Dialog-Samples aus Filmen und Games erlaubt?

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Sickfried

Sickfried

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Hätte mal ne Frage.
Ich mach zurzeit einige Songs (Electro) in denen ich zum Teil verschiedene Dialoge aus Computerspielen bzw Filmen einbaue.

Inwiefern ist das denn erlaubt? Ich weiß das viele andere Musiker das machen und wollte euch mal fragen obs da nen Limit gibt etc.. Wenn man die Musik zum kostenlosen Download bereitstellt sollte es doch auf jeden Fall ok sein oder?
 
Nein.
Ohne die Zustimmung des Urhebers ist da garnichts erlaubt.

Es ist nicht gestattet, urheberrechtlich geschützes Material
in seinen eigenen Werken zu verwenden und dieses dann
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Myspace ist die öffentlichkeit, denn da kann das jeder hören.

Wenn andere Künstler das machen, dann haben sie entweder
die Erlaubnis des Urhebers oder sie machen es illegal.
In dem Fall riskieren sie erhebliche Strafen.


Wenn Du es für Deinen eigenen privaten Gebrauch machst, nur um da
so bissel dran rumzuschnippeln und Deinen Spass damit zu haben, ist
das kein Problem.
Probleme entstehen erst, wenn Du diese Dinge der Öffentlichkeit zugänglich machst.
Dafür ist es vollkommen unerheblich, ob Du dafür Geld bekommst, oder
es kostenlos zur Verfügung stellst.
 
Das wurde ja schon bis zum erbrechen ausdiskutiert:

Nein, es ist nicht erlaubt!
Alles, was irgendwie, auf irgendwelchen Medien vorhanden ist, darfst du nicht ohne eine ausdrückliche Erlaubnis verwenden!
Auch, wenn (als Beispiel) deine Oma dir ins [g=116]Mikrofon[/g] einen schönen Satz sagt. Im Prinzip brauchst du auch da eine Erlaubnis von ihr.
Greez!
 
hm schade na gut, dann kann man wohl nix machen. Ich dachte immer eine bestimme Länge an Ausschnitten sei erlaubt, aber da hab ich mich wohl getäuscht.
Danke euch
 
Das mit der "bestimmten Länge" ist leider ein Mythos,
der sich hartnäckig seit vielen Jahren hält.
 
ist es denn ein großer Akt eine solche erlaubnis zu bekommen?
 
probier es aus...am besten kontaktierst du zb den spielehersteller...die habe ja sowies auch vervielfältigungsrechte etc, da sie die produktion bezahlt haben die du samples...sollten sie dir grünes licht geben und sollte es noch einen speziellen urheber geben (ich weiß nicht wie das bei lokalisationen oder dem schreiben von dialogen für computerspiele ist...ob es da einen urheber gibt oder ob essich da so verhält wie zB bei software, wo nicht der programierer urheber eines von ihm geschrieben programms ist sonder die firma für die er arbeitet und in deren auftrag er das prog geschrieben hat...) sollte die firma dir diesen ja nennen können...
 
ok, danke vielleicht werd ich das tun. Schade das es da so genaue Vorschiften gibt...
 
Sickfried schrieb:
ok, danke vielleicht werd ich das tun. Schade das es da so genaue Vorschiften gibt...

Über diese "genauen Vorschriften" bist du vielleicht recht froh, wenn jemand mit einer Nummer von dir erfolgreich wird oder auch damit Sachen anstellt (anstellen will), die dir nicht in den Kram passen...
 
Wenn es nicht unbedingt Snippets aus Filmen und Spielen sein müssen, hält das Urheberrecht aber auch einige Ausnahmen bereit.

Es seien mal die §§ 48, 51, 57 UrhG genannt.

Danach könnte man Ausschnitte aus öffentlichen Reden verwenden, im gebotenen Rahmen Zitate verwenden oder ggf. sogar doch die Film-Samples verwenden, wenn sie unwesentliches Beiwerk im Hinblick auf das eigene Werk sind.

