Beteiligung eines Musikers

YGT

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Hi Leute, habe als Hobbyhomerecorder die letzten Jahre nur für mich gearbeitet. Wenn ich dann etwas veröffentliche brauche ich mich ja rechtlich nicht kümmern weil alle Rechte ja bei mir sind. Wie verhält sich das, wenn ich einen Sänger ein Stück (Musik und Text ist vorhanden) für eine Gage einsingen lasse. Ist alles mit der einmaligen Gage abgegolten, oder hat er das Recht auf Tantiemen oder sonstiges wenn das Stück veröffentlicht wird. Alle Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Musikern sind ja im Grunde privatrechtlich durch Verträge zu klären? In diesem Falle hat er keine weiteren Rechte am Stück, es sei denn ich beteilige Ihn weil ich nett bin, oder? LG Happo
 
Wenn der Sänger komplett nach Vorgabe arbeitet und nichts eigenes schafft, ist er per Definition kein (Mit-) Urheber, aber die Rechte des sogenannten ausübenden Künstlers (§§ 73 ff. UrhG) finden Anwendung, die denen des Urhebers durchaus ähneln. D.h. insbesondere muss der AüK die Rechte an seiner Performance reinräumen und hat das Recht, als AüK genannt zu werden. Letzteres kann man abgelten, was idR durch eine zusätzliche Vergütung erfolgt, bzw. bei der Vergütung zu berücksichtigen ist.

Für den AüK gilt auch der § 32a, der sogen. "Bestsellerparagraph", d.h. wenn die Nummer durch die Decke geht, kann der Künstler eine nachträgliche Anpassung der Vergütung fordern. Dieses Recht kann nicht vertraglich abgegolten werden bzw. der AüK kann darauf nicht verzichten.
 
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Danke muffy und ollo123 für die schnelle und gute Beratung:)
 
Das macht dann 350 plus VAT für die angefangene Stunde.^^
 
... dafür ist dann wohl auch nicht die GEMA sondern die GVL (Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten) zuständig - aber da hört mein Wissen auch schon so langsam auf.

Das reine Singen eines fremden Textes und Melodie ist jedenfalls ein Leistungsschutzrecht.
 
Wenn er nur dein Werk singt, ist er kein Urheber. Alles andere könnt ihr privatvertraglich regeln, wie ihr lustig seid.

Wenn er dafür entlohnt wird, wird er das bei der GVL anmelden und kann noch paar Euro zusätzlich rausholen.
 
aber die Rechte des sogenannten ausübenden Künstlers (§§ 73 ff. UrhG) finden Anwendung, die denen des Urhebers durchaus ähneln. D.h. insbesondere muss der AüK die Rechte an seiner Performance reinräumen und hat das Recht, als AüK genannt zu werden. Letzteres kann man abgelten, was idR durch eine zusätzliche Vergütung erfolgt, bzw. bei der Vergütung zu berücksichtigen ist.
Auch hier wäre dann eine prozentuale Beteiligung fast immer angesagt.

Wenn du die aufgenommenen Spuren z.B. durch das Melodyne jagst, änderst du damit den Pitch und teilweise auch die Rythmik. Viele Rapper und Sänger in den USA nutzen Autotune als Stilmittel. Damit ist die Person, die das Postprocessing macht, automatisch ein ausübender Künstler.

Bei iTunes z.B. bist du bei Veröffentlichung verpflichtet, anzugeben, wer Gitarre gespielt hat in dem Song. Es kann nur eine Person für "Gitarre" ausgewählt werden. Nun, was machst du dann? Der Gitarrist hat das Zeugs zwar eingespielt. Der Editor hat es aber (hörbar) nachbearbeitet, teils Pitch und Rythmik geändert, vlt. sogar die ganze Melodiefolge. Wer wird da nun angegeben?

Da fängt das ganze Theater an und es wird schwammig. Bei Gesang ist es noch extremer. Der, der die Gesangsspur mit Melodyne nachbearbeitet, ist auch Performer, absolut. Wie ist also die Aufteilung?


Wenn das reine Performen Tantiemen-technisch ernsthaft entlohnt würde, muss auch jeder, der das Audiomaterial im Studio zusammenschneidet oder irgendwie bearbeitet nach dem Recording mitberücksichtigt werden. Das wird sehr kompliziert, wie soll das gehen Herr Anwalt?

Wenn ich z.B. einen Violinisten engagiere, hat diese Person vlt. 3 Stunden Arbeit, um das Zeugs zu üben und einzuspielen. Ich brauche 5 Stunden fürs Postprocessing. Es tönt nachher hörbar besser als vorher. Wer kriegt also die Performance-Tantiemen?
 
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Nein, nicht automatisch. Darüber kann man bestenfalls mal nachdenken.



Es ist kein Performer; er bekommt Mix- bzw. Producer Credits.
nö, das reicht nicht. Wenn ich live auf das Tretpedal des Wahwahs trete, durch welches das Gitarrensignal geht, krieg ich auch Performance-Tantiemen und nicht als Producer.
 
Das kann man alles bei Bedarf vertraglich regeln, rein übers Gesetz geht es zur Not auch, ist aber komplexer bzw. kann es dazu führen, dass man viele Piepschnäbel hingehauen bekommt.
 

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