Darf ich dann weiter oder nicht ?

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User70408

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Ich war ja bis Dato eher Gegner und wollte nicht Mitglied der AKM (wie GEMA in DE) bei uns in Österreich werden, wozu auch ?

Da aber jetzt doch Lieder (Originale) in diversen Radiosendern laufen überlege ich ob ich nun doch soll ?

Die Frage die sich mir stellt ist folgende: "Wenn ich Mitglied der AKM bin darf ich dann meine eigenen Songs weiter hier auf rec.de ins Songvoting stellen, oder kann es da Probleme geben ?"

Ja und wie schaut's dann aus bei den Sachen die ich bereits hier hochgeladen hab ?

Danke für jede Antwort !

Don
 
Hier wird nur Gema freie Musik akzeptiert, nachher kommt deine Gema und möchte bei R.de kassieren.
Auch die Mischmaschine fällt dann flach, da geht es nur noch per PM und auch nicht mehr für Lau.
 
Hm, klingt nicht gut ... geht dann also in eine Grundsatzentscheidung ... ?
 
Beim Songvoting musst du ja extra diese GEMA Klausel ankreuzen:
https://recording.de/Community/Songvoting/Neuer_Song/index.html

Und Auszug aus den AGB:

§ 5 Rechte an Inhalten / Rechteeinräumung

2. Nutzer, welche Mitglieder von Verwertungsgesellschaften, insbesondere der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sind, dürfen im Rahmen von RECORDING.de keine Inhalte veröffentlichen. Ebenso sind Inhalte von der Veröffentlichung ausgeschlossen, an deren Herstellung Personen beteiligt waren, die Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind.
https://recording.de/AGB/index.html

Fällt dann also alles flach für dich, wenn du da Mitglied wärst.

Ich war ja bis Dato eher Gegner und wollte nicht Mitglied der AKM (wie GEMA in DE) bei uns in Österreich werden, wozu auch ?

Wozu auch. Sehe da auch keinen Grund warum du Mitglied werden solltest.
Du vertreibst deine Songs maximal selbst digital übers Internet und die Radiosender spielen die Songs, weil du sie darum bittest. Die tun dir damit nen Gefallen und wenn sie dafür zahlen sollen, wird kein Sender mehr deine Sachen spielen. Und selbst wenn doch einer auf die Idee käme, sind deine Einnahmen so gering, dass sich der ganze Aufwand nicht annähernd lohnt.

Wie das dann hier mit bereits eingestellten Songs wäre, weiß ich nicht...müssten vermutlich gelöscht werden.
 
@Marc
Das mit der "Gema-freien" Musik ist mir halt ein wenig wackelig von der Formulierung her ...
Weil bei mir Österreich läuft das ja anders ... hier gibt es zwei Gesellschaften 1.) AKM nur für die Tantiemen zuständig ... 2.) Austro Mechana für die mech.- Vervielfältigung zuständig

Jedes Presswerk presst erst wenn von der AUME die Lizenz da ist, dafür brauch ich in Ö aber nicht Mitglied der AKM sein !

Will ich Tantiemen im Falle der Veröffentlichung - z.B. Radio - muss ich Mitglied der AKM sein

@musicdevil
Du vertreibst deine Songs maximal selbst digital übers Internet und die Radiosender spielen die Songs, weil du sie darum bittest. Die tun dir damit nen Gefallen und wenn sie dafür zahlen sollen, wird kein Sender mehr deine Sachen spielen. Und selbst wenn doch einer auf die Idee käme, sind deine Einnahmen so gering, dass sich der ganze Aufwand nicht annähernd lohnt.
.

Das läuft, wie ich jetzt merke, anders ... Der erste Schritt erfolgt schon vom Radiosender.
Von da kommt eine Anfrage mit der Bitte eine CD zwecks Bemusterung zu schicken ...

Die Antwort auf die Frage: "woher wissen die Sender und Portale überhaupt von der Existenz der CD ?"
Die Antwort darauf: "Weil sie halt auch die Presseaussendungen, bzw. die Berichte lesen !"

Ich gehe dann davon aus, dass vielleicht Songs der CD gesendet werden, oder auch nicht wenn die CD bei der Bemusterung durchfällt ...

Don
 
Hey!

Bei der GEMA kann man die Wahrnehmung der Interessen aus dem Internet weglassen, vielleicht ist das ja dann eine Möglichkeit für dich?