Unwesentlichkeit ist z.B. dann anzunehmen, wenn die Snippets im Vergleich zum Stück nur extrem kurz sind. Daher ist die Geschichte mit der bestimmten Länge nicht komplett falsch. Was nicht geht, ist jedoch die pauschale Aussge, wie lang ein Sample sein darf.

Da im Urheberrecht alls immer Frage des Einzelfall ist und das Gesetzt da sehr offen ist, muss man immer eine Abwägung treffen. Vor diesem Hintergrund könnte man also sagen, daß bei einem 5 Minutenstück ein Sample von 1 [g=342]Sekunde[/g] durchaus zulässig ist, weil es - wenn der Rest komplett auf deinem Mistg gewachsen ist - ganz erheblich hinter der eigenen "Schöpfung zurückbleibt".
 
SunSpire schrieb:
Wenn es nicht unbedingt Snippets aus Filmen und Spielen sein müssen, hält das Urheberrecht aber auch einige Ausnahmen bereit.

Es seien mal die §§ 48, 51, 57 UrhG genannt.

Danach könnte man Ausschnitte aus öffentlichen Reden verwenden, im gebotenen Rahmen Zitate verwenden oder ggf. sogar doch die Film-Samples verwenden, wenn sie unwesentliches Beiwerk im Hinblick auf das eigene Werk sind.

und was ist mit den urheberverwanten rechten die zB denjenigen zustehen die diese rede aufgezeichnet haben (für fernsehn oder radio) und damit den finanziellen aufwand an diesen veröffentlichungen getragen haben die du dann benutzt? die sollte man hier nicht vergessen...dabei greift soweit mir bekannt ist die "unwesentlichkeit" zB nicht.

Unwesentlichkeit ist z.B. dann anzunehmen, wenn die Snippets im Vergleich zum Stück nur extrem kurz sind. Daher ist die Geschichte mit der bestimmten Länge nicht komplett falsch. Was nicht geht, ist jedoch die pauschale Aussge, wie lang ein Sample sein darf.

und was ist mit den urheberverwanten rechten die zB denjenigen zustehen die diese rede aufgezeichnet haben (für fernsehn oder radio) und damit den finanziellen aufwand an diesen veröffentlichungen getragen haben die du dann benutzt? die sollte man hier nicht vergessen...dabei greift soweit mir bekannt ist die "unwesentlichkeit" zB nicht.

und wann ist etwas "unwesentlich", das sind immer fallentscheidungen, wie du ja auch geschrieben hast, und cih denke wenn etwas so auffällig ist, dass man erkennt woher es kommt, dann ist es womöglich auch schwierig das als "unwesentlich" anzusehen

SunSpire schrieb:
Da im Urheberrecht alls immer Frage des Einzelfall ist und das Gesetzt da sehr offen ist, muss man immer eine Abwägung treffen. Vor diesem Hintergrund könnte man also sagen, daß bei einem 5 Minutenstück ein Sample von 1 [g=342]Sekunde[/g] durchaus zulässig ist, weil es - wenn der Rest komplett auf deinem Mistg gewachsen ist - ganz erheblich hinter der eigenen "Schöpfung zurückbleibt".

und wenn die gegnerischte partei und womöglich das gericht das nicht so sehen, dann könnte ist es womöglich unangenehm, daher wäre ich da lieber vorsichtig aber das muss jeder für sich selbst entscheiden...
 
Ich hätte da mal eine Frage, analog zum Thema:

Im Hiphop ist es bekanntlich gebräuchlich zu "cutten", d.h. einen Satz oder ein Satzfragment i.d.R. aus einer Veröffentlichung eines anderen Rappers zu scratchen und die Aussage des Satzes in die eigene Produktion miteinfließen zu lassen. Gedacht ist dies als eine Art Rezitation des betreffenden Künstlers. Aber ist es auch juristisch einwandfrei? Ich glaube nicht. Ich habe aber auch noch nie von einem Rechtstreit bzgl. eines solchen Cuts gehört.
Könnt ihr mir Gewissheit verschaffen?

