Cover älterer Songs

JenK

JenK

Registriert
25.11.20
Beiträge
10
Reaktionen
0
Punkte
14
Grüße an die Community und schöne Sommerwoche euch allen!

Ich habe da eine etwas merkwürdige Frage und würde diese lieber hier stellen wollen, da ich der festen Überzeugung bin, dass Ihr wesentlich qualifizierter seid.

Bisher bin ich immer gut mit euren Antworten gefahren und würde gerne wissen, welche Lieder man generell cover'n darf?
Mir geht es prinzipiell nicht unbedingt um das "kopieren" eines Song's sondern daraus eine andere Version zu schaffen. Sprich Songtext würde ich 1 zu 1 übernehmen wollen.

Ich sehe viele Bands und Musiker die sehr gerne uralte Lieder cover'n, ich frage mich nur welche rechtlichen Konsequenzen das hat wenn man diese auf Spotify, YouTube oder gar auf einer CD betreibt.
Ich habe bisher mich von verschiedenen Musiker inspirieren lassen aber nie etwas kopiert und versucht nachzuahmen.

Ich habe hier mal ein Beispiel zu der Frage:

Original Duran Duran:


Cover (2020) von BAD Omens:



_______________________________

Woher weiß ich welche Lieder man covern kann oder reproduzieren darf?
Ich möchte den "rechtlichen" Aspekt damit ansprechen und in keiner Schwierigkeit kommen.
Ich bin nun mal nicht reich der sich mit einer Plattenindustrie anlegen würde...


Ich wünsche euch alles was, bleibt gesund und alles Gute!


Mit freundlichen Grüßen
Stefan Trifunovic
 
Mir geht es prinzipiell nicht unbedingt um das "kopieren" eines Song's sondern daraus eine andere Version zu schaffen. Sprich Songtext würde ich 1 zu 1 übernehmen wollen.
Das wäre dann keine Cover, sondern eine Bearbeitung. Google mal dazu.

Ich sehe viele Bands und Musiker die sehr gerne uralte Lieder cover'n, ich frage mich nur welche rechtlichen Konsequenzen das hat wenn man diese auf Spotify, YouTube oder gar auf einer CD betreibt.
Sicherlich verschieden. Kommt ja auch drauf an, ob es wirklich ein Cover ist, oder eine Bearbeitung. Das ist schon mal ein grundsätzlicher Unterschied. Manche Songs sind vielleicht auch "gecleart", andere nicht. Manche werden eventuell verklagt, andere nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Dazu kann man wohl keine allgemeingültige Aussage treffen. Aber nur weil es viele machen, macht es das nicht legaler.

Woher weiß ich welche Lieder man covern kann oder reproduzieren darf?
Einfach so "dürfen" darfst du eher nicht. Es ist immer das geistige Eigentum bzw. die kreative Schöpfung eines anderen, für das immer Regeln gelten. Wird vor allem dann wichtig, wenn es öffentlich oder kommerziell wird.


Hier mal was zum Einlesen:
https://www.soundandrecording.de/stories/der-rechtliche-hintergrund-von-coverversionen/
 
Zuletzt bearbeitet:
Covern darfst du prinzipiell alles, ohne den Urherber um Erlaubnis zu fragen, solange die Original-Urheber angegeben werden. Das darfst du auch einfach so veröffentlichen. Um die Auswertung der Urheber-Rechte kümmern sich die Verwertungsgesellschaften wie GEMA etc.
Anders sieht es mit Bearbeitungen aus: Dafür muss der Urheber um Erlaubnis gefragt werden.
Die Grenzen zwischen Cover und Bearbeitung sind dabei fließend und nicht genau definiert und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
 
Kopfkratz ... kontroverses Thema ...
Ich denke mal, solange Du damit nicht 10Tausende Youtube-Klicks generierst, gilt einfach: wo kein Kläger, da kein Urteil.
Die Frage ist also eher ... möchtest Du kreativ neue Versionen schaffen für Dich und Deine Bubble, oder willst Du versuchen Geld damit zu verdienen?
Im ersten Fall gilt ... mach einfach mal unterm Radar.
Im zweiten Fall gilt ... Medienrechtsanwalt und Steuerberater mit in´s Boot holen.
Wobei zweiteres eher dazu führt, daß Deine Kreativität eingeht, wie ne ungegossenen Primel ...
Anyway ... Angst war (fast) noch nie ein guter Berater ...
 
