Angebot von Verlag zur Übernahme meines Songs

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chiefstobs

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Ich würde mal gerne eure Meinung zu folgendem PDF hören, welches ich zugeschickt bekommen habe. Ich habe ein paar meiner selbstproduzierten Songs in diversen sozialen Netzwerken gepostet und habe eine Nachricht von einem Verleger erhalten, dass er einen dieser Songs gerne unter seine Fittiche nehmen würde. Einen Blanko-Vertrag hat er mir zugesandt, dieser ist hier verlinkt. Was haltet ihr von sowas? Was habe ich davon? Für mich klingt das, wie wenn ich damit alle meine Rechte auch an zukünftigen meiner Songs an den Verlag abtreten würde (Abschnitt 4)? Hat jemand mit sowas Erfahrung? Ich möchte mich schon publik machen mit meiner Musik, aber für mich ist das Neuland und ich will da nicht in irgendwas reintappen:

https://www.dropbox.com/s/v87vi24t2mn0kbf/first_option.pdf?dl=0

Danke und viele Grüße!
 

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  • first_option.pdf
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Also ich finde die Laufzeit von 5 Monaten sehr seltsam... normalerweise brauchst du ja min. die Zeit, für ne VÖ vorzubereiten :)
Grundsätzlich würde ich bei solchen Sachen einen Anwalt kontaktieren - oder (ein wenig Werbung) mir an deiner Stelle mal den DRMV anschauen - die prüfen auch Verträge für ihre Mitglieder...
 
Klingt für mich unseriös oder bessergesagt etwas stümperhaft!
Anwalt einschalten ist bei sowas Pflicht!

Viel Erfolg!
 
Poste doch mal die Mail. Ist meistens auch sehr aufschlussreich. Ich hatte das auch mal, dass jemand angeblich meine Cover auf einer cd rausbringen wollte. Man sollte bloß vorher Bearbeitungsgebühr bezahlen. :D
 
Hier die Email:

ER:
Hi und Danke. Publik machen ist immer Gut:) mein Job ist es eher, Labels zwekcs VÖ zu bekommen. Weil es nützt die ganze Promo nichts, wenn der Track nicht auf den wichtigsten Portalen zu holen gibt:) Also......ich kümmere mich um solche Traxx. Die Titel müssen Komplett fertig sein, Unveröffentlicht sein und du solltest die Kompletten Rechten an den Traxx haben. Sicherlich würdest du von mir Promo bekommen, aber ich wäre auch der einzige der mit dem Titel Arbeiten dürfte....zumindest in einem bestimmten Zeitfenster (3-4 Monaten) Lg

ICH:
was heißt das, du wärst der einzige der mit dem titel arbeiten dürfte? du würdest das lied dann bewerben um es an labels zu bringen?

ER:
Ja,genau. Ich würde den Track "unter meine Fittiche" nehmen und es International Anbieten. Natürlich Zaählt auch die Promo darunter. Auf facebook, Linkedin und weiteren Portalen. Aber das mache ich nur Exclusiv. Alles andere wäre ja Uninteressant. Ich würde den Track auch in meinen Verlag nehmen, falls es zu einem Deal kommt.......Releasedeal.


Dann kam das PDF per Mail.
 
Das Mail liest sich hochgradig unseriös. Promo auf LinkedIn - ja klar...

Lass es lieber.
 
Bei der Rechtschreibung gleich Finger davon lassen. Kannste knicken dass das was vernünftiges ist.
 
Wenn wir bei dem Thema sind... habt ihr denn andere Anlaufstellen? Habe genau diesen Song auch schon direkt an ein paar Produzenten geschickt per promo@.... Adresse, die ich auf deren Webseite gefunden habe. Bin halt direkt an die ganz grossen Tiere wie Armin van Buuren, Tiesto, Ferry Corsten usw gegangen. Bisher kein Feedback :) Vielleicht ein wenig zu hoch gegriffen? :D
 
Liest sich absolut amatuerhaft und selbstgebastelt und hält von vorne bis hinten kein Wasser.

Klare Empfehlung: In die Tonne damit :)
 
Naja, also grundsätzlich schwierig - es hat ja grundsätzlich nichts damit zu tun, ob jetzt jemand ne gescheite Mail schreibt (je nachdem in welchem Genre wir uns bewegen!?!). Und umgekehrt natürlich auch nicht... Wichtig ist halt, dass du ein gutes Gefühl hast - und das scheinst du hier ja schon nicht zu haben, sonst hättest du es nicht hier gepostet....