Gruß,
Archi
 
Man sollte nicht übertreiben. Es geht hier schließlich um Homerecording, also um etwas sehr privates und um etwas, das viel mit künstlerischer Freiheit, Unkommerzialität und dem Ausleben der eigenen Kreativität zu tun hat.

Wenn man nur noch Paragraphenreiter spielt und Angst hat, ja kein Urheberrechtchen wegen eines geasampelten Furzes zu verletzen, sollte man keine elektronische Musik machen und schon gar keine mit Samples. Diese Musik lebt davon, daß man mit offenen Ohren durch die Welt geht und Geräusche aus dieser Welt mehr oder weniger intuitiv in seiner Musik verarbeitet, ohne vorher eine Horde Anwälte zu beauftragen die ergründen sollen, ob die Gedankenpolizei das auch erlaubt. Dann ist es nämlich vorbei mit der Intuition und irgendwann auch mit der Kreativität.

@ Sickfried
Es wird Dir - außer vielleicht ein paar politisch oberkorrekten Wichtigtuern auf verbale Art - in der Praxis keiner einen Strick daraus drehen, wenn Du ein paar Geräuschschnipsel in Deine, ohne kommerzielle Hintergründe veröffentlichten Tracks einbaust. Etwas anderes ist es sicherlich, wenn die Verwendung längerer Passagen eines Fremdwerkes einen wesentlichen Bestandteil Deiner Musik bildet und/oder Du Deine Musik vermarkten willst.

p.
 
photona schrieb:
Man sollte nicht übertreiben. Es geht hier schließlich um Homerecording, also um etwas sehr privates und um etwas, das viel mit künstlerischer Freiheit, Unkommerzialität und dem Ausleben der eigenen Kreativität zu tun hat.

Das ist das Problem jedes einzelnen Threads, den ich hier zur Rechtslage beim Samplen gelesen habe: Es geht NICHT darum, was einzelne User glauben, meinen, denken oder gerne hätten. Es geht bei einer ernsthaften Frage nach der Rechtslage - und davn gehe ich zunächst immer aus - um das, was im jeweiligen Gesetzestext festgelegt ist.
Ich gebe dir insofern Recht, als das man Samples verwenden kann, wenn man die damit erstellte Musik ausschließlich für sich selbst macht.

@ Sickfried
Es wird Dir - außer vielleicht ein paar politisch oberkorrekten Wichtigtuern auf verbale Art - in der Praxis keiner einen Strick daraus drehen, wenn Du ein paar Geräuschschnipsel in Deine, ohne kommerzielle Hintergründe veröffentlichten Tracks einbaust. Etwas anderes ist es sicherlich, wenn die Verwendung längerer Passagen eines Fremdwerkes einen wesentlichen Bestandteil Deiner Musik bildet und/oder Du Deine Musik vermarkten willst.

An dieser Stelle gebe ich dir dahingehend Recht, dass vermutlich niemand im nonkommerziellen Homerecording-Bereich zu Rechenschaft gezogen wird, aber nicht, weil das niemanden stört oder gar erlaubt ist, sondern weil die Wahrscheinlichkeit, dass diese Stücke zwischen der Masse an musikalischem Material aus Homerecording-Quellen nicht gefunden wird.

Das hat auch alles nichts mit Wichtigtuerei zu tun. Oder lässt du dich als Wichtigtuer abspeisen, wenn jemand, der keine Erlaubnis von dir eingeholt hat, dem du die Verwendung auch aus persönlichen Gründen niemals erlauben würdest, einfach aus deinen Liedern samplet und die Musik unter eigenem Namen verbreitet?

Bitte nicht als persönlichen Angriff sehen.
Archi
 
Moin,

urheberrechtlich im Sinne vom Schutz des Werkes sind kurze Samples nicht geschützt. Wobei ich mit kurz wirklich kurz meine, also z.B. ein [g=149]Snare[/g]-Schlag, ein Wort, eine Note.

