlich 9 Cent und dürfen dann sogar die ersten 30 Minuten kostenfrei weiterhämmern.
Außer nachts.
Für Nägel kostet er aufgrund seiner ergonomischen Nagelform zusätzlich 12 Cent nach dem 3. Nagel pro Stück. Ab 100 greifen wieder die Volumenbedingungen.
D.h. außer Sie veröffentlichen, verkaufen oder lichten das Produkt des 1.-30. Hammerschlags ab, dies kostet extra. Ab dem 31. Hammerschlag greift wieder die Volumenlizenz.
Das wird dann richtig teuer.
Ja, das ist der Preis des Fortschritts! Is n guter Hammer.
Einen besseren Hammer finden Sie zu diesem Preis nirgendwo."
...


Da landen wir irgendwann... Wenn auch n bissl übetrieben...
 
"Entschuldigung, ich möchte diesen Hammer kaufen"

"Gern, der Kostet 10 EUR. Was wollen Sie denn damit machen?"

"Hämmern!"

"Sicher können Sie den Hammer zum hämmern kaufen, jedoch kostet dies pro Hammerschlag zusätzlich 16 Cent, außer sie nutzen Ihn geweblich, dafür ist er nicht vorgesehen.
Das Material ist mit der einer Speziallegierung behaftet. Diese ist geschützt. So dass Sie den Hammer nicht eingenständig entsorgen dürfen, da diese sonst preisgeben. Das wird teuer.
Übrigens dürfen Sie den Hammer auch nicht Nachts bei sich tragen, das ist klar.
Nutzen Sie den Hammer innerhalb von 60 Sekunden mehr als 30 mal, so aktiviert sich die Volumenlizenz. D.h. Sie zahlen dann für 1 Stunde züsätzlich 9 Cent und dürfen dann sogar die ersten 30 Minuten kostenfrei weiterhämmern.
Außer nachts.
Für Nägel kostet er aufgrund seiner ergonomischen Nagelform zusätzlich 12 Cent nach dem 3. Nagel pro Stück. Ab 100 greifen wieder die Volumenbedingungen.
D.h. außer Sie veröffentlichen, verkaufen oder lichten das Produkt des 1.-30. Hammerschlags ab, dies kostet extra. Ab dem 31. Hammerschlag greift wieder die Volumenlizenz.
Das wird dann richtig teuer.
Ja, das ist der Preis des Fortschritts! Is n guter Hammer.
Einen besseren Hammer finden Sie zu diesem Preis nirgendwo."

:lol: :lol: :lol:
 
Wenn ich mich richtig erinnere hat East West bei einigen Lizenzen auch ausgeschlossen, diese für bestimmt Zwecke zu nutzen?
z.B. für Kino nicht usw.,

Das war bei genau einem Produkt der Fall, nicht bei einigen. Entweder VOTA (das Choirs-Add-On) oder Voices of Passion. Ich weiß nicht mehr genau. Was ich allerdings weiß: Diese Einschränkung wurde vor einigen Jahren widerrufen!
Du darfst alle EW Voll-Lizenzen (keine NFRs, keine EDUs, ist klar) inzwischen kommerziell benutzen. Ohne jede Einschränkung. :)
 
wie hier zu sehen: ;-)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ich mich richtig erinnere hat East West bei einigen Lizenzen auch ausgeschlossen, diese für bestimmt Zwecke zu nutzen?
z.B. für Kino nicht usw.,

Das war bei genau einem Produkt der Fall, nicht bei einigen. Entweder VOTA (das Choirs-Add-On) oder Voices of Passion. Ich weiß nicht mehr genau. Was ich allerdings weiß: Diese Einschränkung wurde vor einigen Jahren widerrufen!
Du darfst alle EW Voll-Lizenzen (keine NFRs, keine EDUs, ist klar) inzwischen kommerziell benutzen. Ohne jede Einschränkung. :)


Hm das ist das Problem. Wenn ich sowas vorher von nur einem Produkt weiß, selbst wenn es gar nicht mehr verkauft wird:
Das würde ich nie Geld ausgeben.

Aber gut das Ihr bei EastWest das Problem erkannt habt und es abgeschaft habt.

Ich glaube aber, nach deutschem Recht ist es egal.
Man kann es sicher in die AGB schreiben, aber ob das überhaupt gehen würde vor gerecht.
Bei Loops ok, aber bei VSTis glaub ichs nicht.
Außer irgend n billig VST was nur wieder irgendwelche Loops abspielt.

Drum auch das Video von mir. Um das ganze mal etwas humoristisch zu beleuchten.
 
Ich meine, dass das Voices of Passion war. Und da ging es "quasi" um Loops: Die Sängerinnen haben Passagen in ihrer Landessprache (Bulgarien, Syrien, ... ) eingesungen, die man schon als Loops interpretieren kann. Da gab es wohl Probleme mit der Lizenssicherung. EastWest hat wohl nochmals Geld ausgegeben, um diese Einschränkungen, die "aus Versehen" passiert sind, rückgängig zu machen. :)
 

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