Mit den Großen - ja, jetzt stell dir mal vor du bekommst täglich 300 Mails von irgendwelchen Leuten mit Songs - und jetzt kommt durch die Tür ein alter Kumpel und sagt: "Du ich hab' da den Song" - welchen hörst du dir an!?!? Die Kunst liegt jetzt darin, dass du entweder den alten Kumpel für dich gewinnst, oder halt viel Glück hast und der "Große" doch deine Mail liest.... mmmhhh...
 
Ich würde es an deiner Stelle machen, Du hast nichts zu verlieren, gibst kein Geld aus und wenn es ihm nicht gelangt, erhältst Du nach 5 Monaten alle Optionen zurück. Es bringt nichts, immer nur seine Titel in der Schublade liegen zu haben, kein Freiberufler und Unternehmer da draußen kommt ohne eine gewisse Risikobereitschaft irgendwo hin.

Der Satz bei 4. "und weitere Werke des Urhebers, die im Rahmen des von Verlag akquirierten Auswertungsvertrages ebenfalls ausgewertet werden" ist etwas unklar formuliert, sodass der evtl. gestrichen werden sollte. Was unter "zu branchenüblichen Konditionen" zu verstehen ist, ist natürlich Auslegungssache, nur musst Du bedenken, dass keiner mit dir Geschäfte machen will, wenn er am Ende nicht auch etwas davon hat - das ist völlig ok.

Und klar, mit Rechtschreibung würde es seriöser wirken. Wenn DAS ein Kriterium für Können und Sachverstand in Dingen wie Management oder Tontechnik wäre, dann müsste man gerade hier im Forum von rec.de eine ganze Menge Leute als totale Vollidioten betrachten.... ;) Was man hier manchmal an Grammatik etc. zu lesen bekommt, ohje.... ;)
 
Es ist Bullshit. So etwas wird massenhaft gestreut, und jeder einzelne Empfänger glaubt, auserwählt zu sein (und genau das ist Teil des Mechanismus).

Frag ihn mal, worin genau seine Gegenleistung besteht, mit der Bitte um eine etwas präzisere Angabe als das Blabla von den "diversen Portalen". Denn auf "diversen Portalen" kannst Du Deine Titel auch selbst bewerben und anbieten - die Frage ist u.a., welchen Mehrwert das hier bieten soll. Wenn ich schon lese "Promoaktivitäten auf LinkedIn und Facebook" - was soll der Blödsinn?

Immerhin hat der Vertragstext an einer Stelle (fast) den Nagel auf den Kopf getroffen - nur versehentlich ist da ein Buchstabe zu viel reingerutscht (was aber bei den ganzen Rechtschreibfehlern nicht weiter verwunderlich ist): "Der Verlag wird den Urheber hierbei ausführlich braten."
 
Es ist Bullshit. So etwas wird massenhaft gestreut, und jeder einzelne Empfänger glaubt, auserwählt zu sein (und genau das ist Teil des Mechanismus).

[/i]

Ich würde dem dann zustimmen, wenn von vornherein etwas vom Urheber verlangt würde wie z.B. eine Geldzahlung. Das ist hier nicht der Fall. Daher könnte man hier fast schon sagen "Nem geschenkten Gaul....", denn das Risiko, am Ende viel Arbeit ohne Gegenleistung getan zu haben, trägt hier eindeutig der Vermittler, nicht der Urheber.


Frag ihn mal, worin genau seine Gegenleistung besteht, mit der Bitte um eine etwas präzisere Angabe als das Blabla von den "diversen Portalen". Denn auf "diversen Portalen" kannst Du Deine Titel auch selbst bewerben und anbieten - die Frage ist u.a., welchen Mehrwert das hier bieten soll. Wenn ich schon lese "Promoaktivitäten auf LinkedIn und Facebook" - was soll der Blödsinn?


Die Gegenleistung besteht darin, dass jemand versucht, den Song bei Profis unterzubringen. Über welche Plattformen, ist angesichts der Tatsache, dass sich jemand Arbeit mit der Vermittlung macht, relativ egal - das Ergebnis zählt. Schafft er es, ist es super. Schafft er es nicht in 5 Monaten, kann man als Urheber nicht mal sagen "Außer Spesen nix gewesen" - denn Spesen hatte in diesem Fall höchstens der Vermittler durch vertane Arbeitszeit.
 