Aber es geht nicht nur um den Schutz des Komponisten oder Texters. Auch die Aufnahme als solche ist geschützt.

Der, der etwas singt, spielt oder spricht, hat ausschließliche Rechte an seiner Aufnahme und natürlich auch an Teilen davon. Der Tonträgerhersteller hat ausschließliche Rechte an der Verwertung der Aufnahme oder Teilen davon.

Wenn man eine fremde Aufnahme verwenden will, dann muss man dafür eine Lizenz erhalten. Wieviel die kostet oder ob ein Spielehersteller die auch mal kostenlos gibt, ist eine andere Frage.

Ich habe gestern auf Arte "Being W." geschaut. Ein gründlich recherchiertes satirisches Porträt, welches von der Unmenge an kurzen Ausschnitten aus Nachrichten und anderen Sendungen lebte. Auch wenn die Größenordnung nicht unbedingt stimmen muss - ich habe gelesen, dass jede Sendeminute dieser Produktion alleine 11.000 USD an Lizenzgebühren gekostet hätte - so stimmt es prinzipiell, dass für die Verwertung jedes einzelnen Snippets eine eigene Lizenz eingeholt werden musste.

Im reinen Audiobereich und dort im Hiphop gilt rechtlich grundsätzlich nichts anderes: Wer eine fremde Aufnahme verwertet, muss die Erlaubnis dafür haben. Bloß weil das in bestimmten Kreisen evtl. gang und gäbe ist, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass etwas rechtlich in Ordnung sei. Und spätestens sobald das kommerziell verwertet wird, könnt Ihr Gift drauf nehmen, dass eindeutig erkennbare, fremde Samples rechtlich gecleart sind.

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:

... spätestens sobald das kommerziell verwertet wird, könnt Ihr Gift drauf nehmen, dass eindeutig erkennbare, fremde Samples rechtlich gecleart sind.

Gruß Rainer

Das meine ich auch. Sobald man beginnt seine Sachen zu vermarkten, "entdeckt" wird oder was auch immer, sollte man sich um die rechtliche Lage bemühen. Aber nicht schon in vorauseilendem Gehorsam und im nichtkommerziellen Hobby- Bereich.

archibald schrieb:

Ich gebe dir insofern Recht, als das man Samples verwenden kann, wenn man die damit erstellte Musik ausschließlich für sich selbst macht.

Und diese Freunden, Bekannten oder Interessierten unentgeltlich zum Anhören bereitstellt, würde ich noch ergänzen wollen. Oder kennt jemand ein Beispiel aus der juristischen Praxis, wo ein Hobbymusiker, der seine Songs verschenkt, jemals in irgendeiner Form belangt wurde?

archibald schrieb:
... wenn jemand, der keine Erlaubnis von dir eingeholt hat, dem du die Verwendung auch aus persönlichen Gründen niemals erlauben würdest, einfach aus deinen Liedern samplet und die Musik unter eigenem Namen verbreitet?

Ich persönlich hätte wahrscheinlich kein Problem damit, wenn jemand aus Spaß an den Klängen ein paar Sekunden davon verfremdet, in einen neuen Kontext stellt oder sonstwas damit anstellt und sich und Anderen damit eine Freude macht. Soviel künstlerische Freiheit muß sein dürfen. Ich bin der Meinung, es ist eine uralte menschliche Kultur, sich Sachen abzugucken, neu zu interpretieren, unter Verwendung von etwas Altem etwas Neues entstehen zu lassen usw. Aber es geht ja nicht um meine persönliche Meinung sondern um die rechtlichen Auswirkungen des Stempels, den die kommerziellen Verwerter dieser Kultur und der Rechtslage in den letzten Jahren und Jahrzehnten aufgedrückt haben.

