Email mit Daten = Absicherung ?

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max_SOR

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hallo,

ich hätte da mal ne Frage:
da ja das versenden von eigener Musik an sich selbst per Post zu unsicher ist, gilt es nicht als Beweis des Urhebens.
Wie sieht es denn mit Emails aus ? ich könnte eine Mail an mich selbst schreiben mit dem Textinhalt: gesendet von mir, Max Geide und im Anhang die Sachen, von denen ich beweisen will, dass ich sie erstellt habe..

Meint ihr das ginge ?

MfG Max
 
da ja das versenden von eigener Musik an sich selbst per Post zu unsicher ist, gilt es nicht als Beweis des Urhebens.
Wie sieht es denn mit Emails aus ? ich könnte eine Mail an mich selbst schreiben mit dem Textinhalt: gesendet von mir, Max Geide und im Anhang die Sachen, von denen ich beweisen will, dass ich sie erstellt habe..

Meint ihr das ginge ?

Nein, eine E-Mail ist nicht authentisch, kannst also total vergessen.

Außerdem, wer sagt denn, daß ein von der Post versiegelter Umschlag nicht sicher ist?
Soweit ich weiß, ist das - vorrausgesetzt richtig gemacht mit Siegel usw. - 100%ig amtlich.
 
was wäre denn, wenn er ein digitales Zertifikat hätte und damit die Mail signieren würde, sowie die Übertragung verschlüsseln würde?

oder ist die Rechtsprechung in Deutschland noch nicht so aktuell? :)
 
Hi Don.

Ist zwar mehr Halbwissen von mir, aber ich glaube, auch trotz Signierung gehts (noch?!) nicht.
 
ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass eine email auch nur entfernt als beweis hergezogen werden kann...

ne email kann man sich nach belieben erstellen...da kann man doch alles verändern! das wäre ein äußerst schwammiger beweis...
 
ne email kann man sich nach belieben erstellen
wenn die Mail allerdings signiert und verschlüsselt versandt wird ist das nicht so einfach zu fälschen (eigentlich gar nicht)

hatte mal son Mail-Zertifikat, damit konnte ich Mails signieren, d.h. der Empfänger konnte
an Hand der Signatur herausfinden, wer die Mail geschickt hatte.
Verschlüsseln ging nur, wenn beide Seiten ein Zertifikat hatten...

Ein dig. Zertifikat, das von einem Gericht anerkannt werden soll, muss allerdings gewissen
Ansprüchen genügen:
der Austeller muss selber von der RegTP zertifiziert sein (z.B. "Trustcenter")
die Beantragung muss mit persönlichen Dokumenten (Perso, ... ) erfolgen

ich glaube, diese Zertifikate werden von Gerichten anerkannt,
ob das allerdings diesen Fall auch abdeckt - ausprobieren ;)

[edit] gibt`s hier eigentich keine Rechtsverdreher im Forum?
 
ist ja schon mal was...

müsste aber wirklich mal einer Ausprobieren, hier geht es ja nicht um Verträge,
sondern um Urheberrecht...

noch ein Link
 
HI,

also das muss relativiert werden. Das Einschreiben an sich selbst ist schon ein Beweis, aber erstmal nur dafür, dass man an sich selbst einen briefumschlag verschickt hat. Was da drin war, lässt sich mit einem Einschreiben nicht beweisen. Deshalb ist das Einschreiben, man kann es drehen und wenden wie man will, im Zweifelsfall ein höchst unsicheres Beweismittel. Ich werd nicht müde, das zu wiederholen: Dass ein Einschreiben an sich selbst ein SICHERES Beweismittel ist, ist ein Urheberrechts-MÄRCHEN!

Interessanter ist allerdings die elektronische Signatur. Aber das steckt noch in den Kinderschuhen. Nicht zu vergessen: Im Zweifelsfalle hat der Richter nicht ganz so viel Computerwissen und beauftragt einen Sachverständigen mit der Beantwortung der Frage, ob die Beweisdatei bzw.das Datum ihrer Erstellung nicht manipuliert werden kann. Hmmm, dann kommt´s massiv auf den Sachverständigen an. Das ist immer so ein bisschen wie Lostrommel....

Aber da wird sich in den nächsten Jahren noch einiges tun.

Gruß Rainer
 

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