Wenn wir bei dem Thema sind... habt ihr denn andere Anlaufstellen? Habe genau diesen Song auch schon direkt an ein paar Produzenten geschickt per promo@.... Adresse, die ich auf deren Webseite gefunden habe. Bin halt direkt an die ganz grossen Tiere wie Armin van Buuren, Tiesto, Ferry Corsten usw gegangen. Bisher kein Feedback :) Vielleicht ein wenig zu hoch gegriffen? :D



Laut der Aussage von BasisM und anderen Experten mit Ahnung vom "realen Musikbiz" in diesem Thread hier

https://recording.de/Community/Forum/Songwriting/Musikrecht_und_-finanzen/186859/thread.html

ist das genau der falsche Weg, denn man muss anrufen und um einen persönlichen Vorstellungstermin bitten. Wichtig ist dabei wohl vorher tunlichst nichts von den eigenen Werken preiszugeben. Denn es ist wohl wesentlich angenehmer und mit weniger Arbeit und Zeitaufwand verbunden, also effizienter, Bewerber zu einem gemütlichen Plausch bei Kaffee und Kuchen einzuladen und sich dabei deren musikalische Ergüsse zu Gemüte zu führen, als mal kurz in Demos die via E-Mail bzw. E-Mail mit Link geschickt wurden reinzuhören. :D
 
@Christian_30:
Im Prinzip kann das so sein, wie Du schreibst. Ich habe mir aber ein Urteil über den hier vorgestellten Einzelfall gebildet, auf der Grundlage der Beschreibung des TE, des Vertragsmusters und der E-Mail, die in #5 im Wortlaut wiedergegeben wurde. Unter Zuhilfenahme dieser Dinge (und etwas Kaffeesatz) bin ich in diesem Fall zu der Einschätzung gekommen, dass es Bullshit ist.

Dein Argument

Es bringt nichts, immer nur seine Titel in der Schublade liegen zu haben, kein Freiberufler und Unternehmer da draußen kommt ohne eine gewisse Risikobereitschaft irgendwo hin.

halte ich ebenfalls im Prinzip für richtig, würde es aber nicht als hinreichenden Grund sehen, jeden Unsinn mitzumachen, sondern nur solche Dinge, die erfolgversprechend sind. Sonst kommt man nämlich als Freiberufler oder Unternehmer ebenfalls nicht sehr weit. Was die Risikobereitschaft angeht, ist mir Deine Sicht allerdings auch nicht 100% klar, denn Du schreibst ja andererseits:

...denn das Risiko, am Ende viel Arbeit ohne Gegenleistung getan zu haben, trägt hier eindeutig der Vermittler, nicht der Urheber.

Demnach gäbe es also gar kein Risiko für den Urheber (Musiker, Unternehmer, Freiberufler...).

Die Gegenleistung besteht darin, dass jemand versucht, den Song bei Profis unterzubringen.

Was das angeht, fehlt mir angesichts des vorgelegten Materials schlicht der Glaube. Es überzeugt nicht, und es hat sich jemand nicht mal Mühe gegeben, es überzeugend zu gestalten. Warum sollte sich so jemand woanders mehr Mühe geben?
 
Was das angeht, fehlt mir angesichts des vorgelegten Materials schlicht der Glaube. Es überzeugt nicht, und es hat sich jemand nicht mal Mühe gegeben, es überzeugend zu gestalten. Warum sollte sich so jemand woanders mehr Mühe geben?

Das sehe ich auch so,..........wie der Herr, so´s Gescherr...sagt schon ein uraltes Sprichwort.
 
ok, da will jemand versuchen, mit fremden Werken Rosinen zu picken. Wenn es zu einer Verwertung (nicht "Auswertung", aua) kommt, wird man länger gebunden als die 5 Monate. Ansonsten bedeutet eine derart kurze Vertragsdauer von 5 Monaten nur, dass der Verlag selber nicht davon überzeugt ist, etwas mit dem Titel zu reißen. Weitere Konditionen sind unklar.

Ein Verlag sollte schon Rechtschreibung können und grundsätzliche Begriffe des Geschäfts, das er betreibt, auch.

Ich würde ihm meine Werke nicht anvertrauen. Persönliche Meinung.
 
Ein Verlag sollte schon Rechtschreibung können und grundsätzliche Begriffe des Geschäfts, das er betreibt, auch.

Auch wenn das ein 1-Mann Verlag sein sollte, und der gute Mensch vielleicht nicht gut in der Rechtschreibung ist, so müsste er zumindest in der Lage sein, das Script bei jemandem ausbessern zu lassen.
Ich glaube, sogar mit der Korrektur von Outlook hätte das geklappt.
Ich würde mit dem Schmierzettel meinen Ofen anmachen.
 
Früher war eine gute Rechtschreibung - auch in privaten Briefen - selbstverständlich.
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Heute gibt sich kaum einer mehr Mühe, und sie geht den Bach runter. Das Nicht-Mühe-Geben betrifft aber nicht nur die Rechtschreibung...
 

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