Wenn jemand nachweislich persönliche Nachteile infolge der Verwendung von 2-3 Sekunden Klangmaterial aus eigener Herkunft durch einen Dritten erlitten hat, sollen Recht und Gesetz ihm helfen, keine Frage. Aber von vornherein erstmal quasi alles diesbezügliche zu verbieten und diese Verbote immer mehr zu erweitern und damit auch ein Klima der Angst zu schüren, ist gesamtgesellschaftlich gesehen wesentlich problematischer als ein paar von Freizeitmusikern gesampelte Sounds, die genaugenommen in 99,999% aller Fälle keinem wehtun.

Aber mit dieser Einstellung stehe ich wahrscheinlich ziemlich allein und ich kann es verstehen, wenn sich so mancher durch die zunehmende mediale Dramatisierung dieses Themas nicht mehr frei fühlt. Und, um noch mal daran zu erinnern, es geht hier um kurze Klangfetzen zur Verwendung in unentgeltlich zur Verfügung gestellter Hobbymusik. Nicht um das Klauen ganzer Refrains oder ähnlichem für den nächsten Radio- Hit.

archibald schrieb:

Bitte nicht als persönlichen Angriff sehen.

Doch, sobald Du mal einen Song ins HR-Voting stellst werde ich Diesem die schlechtmöglichste Bewertung geben. Wo kämen wir da hin, wenn jeder hier eine andere Meinung hätte als der Andere. ;)

p.
 
Es geht in diesem Olaf nicht um die persönliche Einstellung, sondern es wurde konkret danach gefragt, was rechtlich erlaubt ist oder nicht.
 
photona schrieb:

Und diese Freunden, Bekannten oder Interessierten unentgeltlich zum Anhören bereitstellt, würde ich noch ergänzen wollen.

Selbst das darfst du nicht. Aber es sei gleich gesagt, was du darfst und was du machst sind zwei Paar Schuhe!
Ich kenne persönlich auch keinen Fall aus der Praxis, dass einer meiner Bekannten jemals in juristische Probleme verwickelt wurde, weil er etwas gesamplet hat. Die Urheber haben aber mit Sicherheit die Lieder nicht im Internet gefunden, das ist absolut unwahrscheinlich.

Soviel künstlerische Freiheit muß sein dürfen. Ich bin der Meinung, es ist eine uralte menschliche Kultur, sich Sachen abzugucken, neu zu interpretieren, unter Verwendung von etwas Altem etwas Neues entstehen zu lassen usw.

Ich sehe das auch so. Ohne einen Gewissen Grad an Nachahmung wäre eine Weiterentwicklung musikalischer Genres nicht möglich. Gewisse Charakteristika werden aufgegriffen und durch eigene Vorstellungen ergänzt.


Aber von vornherein erstmal quasi alles diesbezügliche zu verbieten und diese Verbote immer mehr zu erweitern und damit auch ein Klima der Angst zu schüren, ist gesamtgesellschaftlich gesehen wesentlich problematischer als ein paar von Freizeitmusikern gesampelte Sounds, die genaugenommen in 99,999% aller Fälle keinem wehtun.

Das mit dem "Klima der Angst" kann ich nicht ganz nachvollziehen.


Der Grundtenor meiner Beiträge ist: Wenn du Samples verwendest, musst du dir - sofern du sie nicht geklärt hast - immer im Klaren darüber sein, dass es nicht legal ist. Man wird natürlich nicht immer dafür belangt, das wiederum hat verschiedene Gründe.
Wenn ich ein Stück Wiese betrete, an deren Rand ein Schild mit der Aufschrift "Rasen betreten verboten" aufgestellt wurde, werde ich auch nicht unbedingt verhaftet oder zur Kasse gebeten. Aber deswegen darf ich es noch lange nicht.
Man muss sich eben über mögliche Konsequenzen im Vorfeld klar sein. Der Threadsteller hat nach der Legimität der Verwendung von nicht geklärten Samples gefragt. Verwenden kann er sie trotzdem, auch wenn er dazu nicht befugt ist.

Archi
 

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