Kein Plan!:huh:

LG



Mucky
 
Kommt wohl drauf an, mit wie viel Airplay man realistisch bei den Radiosendern rechnet.
In der Regel hält sich das bei uns kleineren Künstlern sowieso schon ziemlich in Grenzen.
Mit viel Kohle kann man da wohl nicht rechnen.

Black_Bender hat mal ne coole Grafik erstellt :D
https://recording.de/Community/Forum/Homerecording/Musikrecht_und_-finanzen/150140/Thema_2.html

Auch Geezer hat was interessantes geschrieben:
Zitat:
Szenario wäre: Live Musiker und gleichzeitiger Urheber = GEMA Mitglied. Der Veranstalter muss für die vom Musiker gespielten GEMA-pflichtigen Lieder (also auch seine eigenen, denn er ist Mitglied) eine GEMA-Gebühr zahlen. Da der Veranstalter aber grade bei unbekannteren Künstlern sagt "was willst du eigentlich von mir, zahl deine Gebühren doch selbst, es ginge ja auch ohne den Verein" wird quasi eine Vereinbarung getroffen, dass der Musiker diese Gebühren selber zahlen muss. Das bedeutet aber nicht, dass der Künstler diese an die GEMA zahlt, sondern an den Veranstalter und der kann dann ganz "normal" die Gebühren abführen. Lässt man sich nicht drauf ein, gibts halt kein Play.

Dies ist nebenbei gängige Praxis und eine absolute Sauerei! Habe schon mit vielen Metalbands gesprochen, die genau deswegen keine GEMA Mitglieder werden wollen bzw. benennen dies selbst als "dürfen". Allein deswegen gehört der Laden ignoriert.
https://recording.de/Community/Forum/Homerecording/Musikrecht_und_-finanzen/150140/Thema_2.html

Als kleiner Künstler hast du letztendlich mehr Nachteile als Vorteile.

Gibst natürlich richtig viele ausverkaufte Konzerte und die Radiosender spielen dich hoch und runter, siehts schon anders aus ;)
 
Primär geht's mir da nicht um die Kohle.

Glücklicherweise bin ich beruflich so etabliert, dass ich mir auch ohne Musik ein schönes Leben leisten kann :)

Ob da jetzt, weiß nicht 100 € oder ein paar Tausender fließen , was solls ...
Grundsätzlich geht's mir ums Prinzip
smil480fc73612e0b.gif


An irgendjemand muss der Sender, das Portal, der Veranstalter die Tantiemen zahlen, egal wie hoch die sind, das ist Fakt.
Meist wird eine Pauschale verrechnet, die dann unter den genannten Urhebern aufgeteilt wird ... natürlich zieht erst die AKM Gebühren ab, die haben ja auch einen Aufwand ...

Gibt es keinen genannten Urheber, kriegt dann wer anderer die Kohle ?
So glaub ich halt zu meinen ?!

Don
 
Ja und wie schaut's dann aus bei den Sachen die ich bereits hier hochgeladen hab ?

Genau darum lade ich hier nichts hoch :)

lg
RK
 
Hast Du dazu einen Link zu einer offiziellen Erklärung der GEMA?

Die wird es so wohl nicht geben. :)

Bei bereits bestehender Mitgliedschaft besteht aber theoretisch die Möglichkeit einer Teilkündigung hinsichtlich der Rechtsübertragung von Onlinenutzungen gemäß § 10 Abs. 2 des Berechtigungsvertrags (jeweils mit Frist drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres). Ob dies allerdings für den TE relevant ist, sei dahingestellt, weil es ja nicht um die GEMA, sondern um die AKM geht, deren Spielregeln wieder anders aussehen können.
 
Eigentlich warte ich schon seit Jahren darauf, dass die Gema bei r.de anklopft, sich auf die Gemavermutung beruft und dann Kohle fordert oder den Nachweis, dass auf r.de nie Gema-Material veröffentlicht wurde. Viel Spaß dabei. Inwieweit die Einbindung des YT-Players dabei unschädlich ist, wäre dann ein der vielen Fragen, die zu klären wäre.

Im Songvoting dürftest Du keine Songs mehr einstellen. Was mit bereits veröffentlichten Songs ist, wenn man in eine Verwertungsgesellschaft eintritt, müsste sich aus dem Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft ergeben. Bei Anwendung des gesunden Menschenverstandes kann eigentlich nur Songmaterial erfasst sein, welches ab dem Beitritt veröffentlicht wird. Aber wie gesagt, in den Vertrag schauen.