Covern darfst du prinzipiell alles, ohne den Urherber um Erlaubnis zu fragen, solange die Original-Urheber angegeben werden. Das darfst du auch einfach so veröffentlichen. Um die Auswertung der Urheber-Rechte kümmern sich die Verwertungsgesellschaften wie GEMA etc.
Anders sieht es mit Bearbeitungen aus: Dafür muss der Urheber um Erlaubnis gefragt werden.
Die Grenzen zwischen Cover und Bearbeitung sind dabei fließend und nicht genau definiert und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ich meine,dass das nicht alles stimmt.. Ist der Urheber nicht Mitglied der Gema, bedarf es einer Genehmigung des Urhebers.

https://www.alle-noten.de/magazin/urheberrecht-und-musik/

https://www.medienscouts-nrw.de/veroeffentlichung-von-cover-und-karaokeversionen/
 
Covern darfst du prinzipiell alles, ohne den Urherber um Erlaubnis zu fragen, solange die Original-Urheber angegeben werden. Das darfst du auch einfach so veröffentlichen. Um die Auswertung der Urheber-Rechte kümmern sich die Verwertungsgesellschaften wie GEMA etc.
Anders sieht es mit Bearbeitungen aus: Dafür muss der Urheber um Erlaubnis gefragt werden.
Die Grenzen zwischen Cover und Bearbeitung sind dabei fließend und nicht genau definiert und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ich meine,dass das nicht alles stimmt.. Ist der Urheber nicht Mitglied der Gema, bedarf es einer Genehmigung des Urhebers.

https://www.alle-noten.de/magazin/urheberrecht-und-musik/

https://www.medienscouts-nrw.de/veroeffentlichung-von-cover-und-karaokeversionen/

Danke, das ist interessant. Müsste ich also im Einzelfall jede Verwertungsgesellschaftsdatenbank der Welt durchforsten, wenn ich einen Song covern will? Könnte ja sein, dass der bei einer Verwertungsgesellschaft in Südamerika (z.B.) gemeldet ist, wenn der Urheber aus (z.B.) Chile stammt....
 
Covern darfst du prinzipiell alles, ohne den Urherber um Erlaubnis zu fragen, solange die Original-Urheber angegeben werden. Das darfst du auch einfach so veröffentlichen. Um die Auswertung der Urheber-Rechte kümmern sich die Verwertungsgesellschaften wie GEMA etc.
Anders sieht es mit Bearbeitungen aus: Dafür muss der Urheber um Erlaubnis gefragt werden.
Die Grenzen zwischen Cover und Bearbeitung sind dabei fließend und nicht genau definiert und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ich meine,dass das nicht alles stimmt.. Ist der Urheber nicht Mitglied der Gema, bedarf es einer Genehmigung des Urhebers.

https://www.alle-noten.de/magazin/urheberrecht-und-musik/

https://www.medienscouts-nrw.de/veroeffentlichung-von-cover-und-karaokeversionen/

Danke, das ist interessant. Müsste ich also im Einzelfall jede Verwertungsgesellschaftsdatenbank der Welt durchforsten, wenn ich einen Song covern will? Könnte ja sein, dass der bei einer Verwertungsgesellschaft in Südamerika (z.B.) gemeldet ist, wenn der Urheber aus (z.B.) Chile stammt....
Vermutlich schon, wenn du sicher gehen willst. Du kannst aber imho generell davon ausgehen, dass ein bekannter Song auch von einer Verwertungsgesellschaft verwertungsrechtlich "behütet" wird. Könnte mir da auch bilaterale Abkommen vorstellen, so dass möglicherweise eine Gesellschaft die anderen mitbespaßt... Na je bekannter ein Song ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass man in die Urheberfalle tritt oder eigentlich immer, denn bei Material, das nicht von einer Verwertungsgesellschaft rechtlich betreut wird musste den Urheber fragen. Das könnte bei sehr unbekannten Songs noch schwieriger werden.
 
Grüße an die Community und schöne Sommerwoche euch allen!

Ich habe da eine etwas merkwürdige Frage und würde diese lieber hier stellen wollen, da ich der festen Überzeugung bin, dass Ihr wesentlich qualifizierter seid.

Bisher bin ich immer gut mit euren Antworten gefahren und würde gerne wissen, welche Lieder man generell cover'n darf?
Mir geht es prinzipiell nicht unbedingt um das "kopieren" eines Song's sondern daraus eine andere Version zu schaffen. Sprich Songtext würde ich 1 zu 1 übernehmen wollen.

