JoeA
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Hey
Vielleicht hat ja der ein oder andere Ahnung davon, da ihr vielleicht selbst den gleichen Sachverhalt schonma vorliegen hattet.
Wie werden Musikinstrumente abgeschrieben über einem Wert von 410€ (heißt man kann´es jetzt nach dem "Wahlrecht" seit 2010 nich mehr einfach in den GWG Sammelpott werfen, der über 5 Jahre abgeschrieben wird)
Ich müsste/könnte also mein Fatar VMK 188+ entsprechend der Nutzungsdauer abschreiben.
Weiß jemand, was die Nutzungsdauer dafür ist?!
Folgendes hab ich z.B. im Internet gefunden:
"Aber auch die amtliche Liste lässt noch Lücken. Nicht enthalten sind in
der AfA-Liste viele der teuren Arbeitsgeräte von Künstlern wie
Druckpressen, Schneidetische und Ähnliches. Auch Musikinstrumente
sind dort nicht (mehr) enthalten. Für sie muss – abhängig von Wert und
Art des Instruments (ein Flügel hält länger als ein Schlagzeug) eine
realistische Frist angesetzt und notfalls mit dem Finanzamt
ausgehandelt werden. Als Anhaltspunkt können diverse
Finanzgerichtsurteile dienen, die die Nutzungsdauer für einen hochwertigen Flügel mit 30 Jahren, eine neuwertige Meistergeige
mit 50 und eine 300 Jahre alte Violine sogar mit 100 Jahren festgesetzt
haben. Für einen Standard-Flügel nannte die vorige AfA-Liste 15, für
ein Klavier 10 Jahre."
Eine realistische Frist würde für mich dann vllt 3 Jahre, vllt auch länger bedeuten (im Fall vom Fatar VMK)
Was sagt ihr dazu?!
Wäre natürlich auch die Möglichkeit alle GWG's von 150-1000€ in den Sammelpott zu werfen (wie gesagt Wahlrecht).
Am Ende des Jahres sollte man da wohl das für sich am besten jeweils auswählen.
Man darf aber nur eine Art der Abschreibung wählen...nicht für jedes GWG individuelle.
Oder ist ein MidiKeyboard vielleicht gar kein Musikinstrument sondern wird in eine andere Gruppe der AfA-Tabelle eingeordnet?!
Vielleicht weiß einer von euch mehr darüber!
Grüße
Vielleicht hat ja der ein oder andere Ahnung davon, da ihr vielleicht selbst den gleichen Sachverhalt schonma vorliegen hattet.
Wie werden Musikinstrumente abgeschrieben über einem Wert von 410€ (heißt man kann´es jetzt nach dem "Wahlrecht" seit 2010 nich mehr einfach in den GWG Sammelpott werfen, der über 5 Jahre abgeschrieben wird)
Ich müsste/könnte also mein Fatar VMK 188+ entsprechend der Nutzungsdauer abschreiben.
Weiß jemand, was die Nutzungsdauer dafür ist?!
Folgendes hab ich z.B. im Internet gefunden:
"Aber auch die amtliche Liste lässt noch Lücken. Nicht enthalten sind in
der AfA-Liste viele der teuren Arbeitsgeräte von Künstlern wie
Druckpressen, Schneidetische und Ähnliches. Auch Musikinstrumente
sind dort nicht (mehr) enthalten. Für sie muss – abhängig von Wert und
Art des Instruments (ein Flügel hält länger als ein Schlagzeug) eine
realistische Frist angesetzt und notfalls mit dem Finanzamt
ausgehandelt werden. Als Anhaltspunkt können diverse
Finanzgerichtsurteile dienen, die die Nutzungsdauer für einen hochwertigen Flügel mit 30 Jahren, eine neuwertige Meistergeige
mit 50 und eine 300 Jahre alte Violine sogar mit 100 Jahren festgesetzt
haben. Für einen Standard-Flügel nannte die vorige AfA-Liste 15, für
ein Klavier 10 Jahre."
Eine realistische Frist würde für mich dann vllt 3 Jahre, vllt auch länger bedeuten (im Fall vom Fatar VMK)
Was sagt ihr dazu?!
Wäre natürlich auch die Möglichkeit alle GWG's von 150-1000€ in den Sammelpott zu werfen (wie gesagt Wahlrecht).
Am Ende des Jahres sollte man da wohl das für sich am besten jeweils auswählen.
Man darf aber nur eine Art der Abschreibung wählen...nicht für jedes GWG individuelle.
Oder ist ein MidiKeyboard vielleicht gar kein Musikinstrument sondern wird in eine andere Gruppe der AfA-Tabelle eingeordnet?!
Vielleicht weiß einer von euch mehr darüber!
Grüße