oove
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Ausgangspunkt: Traditional - z.B. Scarborough Fair.
Bekannt geworden ist es vor allem durch Simon and Garfunkel. Sie spielen also eine "eigene Bearbeitung". Die beiden brauchen nix zahlen und keinen Namen erwähnen, denn der Urheber ist entweder unbekannt oder schon im Hinblick aufs Gesetz "lange genug" tot.
Aber nun:
A) ich nehme genau diese Aufnahme und klatsche einen Beat drauf
B) ich zerhexele die Aufnahme bis zur Unkenntlichkeit
C) ich spiele diese Bearbeitung Ton für Ton nach und imitiere sogar die Stimmen
Wo finde ich Infos, bzw. wie sichere ich mich insbesondere beim fast unveränderten Nachspielen einer Bearbeitung ab? Ist die Verwendung von Laute statt Gitarre und der andere Klang meiner eigenen Stimme schon Veränderung genug oder muß ich Simon and Garfunkel als Urheber (obwohl sie selbst nur Bearbeiter sind) erwähnen?
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Anderes Beispiel: gestern beim Soundcheck lief irgendeine Country Mucke von CD des Technikers. Ich spielte aus Jux ein paar Takte dazu und ertappte mich bei, "Ein Bett im Kornfeld".
Es war unfassbar! Der ganze Song war austauschbar. Andere Stimme, etwas andere Melodie, anderer Text, anderer Sound. Sonst alles gleich. Fast wie beim Pachelbel Kanon.
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Anderes Beispiel: Janelle Monae, die ich gerade wegen ihrer Kreativität sehr schätze ...
"Tightrope" von 3:04 - 3:38 ist ziemlich genau "Housequake" von Prince.
Wo sind die Grenzen zum Diebstahl? Wo ist die Instanz, die man befragen kann?
Schon allein die oberflächliche Beschäftigung mit dem Thema lähmt doch jeden Musiker oder?
Bekannt geworden ist es vor allem durch Simon and Garfunkel. Sie spielen also eine "eigene Bearbeitung". Die beiden brauchen nix zahlen und keinen Namen erwähnen, denn der Urheber ist entweder unbekannt oder schon im Hinblick aufs Gesetz "lange genug" tot.
Aber nun:
A) ich nehme genau diese Aufnahme und klatsche einen Beat drauf
B) ich zerhexele die Aufnahme bis zur Unkenntlichkeit
C) ich spiele diese Bearbeitung Ton für Ton nach und imitiere sogar die Stimmen
Wo finde ich Infos, bzw. wie sichere ich mich insbesondere beim fast unveränderten Nachspielen einer Bearbeitung ab? Ist die Verwendung von Laute statt Gitarre und der andere Klang meiner eigenen Stimme schon Veränderung genug oder muß ich Simon and Garfunkel als Urheber (obwohl sie selbst nur Bearbeiter sind) erwähnen?
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Anderes Beispiel: gestern beim Soundcheck lief irgendeine Country Mucke von CD des Technikers. Ich spielte aus Jux ein paar Takte dazu und ertappte mich bei, "Ein Bett im Kornfeld".
Es war unfassbar! Der ganze Song war austauschbar. Andere Stimme, etwas andere Melodie, anderer Text, anderer Sound. Sonst alles gleich. Fast wie beim Pachelbel Kanon.
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Anderes Beispiel: Janelle Monae, die ich gerade wegen ihrer Kreativität sehr schätze ...
"Tightrope" von 3:04 - 3:38 ist ziemlich genau "Housequake" von Prince.
Wo sind die Grenzen zum Diebstahl? Wo ist die Instanz, die man befragen kann?
Schon allein die oberflächliche Beschäftigung mit dem Thema lähmt doch jeden Musiker oder?