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Raeumchen
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Hallo liebe Rechtsgelehrten,
eine Bekannte (Sängerin) hat vor vielen Jahren einen Song aufgenommen, an dem Sie die Textrechte hat. Ein Mitmusiker hatte damals die Gesangsmelodie komponiert. Beide sind bei der GEMA als Urheber in ihren jeweiligen Rollen (Komponist / Texterin) eingetragen.
Nun möchte sie das Stück neu einspielen (weil die Thematik einfach besser in unsere Zeit passt). Dazu habe ich eine neue Gesangsmelodie komponiert. Ich soll das ganze arrangieren, instrumentieren und zumindest mal demofähig vorbereiten.
Ähnliches wurde hier zwar schon besprochen, aber endgültig sicher bin ich mir trotzdem nicht: Durch eine neue Gesangsmelodie ist das doch ein komplett "neues" Stück, oder kann der Komponist der Alt-Version irgendwelche Ansprüche erheben?
LG R
eine Bekannte (Sängerin) hat vor vielen Jahren einen Song aufgenommen, an dem Sie die Textrechte hat. Ein Mitmusiker hatte damals die Gesangsmelodie komponiert. Beide sind bei der GEMA als Urheber in ihren jeweiligen Rollen (Komponist / Texterin) eingetragen.
Nun möchte sie das Stück neu einspielen (weil die Thematik einfach besser in unsere Zeit passt). Dazu habe ich eine neue Gesangsmelodie komponiert. Ich soll das ganze arrangieren, instrumentieren und zumindest mal demofähig vorbereiten.
Ähnliches wurde hier zwar schon besprochen, aber endgültig sicher bin ich mir trotzdem nicht: Durch eine neue Gesangsmelodie ist das doch ein komplett "neues" Stück, oder kann der Komponist der Alt-Version irgendwelche Ansprüche erheben?
LG R