Ich sehe viele Bands und Musiker die sehr gerne uralte Lieder cover'n, ich frage mich nur welche rechtlichen Konsequenzen das hat wenn man diese auf Spotify, YouTube oder gar auf einer CD betreibt.
Ich habe bisher mich von verschiedenen Musiker inspirieren lassen aber nie etwas kopiert und versucht nachzuahmen.

Ich habe hier mal ein Beispiel zu der Frage:

Original Duran Duran:


Cover (2020) von BAD Omens:



_______________________________

Woher weiß ich welche Lieder man covern kann oder reproduzieren darf?
Ich möchte den "rechtlichen" Aspekt damit ansprechen und in keiner Schwierigkeit kommen.
Ich bin nun mal nicht reich der sich mit einer Plattenindustrie anlegen würde...


Ich wünsche euch alles was, bleibt gesund und alles Gute!


Mit freundlichen Grüßen
Stefan Trifunovic



Zum Thema "uralte Lieder" - generell besteht das Urheberrecht an Werken für 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Von den 80er Lümmeln leben aber noch die Meisten.

Aber auch dann können sogen. Leistungsschutzrechte weiterbestehen, die im Kern mit dem Urheberrecht wesensgleich sind, nämlich: no Genehmigung, no Kekse.
 
Was in der Regel ganz gut funktioniert bei kommerziellen Sachen ist, einfach beim Verlag anfragen!
 
Müsste ich also im Einzelfall jede Verwertungsgesellschaftsdatenbank der Welt durchforsten, wenn ich einen Song covern will? Könnte ja sein, dass der bei einer Verwertungsgesellschaft in Südamerika (
Lies doch mal konzentriert :rolleyes: meine Güte, so kompliziert ist das doch nun nicht.
Wenn Du zB. meine Songs covern willst und das dann auch noch veröffentlichen, dann fragst Du mich direkt, ob ich das erlaube. Weil ich nicht in der GEMA bin.
Also welche Songs willst Du konkret covern? Doch ganz gewiss weltbekannte Lieder! Oder? Und diese kannst Du ohne Erlaubnis covern. Bei den online Distributoren zahlst Du eine Gebühr und darfst dann auch Dein Cover veröffentlichen. Ohne jegliche Anfrage beim Verlag und ohne jede erforderliche Genehmigung!
 
Müsste ich also im Einzelfall jede Verwertungsgesellschaftsdatenbank der Welt durchforsten, wenn ich einen Song covern will? Könnte ja sein, dass der bei einer Verwertungsgesellschaft in Südamerika (
Lies doch mal konzentriert :rolleyes: meine Güte, so kompliziert ist das doch nun nicht.
Wenn Du zB. meine Songs covern willst und das dann auch noch veröffentlichen, dann fragst Du mich direkt, ob ich das erlaube. Weil ich nicht in der GEMA bin.
Also welche Songs willst Du konkret covern? Doch ganz gewiss weltbekannte Lieder! Oder? Und diese kannst Du ohne Erlaubnis covern. Bei den online Distributoren zahlst Du eine Gebühr und darfst dann auch Dein Cover veröffentlichen. Ohne jegliche Anfrage beim Verlag und ohne jede erforderliche Genehmigung!

Ich will ja nicht covern, habe den Thread ja auch nicht eröffnet - der Rest war ja ganz genau meine Rede :)
 
Zum Thema "uralte Lieder" - generell besteht das Urheberrecht an Werken für 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Von den 80er Lümmeln leben aber noch die Meisten. Aber auch dann können sogen. Leistungsschutzrechte weiterbestehen, die im Kern mit dem Urheberrecht wesensgleich sind, nämlich: no Genehmigung, no Kekse.
Beste Antwort! Ich würde aus den hier genannten Gründen generell davon abraten, einfach ungefragt Songs zu covern. Oft ließt man das Argument, „wenn du nicht mehr als X Klicks damit generierst, kein Problem“. Ich halte das für sehr kurz gedacht. Was ist denn, wenn du dir aktuell gar nicht vorstellen kannst, eine große Hörerschaft zu erreichen und es dann doch dazu kommt und du dann soz. alte Leichen im Keller hast. Ich würde mich da nicht in Sicherheit wägen. Lieber nach Genehmigung anfragen (auch wenn da meiner Erfahrung nach meist nicht mal eine Antwort kommt, wenn man keine nennenswerte Größe auf dem Musiker-Markt ist). Ich habe sogar Tracks produziert, die zwar nicht beabsichtigt gecovert wurden, wo ich aber im Nachhinein Muster erkannte, die in bekannten Veröffentlichungen größerer Künstler vorkommen. Und selbst da bin ich so vorsichtig, dass ich die lieber nur Freunden gebe. Man sollte den Geschäftssinn erfolgreicher Künstler (oder deren Nachkommen als Rechteinhaber) nicht unterschätzen – wie das Beispiel Marvin Gaye und Pharrell Williams zeigt.
 
