Der NationalHymnen Contest 2021 ! Entscheidungsfindung Rules.

  • Ersteller stereolli
  • Erstellt am

Welche Art des Hymnen Contests würdest du bevorzugen ? (2 mögliche Antworten)

  • eigene Interpretation oder Remix der deutschen Hymne

  • jeder wie er mag eine eigene Interpretation einer real existierenden Hymne

  • Eine Hymne zu einer fiktiven selbst ausgedachten Nation

  • Alternativvorschlag ?


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.
stereolli

stereolli

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Ja schönen Sonntag auch.

Sofern Interesse besteht, wird das hier der
Nationalhymnen Contest 2021.

Aber, um nicht alles vorweg zu nehmen, dachte ich daran, dass die Community die Rules diskutiert.

es kann, muss aber nicht zwangsläufig um einen "Remix" oder eigene Interpretation der Hymne von Deutschland gehen. (fänd ich allerdings spannend)
Es kann zb. die eines beliebigen Landes gewählt werden oder auch die eines fiktiven Landes. Quasi sich ein Land ausdenken und ne Hymne samt Prinzipien usw. ausdenken :)
Nur einigen sollte man sich hier.
evtl. besteht aber ja auch kein Interesse. dann bleibts bei einem LaberThread :D

Was meint die Community generell dazu ?

Fangen wir mal damit an die Bereitschaft und das Interesse einzufangen...
 
Ich weiss zwar nicht ob ich bock draufhabe teilzunehmen, fände aber das komponieren einer neuen deutschen hymne am spannendsten!
 
Das wäre doch ein guter Einstieg:

Auferstanden aus Ruinen
und der Zukunft zugewandt,
laß uns dir zum Guten dienen,
Deutschland, einig Elternland.
 
Es wäre thematisch für so einen Contest alles möglich :)
 
Eine neue Nationalhymne mit Musik und Gesang wäre aber diskriminierend den Gehörlosen gegenüber. Vielleicht was in Gebärdensprache, aber für Blinde.
 
Eine neue Nationalhymne mit Musik und Gesang wäre aber diskriminierend den Gehörlosen gegenüber. Vielleicht was in Gebärdensprache, aber für Blinde.
Naja, in einem Musik- und Recordingforum könnte man diesen Aspekt sicherlich vernachlässigen... ;)
 
Sowas in der Art :D
 
Hier kann es nur eine Antwort geben.
Aus Respekt vor den Nationalhymnen, sollte man den Gedanken ganz schnell
wieder verwerfen.
Auch wenn es nur fiktiv gedacht ist.
Wie kommt man eigentlich auf so eine Idee, wo es Tausende von Möglichkeiten gibt,
sich so eine unter Besonderen Schutz stehende Musik als Anlass für einen Contest
vorzuschlagen ?
:oops:
 
Hier kann es nur eine Antwort geben.
Genau: Von Duckmäusertum halte ich nichts.
Zumal es hier zudem um die Ausübung einer künstlerisch und kreativen Möglichkeit geht.
Ist doch voll in Ordnung, wenn kein Interesse besteht.
 
ich hab bei der umfrage oben versehentlich "hymen contest" gelesen.
da bin ich wohl falsch hier... :D
 
Genau: Von Duckmäusertum halte ich nichts.
Zumal es hier zudem um die Ausübung einer künstlerisch und kreativen Möglichkeit geht.
Ist doch voll in Ordnung, wenn kein Interesse besteht.

Dann schreibt doch mal eine vernünftige Fußball Hymne für Deutschland.
Da kann sich künstlerisch und kreativ ausgetobt werden.
Aber lasst Die Nationalhymne so wie sie ist.
Das tut man einfach nicht, auch nicht fiktiv
 
Ist doch voll in Ordnung, wenn kein Interesse besteht.
Das mache ich zu meinem Motto! Viel schöner formuliert als "Was keinen interessiert, ist auch egal", bei dem die Gleichgültigkeit einen gleich anspringt.

Blüh im Glanze dieses Glückes, dass alles wurscht ist.
 
Stehen Hymnen unter besonderem Schutz ?
§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
wie wird "Verunglimpfen" ausgelegt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Stehen Hymnen unter besonderem Schutz ?
§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da gehört ja erstmal jemand dazu, der das will :D
War definitiv nicht meine Intention.
 

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