Und dem Hinweis, dass die Gema die Möglichkeit bietet, VÖs im Internet von der Rechtsvertretung auszunehmen, würde ich auch bei der AKM oder was Du da noch für Gesellschaften brauchst, nachgehen. Vielleicht gibt es in Österreich dieselbe Möglichkeit. Wenn ja, könntest Du Radio (kein Internetradio) über AKM etc. abwickeln lassen, wärst im Internet aber frei.
 
Inwieweit die Einbindung des YT-Players dabei unschädlich ist, wäre dann ein der vielen Fragen, die zu klären wäre.
Damit ist der EuGH bereits beauftragt.

http://irights.info/artikel/streit-um-youtube-embeds-wandert-zum-europaischen-gerichtshof/14543

Wenn überhaupt eine Tendenz abzusehen ist, dann eher die, dass das Einbetten von Videos nicht als eigenständige Veröffentlichung gesehen wird, sondern, wie bei der Verlinkung, als Zugänglichmachung einer bereits existierenden Veröffentlichung.

http://blog.beck.de/2014/02/13/eugh-zur-urheberechtsverletzung-durch-verlinkung
 
Und dem Hinweis, dass die Gema die Möglichkeit bietet, VÖs im Internet von der Rechtsvertretung auszunehmen, würde ich auch bei der AKM oder was Du da noch für Gesellschaften brauchst, nachgehen. Vielleicht gibt es in Österreich dieselbe Möglichkeit. Wenn ja, könntest Du Radio (kein Internetradio) über AKM etc. abwickeln lassen, wärst im Internet aber frei.

Ich habe den aktuellen Wahrnehmungsvertrag (so heißt er bei der AKM) vor ein paar Tagen runtergeladen und flüchtig gelesen. Dabei konnte ich keine Stelle finden, die analog zu § 10 des Berechtigungsvertrags der GEMA eine Teilkündigung des Bereichs "Online" vorsieht. Das schließt natürlich nicht grundsätzlich aus, das eine solche Konstruktion auch hier möglich ist (idealerweise von Anfang an, nicht erst durch nachträgliche Teilkündigung). Mal ganz davon abgesehen, dass ich es schlicht überlesen haben könnte (ist ja auch auf Österreichisch verfasst...).
 
Inwieweit die Einbindung des YT-Players dabei unschädlich ist, wäre dann ein der vielen Fragen, die zu klären wäre.
Damit ist der EuGH bereits beauftragt.

http://irights.info/artikel/streit-um-youtube-embeds-wandert-zum-europaischen-gerichtshof/14543

Wenn überhaupt eine Tendenz abzusehen ist, dann eher die, dass das Einbetten von Videos nicht als eigenständige Veröffentlichung gesehen wird, sondern, wie bei der Verlinkung, als Zugänglichmachung einer bereits existierenden Veröffentlichung.

http://blog.beck.de/2014/02/13/eugh-zur-urheberechtsverletzung-durch-verlinkung

Danke für den link, Gipfel. Dann braucht Ihr ja nur noch alle Songs und alle Songcontest-Titel gegenzuhören. Dürfte kein Problem sein. :D
 
Bei Anwendung des gesunden Menschenverstandes kann eigentlich nur Songmaterial erfasst sein, welches ab dem Beitritt veröffentlicht wird.

Bei Anwendung der Gesetze und des Vertragstextes bekommt ein Musiker, für den ich vor seinem GEMA-Beitritt Aufnahmen produziert und CC veröffentlicht habe, diese Aufnahmen nur dann freigestellt, wenn er das *vor Eintreten der Mitgliedschaft* explizit, Titel für Titel beantragt hat und wenn diesem Antrag ausdrücklich stattgegeben wurde.

Aber wie gesagt, in den Vertrag schauen.

Verdammt richtig.
Mit einem Anwalt.
 
Danke für den link, Gipfel. Dann braucht Ihr ja nur noch alle Songs und alle Songcontest-Titel gegenzuhören. Dürfte kein Problem sein. Lachen
Ich bezog mich auf und zitierte das Einbetten von Videos, Earl.
 
Ich bezog mich auf und zitierte das Einbetten von Videos, Earl.

Na eben. Dann braucht Ihr ja nur noch alles zu überprüfen, was kein Video ist.
 

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