Also ungefragt ist eigentlich relativ reizlos, weil 1. keine Kohle durch copyright, und Lizenzen (durch Tonträgerverkauf) gibt es ja praktisch nicht mehr….

davon abgesehen - Verlage fragen wie schon gesagt.
Wenn man da einen einigermaßenen Stand hat oder eine Reputation vorweisen kann, bieten die einem gerne den kompletten Back- Katalog an, die freuen sich wenn man was macht.

So war es jedenfalls zu meinen Zeiten, z.B. bei MCA, und die übernehmen dann auch direkt das clearing bei Bearbeitungen (die ja zustimmungspflichtig sind) wenn man das eben anders machen will als 1:1 oder Lust auf das Zwölftel hat.
 
Sobald du etwas veröffentlichst, brauchst du dafür die Gema. Der zahlst du einen gewissen Anteil und damit hast du die Erlaubnis zum Covern/Veröffentlichen dieser Gematitel.

Ob Lieder in anderen Ländern einer Verwertungsgesellschaft unterliegen, ist dank Gemavermutung egal. Du musst dich nur drum kümmern, ob das in Deutschland der Fall ist. Dazu gibt es eine Liste auf der Gema-Homepage, auf der alle Titel vermerkt sind.

Schau dir mal das Rock-Album vom Heino an. Der hat die Songs teilweise ziemlich verändert und brauchte dafür keine Genehmigung der Urheber. Meines Wissens nach muss die Melodie und der Text unverändert bleiben. Das Arrangement kann beliebig variiert werden.

Ist ein/e Urheber*in mehr als 70 Jahre tot, wird das Werk allgemeinfrei - sofern keine Rechte weitervererbt oder abgetreten wurden. Also kannst du fast alles bedenkenlos bearbeiten, was vor 100 Jahren mal in den Charts war :D
 
Ist ein/e Urheber*in mehr als 70 Jahre tot, wird das Werk allgemeinfrei - sofern keine Rechte weitervererbt oder abgetreten wurden.
"Sofern" ist falsch. Sonst hätten die Bachs, Mozarts und Wagners nur schlau sein müssen. 70 Jahre nach dem Tod ist Schluss, da kann man dann nichts mehr weitervererben. In dem Zeitraum bis dahin schon.
 
Auch witzig, fällt mir gerade so auf: Nach deutschem Gesetz kann eine Urheberschaft ja nicht aktiv an jemanden – z.B. gegen Geld – veräußert werden. Urheber bleibt immer Urheber. Aber vererben kann man? Gut, dass ich nie versucht habe, Jurist zu werden :D
 
Ich würde aus den hier genannten Gründen generell davon abraten, einfach ungefragt Songs zu covern. Oft ließt man das Argument, „wenn du nicht mehr als X Klicks damit generierst, kein Problem“. Ich halte das für sehr kurz gedacht. Was ist denn, wenn du dir aktuell gar nicht vorstellen kannst, eine große Hörerschaft zu erreichen und es dann doch dazu kommt
Sorry Kollege, aber Du hast mal so überhaupt nix begriffen, was dieses Thema angeht.
Dir ist der rechtliche Unterschied zwischen "Cover" und "Bearbeitung" nicht bekannt.
Deine völlige Unwissenheit kannst Du jedoch eins fix drei in Wissen verwandeln. Lesen hilft. Quellen gibt's im Überfluss. Wikipedia und auch die GEMA sind gute Quellen.
Dein gesamter Beitrag strotzt nur so vor falschen Annahmen und Schlussfolgerungen.

Informiere Dich bitte, bevor Du beginnst zum Thema zu diskutieren.
 

Ähnliche Themen

dragekonge
Antworten
2
Aufrufe
1K
TedStriker
TedStriker
M
  • Artikel
Interviews Wolfgang Niedecken
Antworten
0
Aufrufe
31K
M
M
Antworten
0
Aufrufe
20K
M

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben